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Gestaltungsbeirat: Stand der Reform, Bauturbo und Landesförderung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHeidelberg
Datum2026-07-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zu drei Themen berichtet: zum Stand der Reform des Gestaltungsbeirats und dessen geplanten Ergebnissen, zur Vereinbarkeit der Beiratsarbeit mit beschleunigten Bauverfahren nach dem „Bauturbo" sowie zur Nutzung von Landesfördermitteln (bis 20.000 Euro, Antragsfrist 31. Oktober 2026) für den Beirat. Der Antrag begründet dies mit der Bedeutung des Gestaltungsbeirats für die städtebauliche Qualität und der Notwendigkeit, Qualitätssicherung auch unter beschleunigten Verfahrensbedingungen zu gewährleisten.

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Stadt Heidelberg Antrag Nr.: 0 0 43/2026/AN Antragsteller: Grüne Antragsdatum: 10.07.2026 Federführung: Dezernat II, Amt für Baurecht und Denkmalschutz Beteiligung: Betreff: Gestaltungsbeirat: Stand der Reform, Bauturbo und Landesförderung A ntrag Beratungsfolge: Gremium: Sitzungstermin: Behandlung: Beratungsergebnis: Handzeichen: Gemeinderat 23.07.2026 Ö Stadtentwicklungs- und 22.09.2026 Ö Bauausschuss Gemeinderat 15.10.2026 Ö Antrag Nr.: 0 0 43/2026/AN . .. 00391223.docx - 2.1 - Der Antrag befindet sich auf der Seite 3.1 Antrag Nr.: 0 0 43/2026/AN . .. 00391223.docx - 2.1 - An trag Nr.: 0043/2026/AN Briefkopf des Antragstellers: Heidelberg, 10.07.2026 Tagesordnungspunkt Gemeinderat – Gestaltungsbeirat: Stand der Reform, Bauturbo und Landesförderung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, für die nächste Sitzung des Gemeinderates stellen die Unterzeichner gem. § 11 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen: Die Verwaltung wird gebeten, im nächsten SEBA zu folgenden Punkten zu berichten: 1. Stand der Reform: Wie ist der aktuelle Stand der im Werkstattgespräch angestoßenen Weiterentwicklung des Gestaltungsbeirats, und wann ist mit der Vorlage der zugesagten Ergebnisse zu rechnen? 2. Vereinbarkeit mit dem Bauturbo: Wie verhält sich die Arbeit des Gestaltungsbeirats zu den beschleunigten Verfahren nach § 246e BauGB („Bauturbo")? In welcher Form und in welchem Umfang können / sollen Projekte nach § 246e BauGB Eingang in den Gestaltungsbeirat finden? 3. Landesförderung: Hat die Stadt bereits Landesfördermittel für den Gestaltungsbeirat abgerufen und plant sie, die aktuelle Förderung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (bis zu 20.000 Euro, Antragsfrist 31. Oktober 2026) für die Weiterentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit des Beirats zu prüfen? Antrag Nr.: 0 0 43/2026/AN . .. 00391223.docx - 2.2 - Begründung Der Gestaltungsbeirat ist ein wertvolles Instrument zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität in Heidelberg. In einem Werkstattgespräch wurde eine Weiterentwicklung des Gremiums angestoßen, deren Ergebnisse bislang noch nicht vorliegen. Angesichts der aktuellen Debatte um beschleunigte Bauverfahren stellt sich zugleich die Frage, wie die gestalterische Qualitätssicherung auch unter den Bedingungen des Bauturbos gewährleistet bleibt. Schließlich bietet die Landesförderung eine konkrete Gelegenheit, die Arbeit des Beirats finanziell zu unterstützen — die Antragsfrist Ende Oktober 2026 macht eine zeitnahe Klärung sinnvoll. gezeichnet Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antrag Nr.: 0 0 43/2026/AN . .. 00391223.docx

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