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Baugebiet „Beginnenwiese“ in Keppeln zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp; Antrag der SPD-Fraktion vom 10.08.2025 auf 1. Austausch von bindigem Boden und Einbau von versickerungsfähigem Bodenmaterial 2. Auffüllung und Einbau von L-Steinen an der Grenze zu den Grundstücken Beginnenfeld zur Sichtbarmachung der Grenzen und Höhen 3. Herstellung eines Überlaufgrabens im Grenzbereich
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Uedem |
| Datum | 2025-09-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Uedem
Der Bürgermeister
Fachbereich 4 - Planen, Bauen und Umwelt
Verwaltungsvorlage Nummer: 79/2025
Datum: 28.08.2025
öffentlich
Baugebiet „Beginnenwiese“ in Keppeln zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp;
Antrag der SPD-Fraktion vom 10.08.2025 auf
1. Austausch von bindigem Boden und Einbau von versickerungsfähigem Bodenmaterial
2. Auffüllung und Einbau von L-Steinen an der Grenze zu den Grundstücken Beginnenfeld
zur Sichtbarmachung der Grenzen und Höhen
3. Herstellung eines Überlaufgrabens im Grenzbereich
Beratungsweg:
Ausschuss für Planen, Bauen und
08.09.2025
Wirtschaftsförderung
Haupt- und Finanzausschuss 11.09.2025
Rat 25.09.2025
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, den Antrag der SPD-Fraktion vom 10.08.2025 (Anlage 1) auf
1. Austausch von bindigem Boden und Einbau von versickerungsfähigem Bodenmaterial
2. Auffüllung und Einbau von L-Steinen an der Grenze zu den Grundstücken Beginnenfeld zur
Sichtbarmachung der Grenzen und Höhen
3. Herstellung eines Überlaufgrabens im Grenzbereich
abzulehnen.
Sachverhalt:
Nach Rechtskraft des Bebauungsplans Keppeln Nr. 10 - Bereich zwischen Beginnenfeld und Am
Beginnenkamp - gab es von Anwohnerseite umliegender Grundstücke Bedenken hinsichtlich der
Realisierung des neuen Wohngebiets. Dabei ging es primär um den bereits im Bestand vorhandenen
Höhenunterschied zwischen den bestehenden, im Norden angrenzenden Grundstücken entlang der
Straße „Beginnenfeld“ und dem südlich angrenzenden neuen Baugebiet „Beginnenwiese“, welches
rund 50 bis 60 cm höher liegt. In Folge des Gefälles wurde unter Berücksichtigung weiterer zu
erwartender Aufschüttung des Geländes im Zuge des Straßenbaus befürchtet, dass bei
Starkregenereignissen Wasser auf die Nachbargrundstücke laufen könnte. Als erste Reaktion auf
die Befürchtungen der Anwohner wurde in Abstimmung zwischen dem Bürgermeister und den
Vorsitzenden aller Ratsfraktionen entschieden, die Höhenlage der neuen Straße im Bereich des
Stichwegs um rund 60 cm abzusenken (von 36,40 m über NHN gemäß der dem bestehenden
Bebauungsplan zugrundeliegenden Tiefbauplanung auf 35,81 m über NHN).
Darüber hinaus wird über die derzeit in Aufstellung befindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes
die Höhenlage der nördlich an das Beginnenfeld angrenzenden Grundstücke per textlicher
Festsetzung begrenzt und der Abstand der neuen Baukörper zu den Bestandsgrundstücken
vergrößert. Hierzu wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 55/2025 verwiesen.
Die SPD-Fraktion beantragte mit Sachantrag vom 21.06.2025 und nun mit überarbeiteter
Begründung mit Schreiben vom 10.08.2025 für das Neubaugebiet „Beginnenwiese“, auf der Grenze
zwischen dem Bestandsgebiet „Beginnenfeld“ und dem neuen Baugebiet durch die Gemeinde
Uedem in einer vergleichbaren Breite wie im Bereich der Straßen den Boden im Tiefenbereich der
bindigen Schicht auszutauschen und durch versickerungsfähiges Material auszutauschen. Im Zuge
der Auffüllung sollen zudem L-Steine in den Boden eingebaut werden, um die Grenze der
Grundstücke „Bestand zu Neu“ physisch festzulegen, um so auch die Höhenfestsetzung einheitlich
sichtbar zu machen. In diesem Grenzbereich soll gemäß SPD-Antrag darüber hinaus ein
Überlaufgraben (wie „Am Kirchfeld“) hergestellt werden. Der Antrag inklusive Begründung ist als
Anlage 1 beigefügt.
Die Verwaltung spricht sich gegen eine Umsetzung der im SPD-Antrag gestellten zusätzlich
geforderten Maßnahmen aus.
Im Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Keppeln Nr. 10 - Bereich zwischen
Beginnenfeld und Am Beginnenkamp - wurde das Thema Starkregen eingehend untersucht. Die
Ziele und Grundsätze gibt der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz vor. Diese wurden im
Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die Ziele
I.1.1 (Hochwasserrisikomanagement) und I.2.1. (Klimawandel und -anpassung). Auch wenn die
Starkregengefahrenkarte der Gemeinde Uedem zu dem Zeitpunkt der Prüfung noch in Bearbeitung
war, so wurden bereits die Zwischenergebnisse der eigenen Starkregengefahrenkarte sowie die
offizielle Karte des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) herangezogen, um die
Situation im Bereich des Bebauungsplangebietes zu bewerten. Obwohl die Fläche an der
„Beginnenwiese“ lediglich in Randbereichen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und
nur leicht bei Starkregenereignissen betroffen ist, wurde im Zuge der Thematik der
Klimafolgenanpassung im Rahmen der Erstellung der Entwässerungsplanung entschieden, dass die
zentral geplante Versickerungsmulde über das nach den technischen Vorschriften erforderliche Maß
hinaus eine Retentionsfläche für Starkregenereignisse erhält. Die Straßen werden zudem mit einem
„V-Profil“ ausgebaut, so dass ein Wasserübertritt auf private Grundstücksflächen verhindert und ein
zusätzlicher Stauraum entstehen wird. Ein Ausschnitt der neu erstellten Starkregengefahrenkarte
der Gemeinde Uedem für den Bereich Keppeln zeigt deutlich, dass das Gebiet des neuen
Bebauungsplanes und der angrenzenden Straßen kein Risikogebiet darstellt. Diese Karte ist als
Anlage 2 zur Verdeutlichung beigefügt.
Die in der Begründung dargelegte Einschätzung der SPD-Fraktion, wonach die Verwaltung als
zentrales Gegenargument die anfallenden Kosten für die Maßnahmen anführt und dies als
Ablenkung von einem angeblichen Fehler angesehen werde, wird entschieden zurückgewiesen. Die
Starkregenthematik wurde untersucht, beschrieben und in der Entwässerungsplanung
berücksichtigt. Die nun darüber hinaus zusätzlichen von der SPD-Fraktion beantragten Maßnahmen
bringen im Verhältnis zu den anfallenden Kosten sehr wenig Nutzen in einem dazu nicht von
Starkregenereignis belasteten Gebiet. Etwaige Probleme von Kellerfeuchtigkeit sind daher über
individuelle Objektschutzmaßnahmen zu lösen. Der Schutz vor Starkregen ist als eine kommunale
Gemeinschaftsaufgabe zu sehen und obliegt nicht allein der Gemeinde. Der Bebauungsplan
Keppeln Nr. 10 - Bereich zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp - ist weder Veranlasser für
eine bestehende Problematik noch wird die Starkregensituation durch das Baugebiet verschlechtert.
Demnach sind die Forderungen der SPD-Fraktion aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.
1. Austausch von bindigem Boden und Einbau von versickerungsfähigem Bodenmaterial
Das beauftragte Ingenieurbüro Kottowski Ingenieurgesellschaft mbH sowie die Verwaltung haben in
mehreren Ortsterminen erläutert, weshalb die laut Anliegern bestehende Problematik mit dem
beschrieben „Schichtenwasser“ nicht durch das neue Bebauungsplangebiet verschärft wird. Im
Gegenteil, aufgrund der entstehenden Flächenversiegelung (Verkehrsflächen, Gebäude, Garagen
und Auffahrten) wird dieses Problem verringert. Aus diesem Grund sind die beantragten
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Maßnahmen auch als technisch und wirtschaftlich nicht verhältnismäßig zurückgewiesen worden.
Folgende Änderungen bezüglich der Starkregenthematik ergeben sich durch das neue Baugebiet:
▪ Die neu entstehenden Verkehrsflächen im Bebauungsplangebiet entwässern über die
Versickerungsmulde.
▪ Die versiegelten Flächen der privaten Grundstücke werden über eigene, private
Versickerungsanlagen entwässern.
▪ Lediglich die unbefestigten Flächen der Vorbeete und Gartenflächen entwässern unmittelbar
in den Untergrund der demnächst privaten Wohnbaugrundstücke.
Im Zuge der Straßen- und Kanalbaumaßnahme wurden die bindigen Bodenschichten im Bereich der
Versickerungsmulde (im Bereich der kompletten Versickerungsfläche) sowie im Bereich der neu
entstandenen Schmutzwasserkanalisation (entsprechend der Mindestgrabenbreite von 1,15 m)
durchstoßen. Dies führt dazu, dass eine gegebenenfalls anfallende Staunässe an mehreren Stellen
im Bebauungsplangebiet direkt in die Mittelsande abgeführt wird.
Eine nach länger anhaltenden nassen Witterungsperioden zu erwartende Staunässe im Bereich der
bestehenden Bebauung am Beginnenfeld tritt demnach nur noch infolge der natürlichen
Versickerung der Vorbeete und Gartenflächen der Grundstücke 1 bis 4 (ca. 1.000 m²) des
Bebauungsplangebietes sowie der eigenen Grünflächen der betroffenen Grundstücke im
Beginnenfeld Haus Nr. 12 bis 22 (ca. 600 m²) auf. Der Abfluss des Regenwassers wird durch eine
Bepflanzung dieser Flächen vermieden oder verzögert.
Für die Herstellung eines hydraulischen Anschlusses und einer Drainage durch den Austausch der
bindigen Bodenschicht, so wie es die SPD-Fraktion beantragt, müsste auf einer Länge von cirka 56
m (entlang der Grundstücke 1 und 3 siehe Aufteilungsplan) ein Bodenaustausch bis in eine
Tiefenlage von cirka 2,60 m unter Geländeoberkante erfolgen. Gemäß Antrag sollte dies auf einer
Breite von 3,50 bis 5,50 m erfolgen. Im Bereich der neuen Schmutzwasserkanalisation wurde der
Lößlehm auf einer Breite von 1,15 m durchstoßen.
Die Herstellung eines hydraulischen Anschlusses an die Mittelsande unmittelbar an der
Grundstücksgrenze wäre aufgrund der vorhandenen Einfriedung nur mit erhöhtem Aufwand
möglich. Die vorhandenen Hecken und Zäune beziehungsweise Gartenhütten müssten
zurückgebaut und anschließend wieder neu aufgestellt beziehungsweise gepflanzt werden. Die
Baukosten des hydraulischen Anschlusses gemäß Antrag (56 m x 3,5 m x 2,6 m) würden sich - ohne
Berücksichtigung der vorhandenen Einfriedung Beginnenfeld Hausnummern 12 bis 22- auf den
Grundstücken 1 und 3 auf etwa 33.320,00 € belaufen. Als Sicherungsmaßnahme müsste
grundstücksseitig ein Verbau hergestellt werden. Hierfür würden nochmals cirka 5.950,00 € an
Kosten anfallen.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines hydraulischen Anschlusses an der Grundstücksgrenze wird
aus technischer Sicht als äußerst gering eingeschätzt. Bei den ermittelten Baukosten handelt es sich
um eine Kostenschätzung auf Basis einer Vorplanung. Für eine tiefergreifendere Kostenberechnung
müsste eine Ausführungsplanung erstellt werden.
2. Auffüllung und Einbau von L-Steinen an der Grenze zu den Grundstücken Beginnenfeld zur
Sichtbarmachung der Grenzen und Höhen
Für das Herstellen einer Winkelstützwand gemäß des SPD-Antrages müssten Winkelstützwände für
den Lastfall F mit einer Höhe von 1,55 m versetzt werden. Der Höhenunterschied des
Bebauungsplanes zu vorhandenen Bebauung beträgt cirka 1,00 m, die Winkelstützwände wären
cirka 0,50 m in den Untergrund einzubinden. Ebenso wie beim hydraulischen Anschluss wäre auch
das Setzen von Winkelstützelementen entlang der Grundstücksgrenze mit hohem Aufwand
verbunden. Die Baukosten für das Setzen der Winkelstützwände auf den Grundstücken 1 und 3
betragen etwa 23.800,00 € - ohne Berücksichtigung bestehender Einfriedungen. Bei den ermittelten
Baukosten handelt es sich um eine Kostenschätzung auf Basis einer Vorplanung. Für eine
tiefergreifendere Kostenberechnung müsste eine Ausführungsplanung erstellt werden.
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Die hier von der SPD-Fraktion beantragte Maßnahme zur Aufschüttung und des Einbaus einer
Winkelstützwand hätte eine rein symbolische Funktion, da die Höhenfestsetzung mit der in
Aufstellung befindlichen 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Keppeln Nr. 10 bereits
neu geregelt wird. Die Grundstücksauffüllungen im Grenzbereich zu den Bestandsgrundstücken
werden durch eine Festsetzung der maximalen Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt. Der
festgesetzte Wert orientiert sich an der Ausbauhöhenplanung für den Erschließungsstichweg sowie
am bestehenden Geländeniveau. Die Einhaltung dieser Festsetzung durch den privaten Bauherrn
ist rechtlich bindend und wird im Rahmen des Bauvorhabens durch die künftige Baugenehmigung
der Bauaufsichtsbehörde sichergestellt. Zusätzlich ist festzustellen, dass gemäß § 30 des
Nachbarrechtsgesetzes (NachbG NRW) bei Bodenauffüllungen Vorkehrungen zu treffen sind, um
die Schädigung des Nachbargrundstückes, insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des
Bodens, auszuschließen. Daher werden etwaige Bodenauffüllungen des privaten Bauherrn nur
durch gleichzeitige Errichtung von Winkelstützwänden erfolgen können. Zudem ist die Einhaltung
von Grundstücksgrenzen bei Baumaßnahmen obligatorisch.
Es bedarf daher keiner kostenträchtigen gesonderten Maßnahme der Gemeinde Uedem zum
Einbau von Winkelstützwänden, um die Grenze der Grundstücke „Bestand zu Neu“ physisch
festzulegen oder die Höhenfestsetzung sichtbar zu machen.
3. Herstellung eines Überlaufgrabens im Grenzbereich
Wie bereits zuvor beschrieben, ist aufgrund der positiven Veränderungen durch das Baugebiet mit
einer nur geringen Staunässe zu rechnen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines „Überlaufgrabens“
ist daher ebenfalls als äußerst gering einzustufen. Fraglich ist auch, wohin der vorgeschlagene
Überlaufgraben entwässern soll.
Es ist noch anzumerken, dass in der Straße „Am Kirchfeld“ kein „Überlaufgraben“ vorhanden ist.
Vielmehr handelt es sich in der Straße „Am Kirchfeld“ in Keppeln um zwei Versickerungsmulden für
anfallendes Niederschlagswasser der Straßenflächen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt.
gez. R. Weber
(Rainer Weber)
Bürgermeister
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