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Anpassung der Vereinsförderrichtlinien hinsichtlich des Alters der geförderten Kinder und Jugendlichen – Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Linkenheim-Hochstetten
Datum2019-12-13
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Bearbeitendes Amt Stabstelle Bürgermeister Vorlagenersteller / Datum Stieb / 20.11.2019 Drucksachen-Nr. DV-271/2019 Aktengruppe DRUCKVORLAGE 5 Gesundheit, Sport, Erholung ÖFFENTLICH Beratungsfolge Gemeinderat TOP 30.11.2019 Vorberatung nichtöffentlich Gemeinderat TOP 13.12.2019 Beschlussfassung öffentlich Anpassung der Vereinsförderrichtlinien hinsichtlich des Alters der geförderten Kinder und Jugendlichen – Antrag der CDU- Gemeinderatsfraktion Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Vereinsförderrichtlinie unter Punkt 2.1 mit folgendem Wortlaut (Änderungen zur aktuellen Vereinsförderrichtlinie sind fett gedruckt): 2.1 allgemeine Jugendförderung Die örtlichen und gemeinnützigen Vereine und Organisationen von Linkenheim-Hochstetten, die im Anhang unter den Buchstaben A und B aufgeführt sind, erhalten für ihre Kinder, Schüler und Jugendlichen einen jährlichen Zuschuss von 15,00 €. Die kirchlichen und konfessionellen Gruppierungen, die unter Buchstabe C verzeichnet sind, werden analog gefördert. Nicht der Förderung unterliegt die Jugendarbeit in der überwiegend die religiöse Unterweisung im Vordergrund steht, wie Kommunion/Konfirmandenunterricht oder Kindergottesdienst. Jugendliche, Schüler und Kinder im Sinne dieser Richtlinie sind im Verein aktive Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stichtag ist der 1. Januar des betreffenden Jahres. (Sofern Jugendliche auch im 19. Lebensjahr in der Jugendabteilung noch spielberechtigt/zugehörig sind, sind sie ebenso förderfähig.) Berechnungsgrundlage ist die Bestandsmeldung z.B. an den Badischen Sportbund oder einen vergleichbaren Dachverband, sofern der Verein organisiert ist. Die Zahl der Kinder, Schüler und Jugendlichen ist durch eine geordnete Namensliste mit Angabe der Adresse und Geburtsdatum und einer Kopie der Bestandsmeldung bis zum 31. März eines jeden Jahres nachzuweisen. Druckvorlage DV-271/2019 Seite 2 von 3 Ziele der Vorlage mit Bezug zum GEK: Maßnahme C1 im GEK : FÖRDERUNG DER VEREINE UND DES KULTURELLEN LEBENS IN DER GEMEINDE Anlage(n): 1. 11-2019_Anpassung Vereinsförderrichtlinie 2. Kopie von Mitgliederliste alle Vereine bis 6 Jahre Finanzielle Auswirkungen: Produkt/Kostenstelle/Investitionsmaßnahme 26200400/29100000/42100000 Förderung der Musik/ des Sports/ Bezeichnung von Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften Sachkonto 4318 0000 (Zuschüsse) Bezeichnung 64.500 € (Sport), 20.000 € (Kirchen und Planansatz Religionsgemeinschaften), 17.000 € (Musik) Im Planansatz für diese Maßnahme bereitgestellte Mittel Keine Voraussichtliche Kosten der Maßnahme 3.500 € p.a. Sachdarstellung und Begründung: Die CDU-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, mit dem sie anregt, künftig im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien auch Kinder unter sechs Jahren zu fördern. Die Fraktion hat 14 der 31 in den Vereinsförderrichtlinien aufgeführten Vereinigungen und Gruppierungen angeschrieben und um Auskunft gebeten, wie viele Jugendliche, die jünger als sechs Jahre sind, in den Vereinen Mitglied sind und mithin nicht gefördert werden. Von 7 Vereinen haben die Antragsteller eine Rückmeldung erhalten. Aus diesen Rückmeldungen ging hervor, dass rund 200 Kinder aktuell nicht gefördert werden. Bei der Erhebung dieser Zahlen muss laut Antragsteller berücksichtigt werden, dass manche dieser Kinder nicht in klassischer Weise Mitglied eines Vereins/einer Vereinigung sind (z.B. Kinder, die Kindergottesdienste besuchen). Auch enthält die Statistik die FEG, die nicht unter die Jugendförderung fällt (siehe Vereinsförderrichtlinien 2.1). Somit ergibt sich eine tatsächliche Zahl von 196 zu fördernden Kindern bis sechs Jahre. Um den finanziellen Bedarf zu ermitteln, hat die Vorlagenerstellerin den FVH sowie die Harmonikafreunde kontaktiert, da bekannt war, dass diese beiden Vereine eine verhältnismäßig hohe Zahl an Kindern unter ihren Mitgliedern haben. Insbesondere muss im Fall der Harmonikafreunde berücksichtigt werden, dass auch die Kinder der angeschlossenen Musikschule musicus bisher im Druckvorlage DV-271/2019 Seite 3 von 3 Zuge der Vereinsförderung unterstützt werden, obschon die Eltern für den Musikunterricht bezahlen. Die Harmonikafreunde meldeten am 21.11.2019 eine Anzahl von 36 Kindern. Vom FVH gab es keine Rückmeldung. Laut dieser kombinierten Erhebung kann von einer Zahl von mindestens 232 Kindern ausgegangen werden und eines zusätzlichen Mittelbedarfs von mindestens 3.500 € jährlich ausgegangen werden. Die CDU-Fraktion argumentiert, dass durch die Aussparung der Kinder unter sechs Jahren das Leitbild im GEK mit der aktuellen Vereinsförderrichtlinie noch nicht umfänglich erfüllt wird. In der Diskussion sollte hinterfragt werden, wie das Angebot für U6-Kindern tatsächlich aussieht und wie stark es in Anspruch genommen wird. In der Vergangenheit haben sich die Ersteller der Vereinsförderrichtlinien darauf berufen, dass sich die meisten Angebote, gerade im sportlichen Bereich, an Kinder richten, die das Schulalter erreicht haben und dann regelmäßig an Training- und Übungseinheiten teilnehmen. Aus dieser Kenntnis heraus habe man die Richtlinien konzipiert, so Herr Pramann, der die Vereine viele Jahre lang betreut hat. Aus Sicht der Kämmerei wird angesichts der derzeitigen Haushaltslage empfohlen, die Dringlichkeit dieser zusätzlichen Freiwilligkeitsleistung zu hinterfragen. Die Vereinsförderung in der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten befindet sich bereits jetzt auf sehr hohem Niveau und würde durch diesen Antrag langfristig weitere laufende Kosten verursachen.

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