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Entlastung für Trennungsfamilien mit Nest- oder Wechselmodell - Anpassung der Zweitwohnungssteuersatzung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heidelberg |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt
Heidelberg
Antrag Nr.:
0 0 15/2026/AN
Antragsteller: SPD
Antragsdatum: 16.04.2026
Federführung:
Dezernat I, Referat für Finanzen, Wohnen, Liegenschaften und Konversion
Beteiligung:
Betreff:
Entlastung für Trennungsfamilien mit Nest- oder
Wechselmodell - Anpassung der
Zweitwohnungssteuersatzung
A ntrag
Beratungsfolge:
Gremium: Sitzungstermin: Behandlung: Beratungsergebnis: Handzeichen:
Gemeinderat 11.06.2026 Ö
Haupt- und 30.09.2026 Ö
Finanzausschuss
Gemeinderat 15.10.2026 Ö
Antrag Nr.:
0 0 15/2026/AN . ..
00388195.docx
- 2.1 -
Der Antrag befindet sich auf der Seite 3.1
Antrag Nr.:
0 0 15/2026/AN . ..
00388195.docx
- 2.1 -
An trag Nr.: 0015/2026/AN
Briefkopf des Antragstellers:
16.04.2026
Tagesordnungspunkt Gemeinderat
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die nächste Sitzung des Gemeinderats beantragen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner
gemäß § 11 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg im öffentlichen
Teil die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
Entlastung für Trennungsfamilien mit Nest- oder Wechselmodell - Anpassung der
Zweitwohnungssteuersatzung
Die Zweitwohnungssteuersatzung (vergleiche Satzung 2.3.1) wird folgendermaßen angepasst:
1. § 2 Absatz 3 (Ausnahmen von Zweitwohnungen) wird um eine zusätzliche Nummer ergänzt:
Wohnungen von getrenntlebenden Ehepaaren, die gemeinsame Kinder nach dem Nest-
beziehungsweise dem Wechselmodell betreuen
Antrag Nr.:
0 0 15/2026/AN . ..
00388195.docx
- 2.2 -
Begründung:
Momentan müssen getrenntlebende Ehepaare, die Kinder nach dem Nest- oder Wechselmodell
betreuen, unter Umständen Zweitwohnungssteuer für zusätzlich angemietete Wohnungen
entrichten. Dies stellt aus unserer Sicht eine zusätzliche finanzielle Belastung dar – auch das
Verwaltungsgericht Weimar (vergleiche hierzu Aktenzeichen. 3 K 1578/23 We) hat eine
entsprechende Zweitwohnungsbesteuerung für ein getrenntlebendes Ehepaar mit Nest- und
anschließend Wechselmodell als verfassungswidrig eingestuft. Vor diesem Hintergrund sehen wir
die Behandlung von für den oben angegeben Zweck zusätzlich angemietete Wohnung als
Ausnahme von der Zweitwohnungsbesteuerung als geboten an.
g ezeichnet S PD-Fraktion
Antrag Nr.:
0 0 15/2026/AN . ..
00388195.docx
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