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Unterstützende Erklärung der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg und Beginn des Zertifizierungsprozesses für den European Energy Award / Antrag der Fraktion Bündnis 90 die Grünen vom Juli 2021

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Linkenheim-Hochstetten
Datum2021-09-24
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Bearbeitendes Amt Bürgermeister Vorlagenersteller / Datum Möslang / 06.09.2021 Drucksachen-Nr. DV-192/2021 Aktengruppe DRUCKVORLAGE 0 Allgemeine Verwaltung ÖFFENTLICH Beratungsfolge Verwaltungsausschuss TOP 13.09.2021 Vorberatung nichtöffentlich Gemeinderat TOP 24.09.2021 Beschlussfassung öffentlich Unterstützende Erklärung der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg und Beginn des Zertifizierungsprozesses für den European Energy Award / Antrag der Fraktion Bündnis 90 die Grünen vom Juli 2021 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beauftrag den Bürgermeister die Unterstützungserklärung zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach §7 Abs.4 Klimaschutzgesetz BW zu unterzeichnen gem. der Anlage 2 zur Druckvorlage. 2. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister das Angebot der Umwelt- und Energieagentur vom Landkreis Karlsruhe zur Begleitung des Zertifizierungsprozesses als European Energy Award Gemeinde anzunehmen. Der Prozess soll 2022 beginnen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt für den Prozess in den Haushalt 2022 10.000,-€ aufzunehmen und in der Mittelfristigen Finanzplanung für den Prozess weitere 20.000,-€ einzustellen. Ziele der Vorlage mit Bezug zum GEK: Das Gemeindeentwicklungskonzept 2030 geht unter Punkt 4.1.5 Handlungsfeld E: Erholung, Natur und Klimaschutz konkret auf die Förderung von Klimaschutzaktivitäten unter Punkt E.3 ein. Zielsetzung ist eine Anpassung an den Klimawandel. Da der Klimawandel alle Lebensbereiche betrifft wirkt sich der Antrag mittelbar auch auf zahlreiche andere Zielsetzungen des GEK aus und entspricht diesen (z.B. offener Beteiligungsprozess für den EEA). Die Gemeinde hat sich hier in den letzten Jahren bereits deutlich entwickelt. Neben dem Ausbau von Ladesäulen für Elektromobilität, dem Gewinn eines attraktiven E-Car-Sharing- Angebots, dem Ausbau von Bike+Ride-Angeboten (insbesondere Fahrradboxen) und Leuchtturmprojekten wie dem Kinderkrippenneubau in Holzständerbauweise machte sich Linkenheim-Hochstetten 2020 auch auf den Weg genausoviel Strom pro Jahr aus erneuerbaren Energieen zu erzeugen wie die Gemeinde selbst mit ihren Liegenschaften verbraucht. Dieses Ziel soll bis 2024 erreicht sein. Druckvorlage DV-192/2021 Seite 2 von 7 Die weitreichensten Umstellungen für die Gemeinde selbst und die Bevölkerung ergeben sich jedoch wahrscheinlich aus den Vorgaben der Bauleitplanungsprozesses sowohl für den Innenbereich, als auch für Neubaugebiete, da mit jedem qualifizierten Bebauungsplan die weitreichenden gesetzlichen Vorgaben zum Bauen konkretisiert und umgesetzt werden. Der Antrag von Bündnis 90 die Grünen hat insbesondere zum Ziel diese Bemühungen durch die Unterstützungserklärung zum Klimapakt des Landes stärker sichtbar zu machen und mit dem European Energie Award (EEA) auch zertifizieren zu lassen. Anlage(n): 1. Antrag Klimaschutz 2021-07-23.doc 2. Unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 3. 20160805-Pakt zum Klimaschutz 4. 3. Klimaschutzpakt 2020/2021 des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden 5. Umsetzungsstrategie Klimaschutzkonzept Landkreis KA 6. 20200610_Angebot EEA und Klimaschutzprozess LiHo 7. Was kann eine Gemeinde Tun - EEA 8. Klimaschutzprozess Finanzielle Auswirkungen: Durch die Unterstützungserklärung zum Klimaschutzpakt des Landes ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Allerdings können durch die Unterstützungserklärung Bonusregelungen der Förderprogramme Klimaschutz-Plus und KLIMOPASS in Anspruch genommen werden. So kann z.B. gem. 2.2.2.1.3 der VwV Klimaschutz Plus vom 21.12.2020 seit Mai eine Festbetragsförderung von 10.000,-€ für Klimaschutzprozesse beantragt werden. Für den EEA-Prozess inkl. Klimaschutzwerkstatt liegt ein Angebot aus 2020 vor, welches aus Haushaltsgründen nicht beauftragt wurde und im Rahmen des Mittelberatungsprozesses für 2021 unter dem Eindruck der Coronakrise und der damit einhergehenden Mehrausgaben und Mindereinnahmen nicht beauftragt wurde. Dieses Angebot gliedert sich wie folgt: Druckvorlage DV-192/2021 Seite 3 von 7 Eine Abschnittsweise Beauftragung ist ebenfalls möglich. Druckvorlage DV-192/2021 Seite 4 von 7 Jugendbeteiligung Hat diese Druckvorlage unmittelbare Auswirkung auf Jugendliche? Ja Nein x Beteiligungsmöglichkeit: Sowohl der EEA-Prozess als auch ggf. entstehende Umsetzungsbausteine ergeben zahlreiche Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung – insbesondere die jüngere Bevölkerung. Sachdarstellung und Begründung: Im Juli stellte die Fraktion Bündnis 90 die Grünen aus dem Gemeinderat den Antrag in der Anlage 1 zur Druckvorlage. Es wird beantragt die Unterstützungserklärung zum Klimapakt des Landes abzugeben (Anlage 2) und in einen strukturierten Klimaschutzprozess in Form einer Klimaschutzwerkstatt einzusteigen. Für letzteres hatte die Gemeindeverwaltung im Sommer letzten Jahres das Angebot aus der Anlage 6 bei der Energieagentur des Landkreises Karlsruhe eingeholt. Dieses wurde mit Blick auf die schlechte finanzielle Situation bei den laufenden Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Haushaltsberatungen nicht weiter verfolgt und fand daher keinen Einzug in den Gemeindehaushalt 2021. I. Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zum Antrag den Klimaschutzpakt zu unterstützen: Gemäß § 7 Absatz 1 KSG BW kommt der öffentlichen Hand beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Die Regelung bezieht sich auf die interne Organisation der Aufgabenerledigung und die damit verbundenen CO2-Emissionen, insbesondere durch die Nutzung von Gebäuden und Fahrzeugen sowie durch die Beschaffung. - 2 - Diese allgemeine Vorbildfunktion wird für das Land durch die Vorgabe konkretisiert, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2040 weitgehend klimaneutral zu organisieren. Für die Kommunen regelt das Klimaschutzgesetz, dass diese ihre Vorbildfunktion in eigener Verantwortung erfüllen und vom Land hierbei unterstützt werden. Somit hat die Gemeinde den gesetzlichen Pflichtauftrag beim Klimaschutz vorbildlich zu agieren. Das Land und die kommunalen Spitzenverbände konkretisieren die Vorbildfunktion der Kommunalverwaltungen im Rahmen der 3. Fortschreibung zum Klimaschutzpakt von 2020/2021 auf Seite 2 ff. (Anlage 4) wie folgt: 1. Vorbildliche Energetische Sanierung der Gebäude 2. Effiziente Betriebsweise von Verwaltungseinrichtungen 3. Nutzung erneuerbarer Energien bei der Strom- und Wärmeversorgung kommunaler Einrichtungen 4. Einsatz von energiesparender Computertechnik 5. Einsatz von energiesparender Beleuchtung 6. Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bei Dienstreisen Druckvorlage DV-192/2021 Seite 5 von 7 7. Dienstwagen mit geringer CO2-Emission bzw. mit alternativem Antrieb Die Gemeindeverwaltung Linkenheim-Hochstetten wird all diesen Zielbeispielen bereits heute umfassend gerecht: Aktuell wird das Schulzentrum für rund 12 Mio. € umfassend energetisch saniert und der Kinderkrippenneubau in der Rudolf-Diesel-Straße ist aufgrund seiner Holzbauweise, Isolation und Konstruktion ein Leuchtturmprojekt nachhaltigen Bauens im Landkreis Karlsruhe. Die effiziente Betriebsweise von Verwaltungseinrichtungen resultiert bei den größten Liegenschaften Schulzentrum Linkenheim und Bürger- und Verwaltungszentrum aus einem komplexen, PC- gesteuertem Energiecontracting, welches ein vorbildhaftes Beispiel für ein Zusammenspiel aus PV- Anlagen, Wärmetauschern, BHKW und Holzhackschnitzelanlagen darstellt. Bei allen anderen Liegenschaften werden regelmäßig Heizungssteuerungselemente auch schon vor Laufzeitende erneuert und durch das Team der inzwischen etablierten „Fliegenden Hausmeister“ engmaschig auf ihre Wirkungseffizienz kontrolliert. In den vergangenen Jahren wurde zudem in vielen Gebäuden bereits die Standard-Beleuchtung in LED-Beleuchtung umgerüstet (zuletzt im Bürgerhaus) und auch die Straßenbeleuchtung trägt durch eine Vollständige LED-Umrüstung seit 2017 nicht nur wirtschaftlich zu einem nachhaltigen Gemeindehandeln bei, sondern auch durch einen massiv reduzierten Beleuchtungssmog zum Artenschutz. Darüber hinaus wurden alle gemeindlichen Liegenschaften mit der Fa. Authensis auf den Einsatz erneuerbarer Energieen geprüft. Eine Roadmap zum Ausbau wurde entwickelt und umgesetzt. Auf Dienstreisen wird nach Möglichkeit zugunsten von Videokonferenzen verzichtet. Auch finden sich hierfür in der Gemeindeverwaltung wenig Möglichkeiten überhaupt. Die Gemeindeverwaltung prüft seit 2016 konsequent bei jeder Fahrzeugneubeschaffung alternative Antriebe. Aktuell sind 4 Elektrofahrzeuge im Einsatz. 2 davon dienen dem Verwaltungsstab im Rathaus und decken nahezu den kompletten Verwaltungsmobilitätsbedarf nachhaltig ab. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung Zustimmung zum ersten Antragsteil, da alle Punkte heute ohnehin schon erfüllt sind zu welchen sich die Gemeinde mit der Beitrittserklärung verpflichtet. Die symbolische Wirkung des Beitritts ist im Sinne der Sache. Darüber hinaus führt die Vereinbarung zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden aber auch aus, dass ein in der Regel wichtiger Schritt zum Erreichen des Ziels bis 2040 Klimaneutral zu sein ist, dass ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt wird oder die Gemeinde/Stadt sich auf den Weg macht einen handlungsorientierten Energiemanagementprozess wie den European Energy Award zu erarbeiten. Weder das GEK noch die Authensis-Roadmap sind ein integriertes Klimaschutzkonzept. Somit sollte dieser Antragsteil nicht ohne den zweiten Teilantrag betrachtet und bewertet werden. Druckvorlage DV-192/2021 Seite 6 von 7 II. Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zum Antrag […]„Den Einstieg in einen konkreten und strukturierten Klimaschutzprozess mit einer von der Umwelt- und EnergieAgentur des Landkreises Karlsruhe moderierten Klimaschutzwerkstatt zur Erarbeitung konkreter Ansätze und Maßnahmen […] zu machen: Beispiel für ein strukturiertes Klimaschutzkonzept bzw. den Prozess zu einem solchen ist das „Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK): https://um.baden- wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m- um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Publikationen/Klima/140715_IEKK.pdf Mit diesem definierte das Land schon 2014 seine Strategien zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele. Der Antrag der Fraktion der Grünen konkretisiert den ersten Schritt hierzu in Form einer Klimaschutzwerkstatt. Diese könnte wie folgt aussehen: Ablaufplan Klimaschutzwerkstatt Datum Dauer 3 Stunden Bürgersaal _Ablaufplan 17.30 Uhr Begrüßung: Bürgermeister 17.40 Uhr Ausblick in den Ablauf: Ivo Pietrzak, Moderator Erste „Tischrunde“: „Wenn Geld und Zeit keine Rolle spielen 17.45 Uhr würden, welche Maßnahmen würden wir uns für Gemeinde xy wünschen?“ Impuls: „Was kann die Kommune aktiv zum Klimaschutz beitragen?“ einschl. Fragerunde 18.15 Uhr Birgit Schwegle, Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe Zweite „Tischrunde“: „Welche der Maßnahmen aus der 19.00 Uhr ersten Runde könnten in der Praxis tatsächlich funktionieren? Was oder wen bräuchten wir dafür?“ Dritte „Tischrunde“: „Was könnten erste Schritte sein, um 19.30 Uhr Maßnahmen erfolgreich anzugehen?“ Kurze Vorstellung der als sinnvoll eingestuften Maßnahmen im Plenum 20.00 Uhr bei großer Anzahl vorgeschlagener Maßnahmen ggf. Priorisierung 20.15 St Uhr Ausblick auf den nächsten Termin ca. 20.30 Uhr Veranstaltungsende Dieser beispielhafte Ablaufplan wurde von der Umwelt- und Energieagentur des Landkreises Karlsruhe erstellt. Druckvorlage DV-192/2021 Seite 7 von 7 Die Umwelt- und Energieagentur des Landkreis Karlsruhe wird als GmbH geführt. Gesellschafter sind neben dem Landkreis selbst die Stadtwerke Bretten, die Stadtwerke Ettlingen, die Stadtwerke Bruchsal und die Netze BW. Auszug Selbstvorstellung von der Homepage: https://zeozweifrei.de/die-agentur/ Die Umwelt- und Energieagentur – kurz UEA – ist die Institution zum Umsetzen der Klimaziele zeozweifrei 2035 des Landkreises Karlsruhe. Wir beraten und begleiten Kommunen, Gewerbebetriebe und Privathaushalte bei der Umsetzung der Energiewende – unabhängig und neutral. Wir informieren über aktuelle Fördermöglichkeiten, die von Bund und Land bereitgestellt werden, um Sie bei ihrem Klimaschutz-Vorhaben zu unterstützen. Die UEA verfügt über einen breiten spezifischen Datenfundus für den Landkreis und die Möglichkeit diese Daten Gemeindespezifisch aufzuarbeiten. Sie ist daher als Partner für einen strukturierten Klimaschutzprozess prädestiniert. Die Klimaschutzwerkstatt kann als Auftakt für sich stehen. Sie kann auch der Eintritt in einen Zertifizierungsprozess sein. Die Kosten hierfür sind oben dargestellt. Ein integrierter Klimaschutzprozess wird vom Gemeindetag als Spitzenverband empfohlen. Wenn der Gemeinderat dies wünscht kann hiermit 2022 begonnen werden. Ob die Gemeinde sich auf den Weg macht ist eine politische Entscheidung. Das gesetzliche Ziel zur Klimaneutralität ist auf 2040 definiert. Ein grundlegender Wandel unseres Klimas ist gegeben. Die Auswirkungen für den Oberrheingraben sind auch bei den zurückhaltensten Berechnungen enorm und so weitreichend wie in keinem anderen Landesteil Baden-Württembergs. Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten hat in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen ohne ein integriertes Klimaschutzkonzept Klimaschutz betrieben und in diesem Sinne vorbildlich gehandelt. Ideen für weitere, neue, konkrete Klimaschutzprojekte können sich aus einem Klimaschutzprozess ergeben. Klar ist auch: Nichts von dem was wir als Gemeinde tun wird den Klimawandel stoppen. Doch kann dies davon abhalten den eigenen Beitrag vorbildlich leisten zu wollen?

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