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Entlastung für Trennungsfamilien mit Nest- oder Wechselmodell - Anpassung der Zweitwohnungssteuersatzung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHeidelberg
Datum2026-10-15
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Stadt Heidelberg Antrag Nr.: 0 0 15/2026/AN Antragsteller: SPD Antragsdatum: 16.04.2026 Federführung: Dezernat I, Referat für Finanzen, Wohnen, Liegenschaften und Konversion Beteiligung: Betreff: Entlastung für Trennungsfamilien mit Nest- oder Wechselmodell - Anpassung der Zweitwohnungssteuersatzung A ntrag Beratungsfolge: Gremium: Sitzungstermin: Behandlung: Beratungsergebnis: Handzeichen: Gemeinderat 11.06.2026 Ö Haupt- und 30.09.2026 Ö Finanzausschuss Gemeinderat 15.10.2026 Ö Antrag Nr.: 0 0 15/2026/AN . .. 00388195.docx - 2.1 - Der Antrag befindet sich auf der Seite 3.1 Antrag Nr.: 0 0 15/2026/AN . .. 00388195.docx - 2.1 - An trag Nr.: 0015/2026/AN Briefkopf des Antragstellers: 16.04.2026 Tagesordnungspunkt Gemeinderat Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, für die nächste Sitzung des Gemeinderats beantragen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner gemäß § 11 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg im öffentlichen Teil die Aufnahme des Tagesordnungspunktes: Entlastung für Trennungsfamilien mit Nest- oder Wechselmodell - Anpassung der Zweitwohnungssteuersatzung Die Zweitwohnungssteuersatzung (vergleiche Satzung 2.3.1) wird folgendermaßen angepasst: 1. § 2 Absatz 3 (Ausnahmen von Zweitwohnungen) wird um eine zusätzliche Nummer ergänzt: Wohnungen von getrenntlebenden Ehepaaren, die gemeinsame Kinder nach dem Nest- beziehungsweise dem Wechselmodell betreuen Antrag Nr.: 0 0 15/2026/AN . .. 00388195.docx - 2.2 - Begründung: Momentan müssen getrenntlebende Ehepaare, die Kinder nach dem Nest- oder Wechselmodell betreuen, unter Umständen Zweitwohnungssteuer für zusätzlich angemietete Wohnungen entrichten. Dies stellt aus unserer Sicht eine zusätzliche finanzielle Belastung dar – auch das Verwaltungsgericht Weimar (vergleiche hierzu Aktenzeichen. 3 K 1578/23 We) hat eine entsprechende Zweitwohnungsbesteuerung für ein getrenntlebendes Ehepaar mit Nest- und anschließend Wechselmodell als verfassungswidrig eingestuft. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Behandlung von für den oben angegeben Zweck zusätzlich angemietete Wohnung als Ausnahme von der Zweitwohnungsbesteuerung als geboten an. g ezeichnet S PD-Fraktion Antrag Nr.: 0 0 15/2026/AN . .. 00388195.docx

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