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Fraktionsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Interessenprüfung zur Entwicklung von Windenergiestandorten, der Möglichkeit von IPP-Gebieten und der Beteiligung der Bürgerschaft
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Issum |
| Datum | 2025-12-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Issum Issum, 13.10.2025
Der Bürgermeister
Bauen, Planen, Wohnen und Grünflächen
Vorlagenummer: 0026
Beschlussvorlage Beratungsart: öffentlich
Betreff:
Fraktionsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Interessenprüfung zur Entwicklung von
Windenergiestandorten, der Möglichkeit von IPP-Gebieten und der Beteiligung der Bürgerschaft
Beratungsweg:
Bau- und Umweltausschuss vorberatend 25.11.2025
Rat beschließend 09.12.2025
Beschlussvorschlag:
Zu Punkt 1: Der Kontakt zu den bekannten und ggf. neuen Projektieren wird zukünftig aufgegriffen.
Zu Punkt 2: Eine Beschlussfassung als Grundsatzbeschluss zur Prüfung mehrerer potenzieller
Standorte ist nicht möglich. Die Bearbeitung der einzelnen Bauleitplanverfahren soll individuell je
Standort im Anschluss erfolgen.
Zu Punkt 3: Möglichkeiten zur Beteiligung der Bürgerschaft wurden bereits geprüft und angegan-
gen. Ein Beschluss ist nicht notwendig.
Sachdarstellung:
Um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (siehe Anlage 1) beantworten zu können, wird
vorerst der Bestand aller in Betrieb genommenen Windenergieanlagen aufgezeigt:
Bezeich Nennleis Naben Gemar Flur Flurstück Bemer
nung tung tags höhe / Ro kung kung
über / tordurch
nachts messer in
m
WEA 05.01 1.000 kW / 70, 5 / 58,6 Sevelen 7 78, 79 Repowerte
offen Altanlage
WEA 05.02 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 6 84 Repowerte
offen Altanlage
WEA 05.03 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 7 81 Repowerte
offen Altanlage
WEA 05.04 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 7 71, 72 Repowerte
offen Altanlage
WEA 05.05 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 6 79, 80 Repowerte
offen Altanlage
WEA 05.06 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 7 83 Repowerte
offen Altanlage
WEA 05.07 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 6 82 Repowerte
offen Altanlage
WEA 05.08 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 7 69 Repowerte
offen Altanlage
Vorlage 0026 Seite - 1 -
WEA 05.09 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 7 75 Repowerte
offen Altanlage
WEA 05.10 3.000 kW / 149,1 / Sevelen 10 955
2.000 kW 115,7
WEA 05.11 3.000 kW / 149,1 / Sevelen 7 53
600 kW 115,7
WEA 05.12 3.000 kW / 149,1 / Sevelen 7 40
600 kW 115,7
WEA 05.13 3.000 kW / 149,1 / Sevelen 6 16
600 kW 115,7
WEA 05.14 3.000 kW / 135,5 / Sevelen 22 28
3.000 kW 115,71
WEA 05.15 3.000 kW / 135,5 / Sevelen 22 21
2.000 kW 115,71
WEA 05.16 3.000 kW / 135,5 / Sevelen 22 43
1.000 kW 115,71
WEA 05.17 3.000 kW / 135,5 / Sevelen 22 41
1.000 kW 115,71
WEA 05.18 5.500 kW / 166,6 / Sevelen 6 43
offen 160,0
WEA 05.19 5.500 kW / 166,6 / Sevelen 7 70, 72
offen 160,0
WEA 05.20 5.500 kW / 166,6 / Sevelen 6 83
offen 160,0
WEA 05.22 5.700 kW / 164,0 / Issum 3 4 Im Bau
4.830 kW 149,1
Hier werden sich in naher Zukunft regelmäßige Änderungen ergeben, da neun alte Anlagen gere-
powert werden. Die alten Anlagen werden außer Betrieb genommen, sobald die Inbetriebnahme der
neuen Anlage absehbar ist. So werden z.B. Probleme in der Überschreitung der Schallgrenzen um-
gangen, da keine Summierung der Schallimmissionen beider Anlagen durchgeführt werden muss.
I.d.R. muss die alte Anlage nach Außerbetriebnahme innerhalb von 12 Monaten rückgebaut werden.
Somit werden die oben gelisteten alten Anlagen wegfallen.
Die sich im Genehmigungsprozess befindlichen Anlagen werden nicht gelistet, da es sich um nicht
öffentliche Verfahren der Unteren Immissionsschutzbehörde handelt.
Die rechtliche Grundlage zum Ausbau von Windenergieanlagen bildet die 18. Regionalplanänderung
der Bezirksregierung Düsseldorf. In dieser werden Windenergiebereiche festgelegt, die Windener-
gieanlagen grundsätzlich privilegieren. Die Bereiche sind der Anlage 2 zu entnehmen. Für Anlagen
in den Windenergiebereichen müssen Genehmigungen nach BImSchG bei der Unteren Immissions-
schutzbehörde gestellt werden.
Die bisherige Konzentrationszonenplanung durch die Flächennutzungsplanung der Gemeinde Is-
sum ist mit der 18. Regionalplanänderung automatisch außer Kraft getreten.
Die Windenergiebereiche im Gemeindegebiet Issum bieten bisher noch Möglichkeiten für weitere
Windenergieanlagen, sofern nur die bereits in Betrieb genommenen bzw. sich im Bau befindlichen
Windenergieanlagen betrachtet werden. Diese befanden sich bereits vor der Regionalplanänderung
in den Konzentrationszonen nach Flächennutzungsplanung und waren somit bereits privilegiert. Die
sich zur Zeit im Genehmigungsverfahren befindlichen Windenergieanlagen, können alle in den
Windenergiebereichen verortet werden. Sofern davon ausgegangen wird, dass alle Anlagen geneh-
migt werden, wären die Windenergiebereiche ausgeschöpft.
Nach Maßgabe des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB i.V.m. § 249 Abs. 2 BauGB können Vorhaben im
Einzelfall auch außerhalb der Windenergiebereiche nach regionaler Vorgabe zugelassen werden.
Vorlage 0026 Seite - 2 -
Hierfür findet ein Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Änderung
bzw. erstmaligen Aufstellung eines Bebauungsplans statt. Auf der Grundlage der in Kraft getretenen
Bauleitpläne kann dann die Genehmigung nach BImSchG beantragt werden. Gemäß Ratsbeschluss
vom 17.09.2024 (siehe Vorlage Nr. 672) sollen Windenergieprojekte außerhalb der Windenergiebe-
reiche im Einzelfall geprüft werden und nicht als Grundsatzbeschluss bzw. gemeinsam für mehrere
Standorte entschieden werden.
In der Vergangenheit wurden der Gemeinde acht Standorte, im Rahmen von zwei separaten Anfra-
gen, gemäß des beschriebenen Verfahrens (Isolierte Positivplanung (IPP)) vorgeschlagen.
Die erste Anfrage umfasst vier Standorte im Hochwald: 1. Standort: Gemarkung Issum, Flur 9, Flur-
stück 18, 2. Standort: Gemarkung Issum, Flur 9, Flurstück 24, 3. Standort: Gemarkung Issum, Flur
9, Flurstück 25, 4. Standort: Gemarkung Issum, Flur 9, Flurstück 95 (siehe auch Vorlage Nr. 349
vom 15.09.2022).
In der zweiten Anfrage wurden drei Standorte auf Höhe des Strohwegs vorgeschlagen: 1. Standort:
Gemarkung Issum, Flur 2, Flurstück 70, 2. Standort: Gemarkung Issum, Flur 3, Flurstück 28, 3.
Standort: Gemarkung Issum, Flur 3 Flurstück 24 und Flur 4, Flurstück 4.
Zudem wurde ein Standort in der Seckelsheide vorgetragen: Gemarkung Sevelen, Flur 16, Flurstück
83.
Die Prüfung zur Ausweisung eines IPP-Gebiets erfolgt im Rahmen der Erarbeitung der Bauleitplan-
verfahren. Entscheidet sich der Rat der Gemeinde Issum für die Ausweisung eines jeweiligen IPP-
Gebiets, wird für jedes Vorhaben ein eigenes Bauleitplanverfahren eingeführt. Daraufhin kann auch
erst vollständig geprüft werden, ob ein IPP-Gebiet am gewünschten Standort möglich ist, im Vorfeld
ist diese Prüfung nicht gänzlich möglich, insbesondere da natur- und artenschutzrechtliche Belange
sowie die Einhaltung von Immissionswerten erst im Rahmen der Bauleitplanung geprüft werden.
Eine Angebotsplanung wird durch die Verwaltung nicht angeboten. Demnach werden im Vorfeld
auch keine möglichen Standorte auf Ihre Verträglichkeit mit Windenergieanlagen im Rahmen von
IPP-Vorhaben geprüft und vorgeschlagen.
Die genannten, bereits beantragten IPP-Gebiete wurden durch die Gemeinde Issum nicht abgelehnt
– gleichwohl aber auch noch nicht zum Aufstellungsbeschluss freigegeben - und werden im kom-
menden Jahr bearbeitet.
Alle der Gemeinde vorgelegten Verträge zur finanziellen Beteiligung gemäß § 6 EEG wurden unter-
zeichnet. Da die Einnahmen dem allgemeinen Haushalt zugehen, kommen sie allen Bürgern zugute.
Außerdem gibt es die Stiftung Rückenwind, welche Bürgern Möglichkeiten zur direkten finanziellen
Beteiligung anbietet.
Sobald die Gemeindewerke gegründet sind, werden hier auch weitere Beteiligungsoptionen möglich.
Über den aktuellen Stand der Ausarbeitung der Gemeindewerke wird in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 27.01.2026 berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Über die Veränderungsliste wurden Einnahmen von 126.000 € (Schätzung) durch die finanzielle
Beteiligung an Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG für das Jahr 2026 in 1.100.11.01.01, Sach-
konto 41470000, eingetragen.
Anlage:
(1) Anlage 1 zu Vorlagenr. 26: Bündnis90-Die Grünen-Antrag Windenergie
Alberts Schwolow
Bürgermeister Fachbereichsleitung
Vorlage 0026 Seite - 3 -
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