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Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse der Gemeinde Jade; Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2025 zur Änderung der Geschäftsordnung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Jade
Datum2026-03-12
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Beschlussvorlage Kennung: öffentlich Vorlagennummer: BV 21-26/78 Fachbereich: Fachbereich 1 Datum: 23.01.2026 Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Verwaltungsausschuss 05.02.2026 vorberatend Gemeinderat 12.03.2026 beschließend Betreff: Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse der Ge­ meinde Jade; Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2025 zur Änderung der Geschäftsordnung Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 19.12.2025 hat die SPD – Fraktion die Änderung der Geschäftsordnung bezüg- lich der Festlegung der Sitzungstermine und der Sitzungsdauer beantragt und Formulierungsvor- schläge eingereicht. Im Wesentlichen handelt es bei dem Antrag um die Festlegung des Sitzungs- beginns auf 18.00 Uhr, die Dauer von Sitzungen und die Gestaltung der Tagesordnung. Der Antrag wird vor einer inhaltlichen Aufbereitung zur Vorstellung und Diskussion vorgelegt, ob eine Änderung notwendig ist und ob dies noch in dieser Wahlperiode erfolgen muss. Der Rat der nächsten Wahl- periode muss sich turnusgemäß eine eigene, neue Geschäftsordnung geben. Hintergrund des Antrages: Hintergrund des Antrages dürfte die im vergangenen Jahr erfolgte Vorverlegung von einzelnen Sit- zungen auf 17.00 Uhr gewesen sein. In der Sache ist dieser Anlass durch die im aktuellen Sitzungs- kalender erfolgte Festlegung des regelmäßigen Sitzungsbeginns auf 18.00 Uhr beseitigt, so dass eine Regelung zum Sitzungsbeginn dem Grunde nach in dieser Wahlperiode entbehrlich ist. Stellungnahme / Anregungen: Auch wenn die Aufstellung der Tagesordnungen etc. zu den Aufgaben des Hauptverwaltungsbeam- ten gehören, ist eine Vorwegnahme einzelner Regelungen durch den Rat der Gemeinde nicht aus- geschlossen. Vereinzelt enthalten Geschäftsordnungen anderer Kommunen Regelungen hierzu (siehe Anlage). Zu den Vorschlägen der SPD – Fraktion und ergänzend hierzu werden verwaltungsseitig folgende Hinweise gegeben: a) Es wird empfohlen, den Sitzungsbeginn nur als regelmäßigen Beginn (…in der Regel…) zu for- mulieren, um im Einzelfall ohne Verstoß gegen die Geschäftsordnung auch abweichende Beginn- zeiten festlegen zu können (z.B. Bereisungen oder bei Einbeziehung Sachverständiger oder Ver- treter anderer Behörden). b) Bezüglich des Endes von Sitzungen ist eine Regelfallformulierung gewählt, d.h. dort kann in der Sitzung im Einzelfall vom vorgegebenen Sitzungsende abgewichen werden. Das ist im Grunde eine sinnvolle Formulierung, die ergänzt werden sollte, ob „formale“ Tagesordnungspunkte wie Einwohnerfragestunde, Anträge und Anfragen in den Sitzungen und Schließung von Sitzungen auch betroffen sind und wie im Zweifelsfall mit „begonnenen Tagesordnungspunkten“ verfahren werden soll (unterbrechen oder zu Ende führen). Seite 1 von 2 Angesichts der regelmäßigen Sitzungsdauer von weniger als 2 Stunden (Ausnahmen gab es zu- meist nur im ABS / AKUM) dürfte diese jedoch kaum ins Gewicht fallen. Vielmehr sollte durch die Ausschussvorsitzenden in den Sitzungen auf einen stringenten Sitzungsverlauf einschließlich ex- terner Vorträge geachtet werden. Wenig sinnvoll ist jedenfalls ein „abrupter“ Abbruch mit der Kon- sequenz einer zusätzlichen Sitzung mit weiterem organisatorischen und personellen Aufwand. Denkbar wäre, dass nach Ablauf der 2 Stundenfrist der Ausschuss über die Fortsetzung unter Berücksichtigung der weiteren Tagesordnungspunkte neu entscheiden muss. c) Die Gestaltung der Reihenfolge der Tagesordnung nach Dringlichkeit bleibt letztlich auch sub- jektiv. Daher bietet der Formulierungsvorschlag Auslegungsmöglichkeiten. Es wird vorgeschla- gen, auf diese Vorgabe in der GO zu verzichten. d) Es sollte der Vollständigkeit halber eine Regelung zum Umgang mit nicht mehr abgehandelten Tagesordnungspunkten getroffen werden (sofern sie tatsächlich auftreten): 1. Verschiebung auf nächste planmäßige Sitzung oder Einberufung einer zusätzlichen, unter Einhaltung der regulären Ladungsfrist möglichen Sitzung? 2. Verschobene Tagesordnungspunkte sind im Regelfall die ersten inhaltlichen Tagesord- nungspunkte der nachfolgenden Sitzung? e) Der Vorschlag, Tagesordnungspunkte, die nur der Vermittlung von Informationen dienen, an die Sitzung anzuhängen (d.h. ggfs. nach Ablauf der Stunden), sollte überdacht werden. Zum ei- nen sind organisatorische Fragestellungen zu berücksichtigen. Zum anderen sind oftmals die Vorträge Grundlage für Nachfragen der Besucher und / oder damit Grundlage für Diskussionen, für die dann keine Protokollierung erfolgen würde. Außerdem gestaltet es sich bereits jetzt als schwierig, externe Vortragende etc. in den Abendstunden zu gewinnen. Weiter wird angeregt, die Dauer von externen Vorträgen im Regelfall zeitlich auf z.B. 15 Minuten zu begrenzen, da sie den Niederschriften beigefügt werden oder aber auf diese in Fachaus- schusssitzungen möglichst zu verzichten und anderweitig zu Verfügung zu stellen. f) Um insgesamt dem ursprünglichen Ziel der Sitzungsverschiebungen im vergangenen Jahr zu entsprechen, nämlich eine deutliche und spürbare Entlastung der Verwaltung, würde bereits die Einführung eines reinen Ergebnisprotokolls genügen. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen ergeben sich unmittelbar durch die Änderung der Geschäftsordnung nicht, durch frühere Sitzungsbeginne können Mehrarbeitszuschläge und Mehrarbeitsstunden reduziert werden. Beschlussvorschlag: Die Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Jade für die Wahlperiode 2021 – 2026 wird – ent­ sprechend des Antrages der SPD-Fraktion – mit folgenden Ergänzungen / Änderungen ODER wird nicht angepasst. Gemeinde Jade Der Bürgermeister Anlage(n): 1. Antrag SPD - Fraktion; Aenderung GO 2. Sitzungsbeginn_Übersicht_2026_13.01.2026 Beschlussvorlage BV 21-26/78 Seite 2 von 2

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