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Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr - Stellungnahme der Verwaltung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRegionalverband Ruhr
Datum2026-07-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Linke beantragt eine Änderung des Beschlusses zur Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr. Die Verwaltung soll für Seegesellschaft Haltern und Maximilianpark Hamm Umsetzungsvorschläge mit möglichen Ausstiegsszenarien erarbeiten, mit der Stadt Herne über die Revierpark Gysenberg verhandeln und eine Lösung für das Freizeitzentrum Xanten prüfen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, FMR-Regelungen zu überarbeiten, um weitere Gesellschaften aufzunehmen, und ein Konzept für Shared-Services im RVR-Konzern zu entwickeln.

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Drucksache Nr.: 15/0402 Seite 1 Fraktionsantrag Fraktion Die Linke D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 4 0 2 08.07.2026 Fraktionsantrag öffentlich Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP Verbandsversammlung beschließend 10.07.2026 Betreff: Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr - Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Beschlusstext der Verwaltungsvorlage mit der Drucksache Nr.: 15/0267 und der Antrag der Fraktionen von SPD und CDU mit der Drucksache Nr.: 15/0388 wird wie folgt geändert: 1. Die Verbandsversammlung nimmt die ergänzenden Bewertungen der Verwaltung einschließlich der Handlungsempfehlungen zur Kenntnis. 2. Sie folgt zunächst der Empfehlung der Verwaltung hinsichtlich der Einschätzung zu „Gesellschaften ohne Handlungsbedarf“. 3. Die Verbandsversammlung beauftragt die Verwaltung, für die Seegesellschaft Haltern und den Maximilianpark Hamm Umsetzungsvorschläge einschließlich eines möglichen Ausstiegsszenarios zu erarbeiten und den Gremien des Regionalverbandes Ruhr für den nächsten Sitzungslauf zur Entscheidung vorzulegen. 4. Für die Revierpark Gysenberg Herne GmbH führt die Verwaltung weitere Gespräche mit der Stadt Herne mit dem Ziel, die Gesellschaft im Anschluss an die laufende Gesellschaftervereinbarung in die FMR einzugliedern oder der Stadt Herne zum Jahresende fristgerecht zum 31.12.2027 zu kündigen. 5. Für das Freizeitzentrum Xanten GmbH prüft die Verwaltung die Sicherung der Gesellschaft ggfs. durch eine Übernahme der Gesellschafteranteile des Kreises Wesel durch die Stadt Xanten oder den RVR und die Eingliederung in die FMR. Drucksache Nr.: 15/0402 Seite 2 6. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu einer Änderung der Regelungen für die FMR zu erarbeiten, die die FMR besser in die Lage versetzt, weitere Gesellschaften aufzunehmen und zu integrieren und die Abläufe für Entscheidungen zu vereinfachen, ohne Transparenz zu verlieren. 7. Die Verbandsversammlung beauftragt die Verwaltung, eine tragfähige Lösung für Shared-Services im RVR-Konzern zu erarbeiten und ein entsprechendes Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: erfolgt mdl. Drucksache Nr.: 15/0402 Seite 3 Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen: 1. Teilergebnisplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Erträge Personalaufwendungen Sachaufwendungen Abschreibungen und Zinsaufwand (6 % p. a. vom investiven Eigenanteil) Summe (Eigenanteil) Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Erträge Personalaufwendungen Sachaufwendungen Abschreibungen und Zinsaufwand (6 % p. a. vom investiven Eigenanteil) Summe Abweichungen1 2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr. Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Einzahlungen Auszahlungen Summe (Eigenanteil) Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Einzahlungen Auszahlungen Summe Abweichungen1 1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich 3. Auswirkungen Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität). Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten. Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt. Erläuterungen: 4. Bilanz Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu zusätzlichen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen. Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen. Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den Erläuterungen dargestellt. Erläuterungen: Bearbeiter/in Fraktionsgeschäftsführer/in Fraktion/en Kretschmer, Heike Kretschmer, Heike Fraktion Die Linke Akt.zeichen gez. Herr Wolfgang Freye und Frau Monetta Marchiano Vorsitzende der Fraktion die Linke im RVR

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