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Gestaltungsbeirat: Stand der Reform, Bauturbo und Landesförderung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heidelberg |
| Datum | 2026-07-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zu drei Themen berichtet: zum Stand der Reform des Gestaltungsbeirats und dessen geplanten Ergebnissen, zur Vereinbarkeit der Beiratsarbeit mit beschleunigten Bauverfahren nach dem „Bauturbo" sowie zur Nutzung von Landesfördermitteln (bis 20.000 Euro, Antragsfrist 31. Oktober 2026) für den Beirat. Der Antrag begründet dies mit der Bedeutung des Gestaltungsbeirats für die städtebauliche Qualität und der Notwendigkeit, Qualitätssicherung auch unter beschleunigten Verfahrensbedingungen zu gewährleisten.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt
Heidelberg
Antrag Nr.:
0 0 43/2026/AN
Antragsteller: Grüne
Antragsdatum: 10.07.2026
Federführung:
Dezernat II, Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Beteiligung:
Betreff:
Gestaltungsbeirat: Stand der Reform, Bauturbo und
Landesförderung
A ntrag
Beratungsfolge:
Gremium: Sitzungstermin: Behandlung: Beratungsergebnis: Handzeichen:
Gemeinderat 23.07.2026 Ö
Stadtentwicklungs- und 22.09.2026 Ö
Bauausschuss
Gemeinderat 15.10.2026 Ö
Antrag Nr.:
0 0 43/2026/AN . ..
00391223.docx
- 2.1 -
Der Antrag befindet sich auf der Seite 3.1
Antrag Nr.:
0 0 43/2026/AN . ..
00391223.docx
- 2.1 -
An trag Nr.: 0043/2026/AN
Briefkopf des Antragstellers:
Heidelberg, 10.07.2026
Tagesordnungspunkt Gemeinderat – Gestaltungsbeirat: Stand der Reform, Bauturbo und Landesförderung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die nächste Sitzung des Gemeinderates stellen die Unterzeichner gem. § 11 Absatz 5 der
Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt
aufzunehmen:
Die Verwaltung wird gebeten, im nächsten SEBA zu folgenden Punkten zu berichten:
1. Stand der Reform: Wie ist der aktuelle Stand der im Werkstattgespräch angestoßenen
Weiterentwicklung des Gestaltungsbeirats, und wann ist mit der Vorlage der zugesagten Ergebnisse zu
rechnen?
2. Vereinbarkeit mit dem Bauturbo: Wie verhält sich die Arbeit des Gestaltungsbeirats zu den
beschleunigten Verfahren nach § 246e BauGB („Bauturbo")? In welcher Form und in welchem Umfang
können / sollen Projekte nach § 246e BauGB Eingang in den Gestaltungsbeirat finden?
3. Landesförderung: Hat die Stadt bereits Landesfördermittel für den Gestaltungsbeirat abgerufen und
plant sie, die aktuelle Förderung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (bis zu 20.000
Euro, Antragsfrist 31. Oktober 2026) für die Weiterentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit des Beirats zu
prüfen?
Antrag Nr.:
0 0 43/2026/AN . ..
00391223.docx
- 2.2 -
Begründung
Der Gestaltungsbeirat ist ein wertvolles Instrument zur Sicherung der städtebaulichen und
architektonischen Qualität in Heidelberg. In einem Werkstattgespräch wurde eine Weiterentwicklung des
Gremiums angestoßen, deren Ergebnisse bislang noch nicht vorliegen. Angesichts der aktuellen Debatte um
beschleunigte Bauverfahren stellt sich zugleich die Frage, wie die gestalterische Qualitätssicherung auch
unter den Bedingungen des Bauturbos gewährleistet bleibt. Schließlich bietet die Landesförderung eine
konkrete Gelegenheit, die Arbeit des Beirats finanziell zu unterstützen — die Antragsfrist Ende Oktober 2026
macht eine zeitnahe Klärung sinnvoll.
gezeichnet Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antrag Nr.:
0 0 43/2026/AN . ..
00391223.docx
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