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Prüfantrag: Einführung eines verursachergerechten Gebührenmodells für die Sperrmüllabholung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHeidelberg
Datum2026-07-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP/FWV beantragt, dass die Stadtverwaltung die aktuelle Sperrmüllabholung in Heidelberg wirtschaftlich evaluiert und Vorschläge für ein verursachergerechtes Gebührenmodell vorlegt. Die Analyse soll Nutzungszahlen, Kostenstrukturen und vier alternative Gebührenmodelle (gestaffelte Gebühren, kostendeckende Preise, mengenbezogene Kontingente oder pauschale Servicegebühren) darstellen. Grund ist die angespannte Haushaltslage bei gleichzeitig hohen Kosten pro Abholung; andere Baden-Württemberg-Kommunen erheben bereits Gebühren für Zusatzabholungen.

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Stadt Heidelberg Antrag Nr.: 0 0 41/2026/AN Antragsteller: FDP/FWV Antragsdatum: 10.07.2026 Federführung: Dezernat III, Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) Beteiligung: Betreff: Prüfantrag: Einführung eines verursachergerechten Gebührenmodells für die Sperrmüllabholung A ntrag Beratungsfolge: Gremium: Sitzungstermin: Behandlung: Beratungsergebnis: Handzeichen: Gemeinderat 23.07.2026 Ö Antrag Nr.: 0 0 41/2026/AN . .. 00391229.docx - 2.1 - Der Antrag befindet sich auf der Seite 3.1 Antrag Nr.: 0 0 41/2026/AN . .. 00391229.docx - 2.1 - An trag Nr.: 0041/2026/AN Briefkopf des Antragstellers: Heidelberg, 10.07.2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, für die nächste Sitzung des Gemeinderates stellen die Unterzeichner gemäß § 11 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen: Prüfantrag: Einführung eines verursachergerechten Gebührenmodells für die Sperrmüllabholung Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die derzeitige Sperrgutabholung in Heidel-berg wirtschaftlich zu evaluieren und dem Gemeinderat Vorschläge für eine stärker verursachergerechte Ausgestaltung vorzulegen. Dabei sollen insbesondere folgende Daten und Varianten dargestellt werden: 1. Nutzungszahlen  Anzahl der Sperrgutabholungen pro Jahr  Anteil der Haushalte, die keine, eine oder zwei kostenfreie Abholungen nutzen  Anzahl und Anteil weiterer beziehungsweise kostenpflichtiger Abholungen Antrag Nr.: 0 0 41/2026/AN . .. 00391229.docx - 2.2 - 2. Kostenstruktur  durchschnittliche Kosten einer regulären Sperrgutabholung bis 3 m³  Personal-, Fahrzeug-, Verwaltungs- und Entsorgungskosten je Abholung  Gesamtkosten der derzeit kostenfreien Sperrgutabholungen pro Jahr  Darstellung, welche Gebühr pro Abholung rechnerisch kostendeckend wäre 3. Gebührenmodelle  Modell A: erste Abholung weiterhin gebührenfrei, zweite Abholung mit moderater Servicepauschale, weitere Abholungen stärker kostenpflichtig  Modell B: erste Abholung weiterhin gebührenfrei, jede weitere Abholung kostendeckend  Modell C: jährliches Freikontingent nach Menge statt nach Zahl der Abholungen  Modell D: pauschale Servicegebühr je Abholung bei Beibehaltung eines kostenfreien Grundkontingents Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat mit konkreten Umsetzungsvarianten, finanzieller Bewertung und gegebenenfalls erforderlichen Satzungsänderungen vorzulegen. Begründung Die Sperrgutabholung ist ein wichtiger kommunaler Service, verursacht aber bei jeder einzelnen Abholung Personal-, Fahrzeug-, Verwaltungs- und Entsorgungs-kosten. In Heidelberg können Haushalte derzeit zweimal jährlich kostenfrei Sperrgut abholen lassen. Pro Auftrag sind maximal 3 m³ zulässig. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sollte zunächst transparent dargestellt werden, welche Kosten durch die derzeit kostenfreien Abholungen tatsächlich entstehen und welche Gebühr rechnerisch kostendeckend wäre. Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, ob eine kostenfreie Grundversorgung erhalten, häufigere Nutzungen aber stärker am Verursacherprinzip ausgerichtet werden sollten. Andere Kommunen in Baden-Württemberg handhaben Zusatzabholungen bereits anders: In Pforzheim ist eine Abholung bis 3 m³ einmal jährlich kostenfrei, jede weitere Abholung kostet 94 Euro. In Ulm kosten zusätzliche Sperrmüllabfuhren 25 Euro pro 2 m³. In Heilbronn wird für eine zusätzliche Abholung bis 3 m³ eine Pauschale von 60 Euro erhoben. Eine gestaffelte Regelung könnte die kostenfreie Grundversorgung erhalten, zugleich aber häufige Nutzungen stärker an den tatsächlich entstehenden Kosten beteiligen. Dadurch könnten Fehlanreize reduziert, die Abfallwirtschaft entlastet und der Gebührenhaushalt stabilisiert werden. g ezeichnet F raktion FDP/FVW Antrag Nr.: 0 0 41/2026/AN . .. 00391229.docx

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