Startseite › Gemeinde Linkenheim-Hochstetten › Antrag

Antrag der CDU-Fraktion im GR vom 30.06.2023 auf Einführung einer "Grünpatenschaft" zur Bewässerung und Pflege der öffentlichen Bäume und Beete durch Bürger

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Linkenheim-Hochstetten
Datum2023-07-28
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Bearbeitendes Amt Bauamt Vorlagenersteller / Datum Pramann / 13.07.2023 Drucksachen-Nr. DV-166/2023 Aktengruppe DRUCKVORLAGE 58 Öffentliche Park- und Grünanlagen ÖFFENTLICH Beratungsfolge Technischer Ausschuss TOP 24.07.2023 Vorberatung nichtöffentlich Gemeinderat TOP 28.07.2023 Beschlussfassung öffentlich Antrag der CDU-Fraktion im GR vom 30.06.2023 auf Einführung einer "Grünpatenschaft" zur Bewässerung und Pflege der öffentlichen Bäume und Beete durch Bürger Beschlussvorschlag: Der Rat befürwortet den vorliegenden Antrag der Ratsfraktion der CDU und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung insbesondere bzgl. der Dokumentation und Herstellung von personalisierten Hinweistafeln. Eine monetäre Entschädigung wird hingegen nicht gewährt. Ziele der Vorlage mit Bezug zum GEK: Kein erkennbarer Bezug Anlage(n): 1. 062023_ Einführung von Grünpatenschaften Finanzielle Auswirkungen: Produkt/Kostenstelle/Investitionsmaßnahme 5410 0000 Bezeichnung Straßen, Wege, Plätze Sachkonto 4212 0101 Unterhaltung Bezeichnung Straßenbegleitgrün Planansatz 75.000,00€ Im Planansatz für diese Maßnahme bereitgestellte Mittel 0€ Voraussichtliche Kosten der Maßnahme 1.000,00 € Druckvorlage DV-166/2023 Seite 2 von 2 Sachdarstellung und Begründung: Die Verwaltung stimmt dem Ansinnen und der Zielrichtung der CDU-Ratsfraktion zu, dass freiwillige Bürger-Aktionen zur Erhaltung und Förderung der Vitalität der Straßenbäume und Grünanlagen notwendig und außerordentlich hilfreich sind, damit das Ortsbild verschönert und erhalten wird und die Identifikation mit der Heimatgemeinde wächst. Bezüglich der konkreten Umsetzung schlägt die Verwaltung vor, zunächst der telefonischen Anmeldung der Patenschaft den Vorzug zu geben. Eine Dokumentation ist für die Pflegetrupps des Gemeindebauhofs erforderlich, so dass die Information über das Bestehend der Patenschaft in das Grünanlagenkataster eingetragen und kommuniziert werden muss. Eine individualisierte Pflegeanleitung wie im Antrag vorgeschlagen ist nicht leistbar und wird verwaltungsseitig nicht befürwortet. Nach Anmeldung einer Patenschaft wird die Verwaltung ein personalisiertes Hinweisschild fertigen (lassen), auf dem der Pate namentlich genannt wird. Die witterungsbeständigen Bodensteckschilder sollen im Beschriftungsfeld mindestens die Abmessungen von ca. DIN A5 haben (~20cm x 15 cm). Der Erdspieß aus Rund- oder Kantholz misst etwa 50cm. Mit einer wetterfesten Beschriftung versehen käme ein Bodensteckschild aus Holz auf vermutlich etwas mehr als 10 EUR. Bei 100 angenommen Patenschaften liegt der Mittelbedarf also bei ca. 1000 EUR. Eine greifbare finanzielle Entlastung bzgl. des Zeit- und Betriebsmittelaufwandes des Gemeindebauhofs bei den Gießvorgängen wird hingegen nicht erwartet. Gleichwohl wird vom gärtnerischen Fachpersonal prognostiziert, dass ohne die Mithilfe der Bürgerschaft bei der Bewässerung von Straßenbäumen mit erhöhten Ausfallraten auch bei schon älteren vorgeschädigten Bäumen gerechnet werden muss. Mit jedem durch Privatleute vor dem Vertrocknen geretteten Baum erspart die Gemeinde sicherlich den späteren Aufwand für eine Neupflanzung und die erhöhte Aufwuchspflege. Die monetäre Entschädigung des bürgerschaftlichen Engagements (auch mittels Ausgabe von Gutscheinen) würde zusätzliche Ressourcen in der Verwaltung binden und wird deshalb verwaltungsseitig nicht befürwortet. Ohne diese Entschädigung ist es für den Bürger und die Verwaltung auch unkomplizierter die Patenschaft z.B. unterjährig wieder zu beenden. Sollte der betreffende Bürger diese nicht mehr aufrecht erhalten wollen, entfernt er einfach sein Hinweisschild.

Text aus PDF extrahiert