Startseite › Regionalverband Ruhr › Antrag
Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr - Stellungnahme der Verwaltung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Regionalverband Ruhr |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Die Linke beantragt eine Änderung des Beschlusses zur Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr. Die Verwaltung soll für Seegesellschaft Haltern und Maximilianpark Hamm Umsetzungsvorschläge mit möglichen Ausstiegsszenarien erarbeiten, mit der Stadt Herne über die Revierpark Gysenberg verhandeln und eine Lösung für das Freizeitzentrum Xanten prüfen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, FMR-Regelungen zu überarbeiten, um weitere Gesellschaften aufzunehmen, und ein Konzept für Shared-Services im RVR-Konzern zu entwickeln.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache Nr.: 15/0402
Seite 1
Fraktionsantrag
Fraktion Die Linke
D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 4 0 2
08.07.2026
Fraktionsantrag öffentlich
Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP
Verbandsversammlung beschließend 10.07.2026
Betreff: Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr -
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Beschlusstext der Verwaltungsvorlage mit der Drucksache Nr.: 15/0267 und der Antrag
der Fraktionen von SPD und CDU mit der Drucksache Nr.: 15/0388 wird wie folgt geändert:
1. Die Verbandsversammlung nimmt die ergänzenden Bewertungen der Verwaltung
einschließlich der Handlungsempfehlungen zur Kenntnis.
2. Sie folgt zunächst der Empfehlung der Verwaltung hinsichtlich der Einschätzung zu
„Gesellschaften ohne Handlungsbedarf“.
3. Die Verbandsversammlung beauftragt die Verwaltung, für die Seegesellschaft Haltern
und den Maximilianpark Hamm Umsetzungsvorschläge einschließlich eines möglichen
Ausstiegsszenarios zu erarbeiten und den Gremien des Regionalverbandes Ruhr für den
nächsten Sitzungslauf zur Entscheidung vorzulegen.
4. Für die Revierpark Gysenberg Herne GmbH führt die Verwaltung weitere Gespräche mit
der Stadt Herne mit dem Ziel, die Gesellschaft im Anschluss an die laufende
Gesellschaftervereinbarung in die FMR einzugliedern oder der Stadt Herne zum Jahresende
fristgerecht zum 31.12.2027 zu kündigen.
5. Für das Freizeitzentrum Xanten GmbH prüft die Verwaltung die Sicherung der
Gesellschaft ggfs. durch eine Übernahme der Gesellschafteranteile des Kreises Wesel durch die
Stadt Xanten oder den RVR und die Eingliederung in die FMR.
Drucksache Nr.: 15/0402
Seite 2
6. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu einer Änderung der Regelungen für die
FMR zu erarbeiten, die die FMR besser in die Lage versetzt, weitere Gesellschaften aufzunehmen
und zu integrieren und die Abläufe für Entscheidungen zu vereinfachen, ohne Transparenz zu
verlieren.
7. Die Verbandsversammlung beauftragt die Verwaltung, eine tragfähige Lösung für
Shared-Services im RVR-Konzern zu erarbeiten und ein entsprechendes Konzept zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
erfolgt mdl.
Drucksache Nr.: 15/0402
Seite 3
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen:
1. Teilergebnisplan Kostenstelle ; Kostenträger ;
Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Abschreibungen und Zinsaufwand
(6 % p. a. vom investiven Eigenanteil)
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Abschreibungen und
Zinsaufwand (6 % p. a. vom
investiven Eigenanteil)
Summe
Abweichungen1
2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr.
Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe
Abweichungen1
1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich
3. Auswirkungen
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität).
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten.
Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt.
Erläuterungen:
4. Bilanz
Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu
zusätzlichen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen.
Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen.
Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den
Erläuterungen dargestellt.
Erläuterungen:
Bearbeiter/in Fraktionsgeschäftsführer/in Fraktion/en
Kretschmer, Heike Kretschmer, Heike Fraktion Die Linke
Akt.zeichen
gez. Herr Wolfgang Freye und Frau Monetta Marchiano
Vorsitzende der Fraktion die Linke im RVR
Text aus PDF extrahiert