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Ortsrecht; Antrag der Fraktion B‘90/GRÜNE vom 08.08.2025 auf Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung für Brauchtumsfeuer in der Gemeinde Uedem
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Uedem |
| Datum | 2025-09-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Uedem
Der Bürgermeister
Fachbereich 2 - Bürgerservice und Ordnung
Verwaltungsvorlage Nummer: 74/2025
Datum: 29.08.2025
öffentlich
Ortsrecht;
Antrag der Fraktion B‘90/GRÜNE vom 08.08.2025 auf Änderung der ordnungsbehördlichen
Verordnung für Brauchtumsfeuer in der Gemeinde Uedem
Beratungsweg:
Haupt- und Finanzausschuss 11.09.2025
Rat 25.09.2025
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion B‘90/GRÜNE vom 08.08.2025 (Anlage) auf
Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung für Brauchtumsfeuer in der Gemeinde Uedem
abzulehnen und die Verordnung in ihrer gültigen Fassung vom 03.02.2012 zu belassen, da die
rechtlichen Vorgaben in der Verordnung ausreichend sind.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 08.08.2025 beantragt die Fraktion B‘90/GRÜNE (Anlage) den § 4 Absatz 4 der
Ordnungsbehördlichen Verordnung für Brauchtumsfeuer in der Gemeinde Uedem zu ändern, indem
der derzeitige Wortlaut
„Das Brennmaterial darf erst unmittelbar vor dem Anzünden an der Feuerstelle
aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und
dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.“
durch folgenden Wortlaut ersetzt wird:
„Das Brennmaterial darf frühestens am Tage des Abbrandes an der Feuerstelle
aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und
dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.
Unmittelbar vor dem Anzünden ist sicherzustellen, dass keine Tiere durch das Feuer zu
Schaden kommen.“
Weiterhin soll dem § 9 Absatz 2 der Verordnung eine Nummer 4a hinzugefügt werden, um einen
Tatbestand aufzunehmen, der bei Regelverstoß als Rechtsgrundlage zur Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens herangezogen werden kann.
In den letzten vier Jahren sind im Gemeindegebiet Uedem im Schnitt 97 Brauchtumsfeuer angezeigt
worden. Die weiteren Inhalte der Ordnungsbehördlichen Verordnung für Brauchtumsfeuer sind hier
entsprechend jeweils im Vorfeld abgeprüft worden. Des Weiteren finden immer Kontrollen der
Brauchtumsfeuer durch die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes statt.
Die bisherige Regelung in § 4 Absatz 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung für Brauchtumsfeuer
ist völlig ausreichend. Die beantragte Änderung lässt sich in der Praxis auch nicht umsetzen. Die
Mitarbeitenden des Ordnungsamtes müssten bei dieser Regelung jedes Feuer und jede Feuerstelle
vor dem Anzünden abfahren und prüfen, ob das Aufschichten direkt vor dem Anzünden erfolgt ist.
Aufgrund der Anzahl der zu überprüfenden Brauchtumsfeuer ist diese Vorgehensweise nicht
praktikabel und personell auch nicht leistbar.
Die Verwaltung schlägt daher vor, es bei den heutigen Regelungen in der Ordnungsbehördlichen
Verordnung für Brauchtumsfeuer zu belassen und den Antrag der Fraktion B‘90/GRÜNE vom
08.08.2025 (Anlage) abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entfällt.
gez. R. Weber
(Rainer Weber)
Bürgermeister
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