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Prüfantrag: Einführung eines verursachergerechten Gebührenmodells für die Sperrmüllabholung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heidelberg |
| Datum | 2026-07-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP/FWV beantragt, dass die Stadtverwaltung die aktuelle Sperrmüllabholung in Heidelberg wirtschaftlich evaluiert und Vorschläge für ein verursachergerechtes Gebührenmodell vorlegt. Die Analyse soll Nutzungszahlen, Kostenstrukturen und vier alternative Gebührenmodelle (gestaffelte Gebühren, kostendeckende Preise, mengenbezogene Kontingente oder pauschale Servicegebühren) darstellen. Grund ist die angespannte Haushaltslage bei gleichzeitig hohen Kosten pro Abholung; andere Baden-Württemberg-Kommunen erheben bereits Gebühren für Zusatzabholungen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt
Heidelberg
Antrag Nr.:
0 0 41/2026/AN
Antragsteller: FDP/FWV
Antragsdatum: 10.07.2026
Federführung:
Dezernat III, Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ)
Beteiligung:
Betreff:
Prüfantrag: Einführung eines verursachergerechten
Gebührenmodells für die Sperrmüllabholung
A ntrag
Beratungsfolge:
Gremium: Sitzungstermin: Behandlung: Beratungsergebnis: Handzeichen:
Gemeinderat 23.07.2026 Ö
Antrag Nr.:
0 0 41/2026/AN . ..
00391229.docx
- 2.1 -
Der Antrag befindet sich auf der Seite 3.1
Antrag Nr.:
0 0 41/2026/AN . ..
00391229.docx
- 2.1 -
An trag Nr.: 0041/2026/AN
Briefkopf des Antragstellers:
Heidelberg, 10.07.2026
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die nächste Sitzung des Gemeinderates stellen die Unterzeichner gemäß § 11 Absatz 5 der
Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg den Antrag, folgenden
Tagesordnungspunkt aufzunehmen:
Prüfantrag: Einführung eines verursachergerechten Gebührenmodells für die Sperrmüllabholung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die derzeitige Sperrgutabholung in Heidel-berg wirtschaftlich zu
evaluieren und dem Gemeinderat Vorschläge für eine stärker verursachergerechte Ausgestaltung
vorzulegen.
Dabei sollen insbesondere folgende Daten und Varianten dargestellt werden:
1. Nutzungszahlen
Anzahl der Sperrgutabholungen pro Jahr
Anteil der Haushalte, die keine, eine oder zwei kostenfreie Abholungen nutzen
Anzahl und Anteil weiterer beziehungsweise kostenpflichtiger Abholungen
Antrag Nr.:
0 0 41/2026/AN . ..
00391229.docx
- 2.2 -
2. Kostenstruktur
durchschnittliche Kosten einer regulären Sperrgutabholung bis 3 m³
Personal-, Fahrzeug-, Verwaltungs- und Entsorgungskosten je Abholung
Gesamtkosten der derzeit kostenfreien Sperrgutabholungen pro Jahr
Darstellung, welche Gebühr pro Abholung rechnerisch kostendeckend wäre
3. Gebührenmodelle
Modell A: erste Abholung weiterhin gebührenfrei, zweite Abholung mit moderater Servicepauschale,
weitere Abholungen stärker kostenpflichtig
Modell B: erste Abholung weiterhin gebührenfrei, jede weitere Abholung kostendeckend
Modell C: jährliches Freikontingent nach Menge statt nach Zahl der Abholungen
Modell D: pauschale Servicegebühr je Abholung bei Beibehaltung eines kostenfreien
Grundkontingents
Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat mit konkreten Umsetzungsvarianten, finanzieller Bewertung und
gegebenenfalls erforderlichen Satzungsänderungen vorzulegen.
Begründung
Die Sperrgutabholung ist ein wichtiger kommunaler Service, verursacht aber bei jeder einzelnen Abholung
Personal-, Fahrzeug-, Verwaltungs- und Entsorgungs-kosten. In Heidelberg können Haushalte derzeit
zweimal jährlich kostenfrei Sperrgut abholen lassen. Pro Auftrag sind maximal 3 m³ zulässig.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sollte zunächst transparent dargestellt werden,
welche Kosten durch die derzeit kostenfreien Abholungen tatsächlich entstehen und welche Gebühr
rechnerisch kostendeckend wäre. Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, ob eine kostenfreie
Grundversorgung erhalten, häufigere Nutzungen aber stärker am Verursacherprinzip ausgerichtet werden
sollten.
Andere Kommunen in Baden-Württemberg handhaben Zusatzabholungen bereits anders: In Pforzheim ist
eine Abholung bis 3 m³ einmal jährlich kostenfrei, jede weitere Abholung kostet 94 Euro. In Ulm kosten
zusätzliche Sperrmüllabfuhren 25 Euro pro 2 m³. In Heilbronn wird für eine zusätzliche Abholung bis 3 m³
eine Pauschale von 60 Euro erhoben.
Eine gestaffelte Regelung könnte die kostenfreie Grundversorgung erhalten, zugleich aber häufige
Nutzungen stärker an den tatsächlich entstehenden Kosten beteiligen. Dadurch könnten Fehlanreize
reduziert, die Abfallwirtschaft entlastet und der Gebührenhaushalt stabilisiert werden.
g ezeichnet F raktion FDP/FVW
Antrag Nr.:
0 0 41/2026/AN . ..
00391229.docx
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