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Baugebiet „Beginnenwiese“ in Keppeln zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp; Antrag der SPD-Fraktion vom 10.08.2025 auf 1. Austausch von bindigem Boden und Einbau von versickerungsfähigem Bodenmaterial 2. Auffüllung und Einbau von L-Steinen an der Grenze zu den Grundstücken Beginnenfeld zur Sichtbarmachung der Grenzen und Höhen 3. Herstellung eines Überlaufgrabens im Grenzbereich

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Uedem
Datum2025-09-25
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Gemeinde Uedem Der Bürgermeister Fachbereich 4 - Planen, Bauen und Umwelt Verwaltungsvorlage Nummer: 79/2025 Datum: 28.08.2025 öffentlich Baugebiet „Beginnenwiese“ in Keppeln zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp; Antrag der SPD-Fraktion vom 10.08.2025 auf 1. Austausch von bindigem Boden und Einbau von versickerungsfähigem Bodenmaterial 2. Auffüllung und Einbau von L-Steinen an der Grenze zu den Grundstücken Beginnenfeld zur Sichtbarmachung der Grenzen und Höhen 3. Herstellung eines Überlaufgrabens im Grenzbereich Beratungsweg: Ausschuss für Planen, Bauen und 08.09.2025 Wirtschaftsförderung Haupt- und Finanzausschuss 11.09.2025 Rat 25.09.2025 Beschlussvorschlag: Es wird vorgeschlagen, den Antrag der SPD-Fraktion vom 10.08.2025 (Anlage 1) auf 1. Austausch von bindigem Boden und Einbau von versickerungsfähigem Bodenmaterial 2. Auffüllung und Einbau von L-Steinen an der Grenze zu den Grundstücken Beginnenfeld zur Sichtbarmachung der Grenzen und Höhen 3. Herstellung eines Überlaufgrabens im Grenzbereich abzulehnen. Sachverhalt: Nach Rechtskraft des Bebauungsplans Keppeln Nr. 10 - Bereich zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp - gab es von Anwohnerseite umliegender Grundstücke Bedenken hinsichtlich der Realisierung des neuen Wohngebiets. Dabei ging es primär um den bereits im Bestand vorhandenen Höhenunterschied zwischen den bestehenden, im Norden angrenzenden Grundstücken entlang der Straße „Beginnenfeld“ und dem südlich angrenzenden neuen Baugebiet „Beginnenwiese“, welches rund 50 bis 60 cm höher liegt. In Folge des Gefälles wurde unter Berücksichtigung weiterer zu erwartender Aufschüttung des Geländes im Zuge des Straßenbaus befürchtet, dass bei Starkregenereignissen Wasser auf die Nachbargrundstücke laufen könnte. Als erste Reaktion auf die Befürchtungen der Anwohner wurde in Abstimmung zwischen dem Bürgermeister und den Vorsitzenden aller Ratsfraktionen entschieden, die Höhenlage der neuen Straße im Bereich des Stichwegs um rund 60 cm abzusenken (von 36,40 m über NHN gemäß der dem bestehenden Bebauungsplan zugrundeliegenden Tiefbauplanung auf 35,81 m über NHN). Darüber hinaus wird über die derzeit in Aufstellung befindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes die Höhenlage der nördlich an das Beginnenfeld angrenzenden Grundstücke per textlicher Festsetzung begrenzt und der Abstand der neuen Baukörper zu den Bestandsgrundstücken vergrößert. Hierzu wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 55/2025 verwiesen. Die SPD-Fraktion beantragte mit Sachantrag vom 21.06.2025 und nun mit überarbeiteter Begründung mit Schreiben vom 10.08.2025 für das Neubaugebiet „Beginnenwiese“, auf der Grenze zwischen dem Bestandsgebiet „Beginnenfeld“ und dem neuen Baugebiet durch die Gemeinde Uedem in einer vergleichbaren Breite wie im Bereich der Straßen den Boden im Tiefenbereich der bindigen Schicht auszutauschen und durch versickerungsfähiges Material auszutauschen. Im Zuge der Auffüllung sollen zudem L-Steine in den Boden eingebaut werden, um die Grenze der Grundstücke „Bestand zu Neu“ physisch festzulegen, um so auch die Höhenfestsetzung einheitlich sichtbar zu machen. In diesem Grenzbereich soll gemäß SPD-Antrag darüber hinaus ein Überlaufgraben (wie „Am Kirchfeld“) hergestellt werden. Der Antrag inklusive Begründung ist als Anlage 1 beigefügt. Die Verwaltung spricht sich gegen eine Umsetzung der im SPD-Antrag gestellten zusätzlich geforderten Maßnahmen aus. Im Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Keppeln Nr. 10 - Bereich zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp - wurde das Thema Starkregen eingehend untersucht. Die Ziele und Grundsätze gibt der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz vor. Diese wurden im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die Ziele I.1.1 (Hochwasserrisikomanagement) und I.2.1. (Klimawandel und -anpassung). Auch wenn die Starkregengefahrenkarte der Gemeinde Uedem zu dem Zeitpunkt der Prüfung noch in Bearbeitung war, so wurden bereits die Zwischenergebnisse der eigenen Starkregengefahrenkarte sowie die offizielle Karte des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) herangezogen, um die Situation im Bereich des Bebauungsplangebietes zu bewerten. Obwohl die Fläche an der „Beginnenwiese“ lediglich in Randbereichen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und nur leicht bei Starkregenereignissen betroffen ist, wurde im Zuge der Thematik der Klimafolgenanpassung im Rahmen der Erstellung der Entwässerungsplanung entschieden, dass die zentral geplante Versickerungsmulde über das nach den technischen Vorschriften erforderliche Maß hinaus eine Retentionsfläche für Starkregenereignisse erhält. Die Straßen werden zudem mit einem „V-Profil“ ausgebaut, so dass ein Wasserübertritt auf private Grundstücksflächen verhindert und ein zusätzlicher Stauraum entstehen wird. Ein Ausschnitt der neu erstellten Starkregengefahrenkarte der Gemeinde Uedem für den Bereich Keppeln zeigt deutlich, dass das Gebiet des neuen Bebauungsplanes und der angrenzenden Straßen kein Risikogebiet darstellt. Diese Karte ist als Anlage 2 zur Verdeutlichung beigefügt. Die in der Begründung dargelegte Einschätzung der SPD-Fraktion, wonach die Verwaltung als zentrales Gegenargument die anfallenden Kosten für die Maßnahmen anführt und dies als Ablenkung von einem angeblichen Fehler angesehen werde, wird entschieden zurückgewiesen. Die Starkregenthematik wurde untersucht, beschrieben und in der Entwässerungsplanung berücksichtigt. Die nun darüber hinaus zusätzlichen von der SPD-Fraktion beantragten Maßnahmen bringen im Verhältnis zu den anfallenden Kosten sehr wenig Nutzen in einem dazu nicht von Starkregenereignis belasteten Gebiet. Etwaige Probleme von Kellerfeuchtigkeit sind daher über individuelle Objektschutzmaßnahmen zu lösen. Der Schutz vor Starkregen ist als eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe zu sehen und obliegt nicht allein der Gemeinde. Der Bebauungsplan Keppeln Nr. 10 - Bereich zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp - ist weder Veranlasser für eine bestehende Problematik noch wird die Starkregensituation durch das Baugebiet verschlechtert. Demnach sind die Forderungen der SPD-Fraktion aus Sicht der Verwaltung abzulehnen. 1. Austausch von bindigem Boden und Einbau von versickerungsfähigem Bodenmaterial Das beauftragte Ingenieurbüro Kottowski Ingenieurgesellschaft mbH sowie die Verwaltung haben in mehreren Ortsterminen erläutert, weshalb die laut Anliegern bestehende Problematik mit dem beschrieben „Schichtenwasser“ nicht durch das neue Bebauungsplangebiet verschärft wird. Im Gegenteil, aufgrund der entstehenden Flächenversiegelung (Verkehrsflächen, Gebäude, Garagen und Auffahrten) wird dieses Problem verringert. Aus diesem Grund sind die beantragten Seite 2 von 4 Maßnahmen auch als technisch und wirtschaftlich nicht verhältnismäßig zurückgewiesen worden. Folgende Änderungen bezüglich der Starkregenthematik ergeben sich durch das neue Baugebiet: ▪ Die neu entstehenden Verkehrsflächen im Bebauungsplangebiet entwässern über die Versickerungsmulde. ▪ Die versiegelten Flächen der privaten Grundstücke werden über eigene, private Versickerungsanlagen entwässern. ▪ Lediglich die unbefestigten Flächen der Vorbeete und Gartenflächen entwässern unmittelbar in den Untergrund der demnächst privaten Wohnbaugrundstücke. Im Zuge der Straßen- und Kanalbaumaßnahme wurden die bindigen Bodenschichten im Bereich der Versickerungsmulde (im Bereich der kompletten Versickerungsfläche) sowie im Bereich der neu entstandenen Schmutzwasserkanalisation (entsprechend der Mindestgrabenbreite von 1,15 m) durchstoßen. Dies führt dazu, dass eine gegebenenfalls anfallende Staunässe an mehreren Stellen im Bebauungsplangebiet direkt in die Mittelsande abgeführt wird. Eine nach länger anhaltenden nassen Witterungsperioden zu erwartende Staunässe im Bereich der bestehenden Bebauung am Beginnenfeld tritt demnach nur noch infolge der natürlichen Versickerung der Vorbeete und Gartenflächen der Grundstücke 1 bis 4 (ca. 1.000 m²) des Bebauungsplangebietes sowie der eigenen Grünflächen der betroffenen Grundstücke im Beginnenfeld Haus Nr. 12 bis 22 (ca. 600 m²) auf. Der Abfluss des Regenwassers wird durch eine Bepflanzung dieser Flächen vermieden oder verzögert. Für die Herstellung eines hydraulischen Anschlusses und einer Drainage durch den Austausch der bindigen Bodenschicht, so wie es die SPD-Fraktion beantragt, müsste auf einer Länge von cirka 56 m (entlang der Grundstücke 1 und 3 siehe Aufteilungsplan) ein Bodenaustausch bis in eine Tiefenlage von cirka 2,60 m unter Geländeoberkante erfolgen. Gemäß Antrag sollte dies auf einer Breite von 3,50 bis 5,50 m erfolgen. Im Bereich der neuen Schmutzwasserkanalisation wurde der Lößlehm auf einer Breite von 1,15 m durchstoßen. Die Herstellung eines hydraulischen Anschlusses an die Mittelsande unmittelbar an der Grundstücksgrenze wäre aufgrund der vorhandenen Einfriedung nur mit erhöhtem Aufwand möglich. Die vorhandenen Hecken und Zäune beziehungsweise Gartenhütten müssten zurückgebaut und anschließend wieder neu aufgestellt beziehungsweise gepflanzt werden. Die Baukosten des hydraulischen Anschlusses gemäß Antrag (56 m x 3,5 m x 2,6 m) würden sich - ohne Berücksichtigung der vorhandenen Einfriedung Beginnenfeld Hausnummern 12 bis 22- auf den Grundstücken 1 und 3 auf etwa 33.320,00 € belaufen. Als Sicherungsmaßnahme müsste grundstücksseitig ein Verbau hergestellt werden. Hierfür würden nochmals cirka 5.950,00 € an Kosten anfallen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines hydraulischen Anschlusses an der Grundstücksgrenze wird aus technischer Sicht als äußerst gering eingeschätzt. Bei den ermittelten Baukosten handelt es sich um eine Kostenschätzung auf Basis einer Vorplanung. Für eine tiefergreifendere Kostenberechnung müsste eine Ausführungsplanung erstellt werden. 2. Auffüllung und Einbau von L-Steinen an der Grenze zu den Grundstücken Beginnenfeld zur Sichtbarmachung der Grenzen und Höhen Für das Herstellen einer Winkelstützwand gemäß des SPD-Antrages müssten Winkelstützwände für den Lastfall F mit einer Höhe von 1,55 m versetzt werden. Der Höhenunterschied des Bebauungsplanes zu vorhandenen Bebauung beträgt cirka 1,00 m, die Winkelstützwände wären cirka 0,50 m in den Untergrund einzubinden. Ebenso wie beim hydraulischen Anschluss wäre auch das Setzen von Winkelstützelementen entlang der Grundstücksgrenze mit hohem Aufwand verbunden. Die Baukosten für das Setzen der Winkelstützwände auf den Grundstücken 1 und 3 betragen etwa 23.800,00 € - ohne Berücksichtigung bestehender Einfriedungen. Bei den ermittelten Baukosten handelt es sich um eine Kostenschätzung auf Basis einer Vorplanung. Für eine tiefergreifendere Kostenberechnung müsste eine Ausführungsplanung erstellt werden. Seite 3 von 4 Die hier von der SPD-Fraktion beantragte Maßnahme zur Aufschüttung und des Einbaus einer Winkelstützwand hätte eine rein symbolische Funktion, da die Höhenfestsetzung mit der in Aufstellung befindlichen 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Keppeln Nr. 10 bereits neu geregelt wird. Die Grundstücksauffüllungen im Grenzbereich zu den Bestandsgrundstücken werden durch eine Festsetzung der maximalen Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt. Der festgesetzte Wert orientiert sich an der Ausbauhöhenplanung für den Erschließungsstichweg sowie am bestehenden Geländeniveau. Die Einhaltung dieser Festsetzung durch den privaten Bauherrn ist rechtlich bindend und wird im Rahmen des Bauvorhabens durch die künftige Baugenehmigung der Bauaufsichtsbehörde sichergestellt. Zusätzlich ist festzustellen, dass gemäß § 30 des Nachbarrechtsgesetzes (NachbG NRW) bei Bodenauffüllungen Vorkehrungen zu treffen sind, um die Schädigung des Nachbargrundstückes, insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des Bodens, auszuschließen. Daher werden etwaige Bodenauffüllungen des privaten Bauherrn nur durch gleichzeitige Errichtung von Winkelstützwänden erfolgen können. Zudem ist die Einhaltung von Grundstücksgrenzen bei Baumaßnahmen obligatorisch. Es bedarf daher keiner kostenträchtigen gesonderten Maßnahme der Gemeinde Uedem zum Einbau von Winkelstützwänden, um die Grenze der Grundstücke „Bestand zu Neu“ physisch festzulegen oder die Höhenfestsetzung sichtbar zu machen. 3. Herstellung eines Überlaufgrabens im Grenzbereich Wie bereits zuvor beschrieben, ist aufgrund der positiven Veränderungen durch das Baugebiet mit einer nur geringen Staunässe zu rechnen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines „Überlaufgrabens“ ist daher ebenfalls als äußerst gering einzustufen. Fraglich ist auch, wohin der vorgeschlagene Überlaufgraben entwässern soll. Es ist noch anzumerken, dass in der Straße „Am Kirchfeld“ kein „Überlaufgraben“ vorhanden ist. Vielmehr handelt es sich in der Straße „Am Kirchfeld“ in Keppeln um zwei Versickerungsmulden für anfallendes Niederschlagswasser der Straßenflächen. Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sachverhalt. gez. R. Weber (Rainer Weber) Bürgermeister Seite 4 von 4

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