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Fraktionsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Interessenprüfung zur Entwicklung von Windenergiestandorten, der Möglichkeit von IPP-Gebieten und der Beteiligung der Bürgerschaft

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Issum
Datum2025-12-09
DatenstufeNur Dokumente
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Gemeinde Issum Issum, 13.10.2025 Der Bürgermeister Bauen, Planen, Wohnen und Grünflächen Vorlagenummer: 0026 Beschlussvorlage Beratungsart: öffentlich Betreff: Fraktionsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Interessenprüfung zur Entwicklung von Windenergiestandorten, der Möglichkeit von IPP-Gebieten und der Beteiligung der Bürgerschaft Beratungsweg: Bau- und Umweltausschuss vorberatend 25.11.2025 Rat beschließend 09.12.2025 Beschlussvorschlag: Zu Punkt 1: Der Kontakt zu den bekannten und ggf. neuen Projektieren wird zukünftig aufgegriffen. Zu Punkt 2: Eine Beschlussfassung als Grundsatzbeschluss zur Prüfung mehrerer potenzieller Standorte ist nicht möglich. Die Bearbeitung der einzelnen Bauleitplanverfahren soll individuell je Standort im Anschluss erfolgen. Zu Punkt 3: Möglichkeiten zur Beteiligung der Bürgerschaft wurden bereits geprüft und angegan- gen. Ein Beschluss ist nicht notwendig. Sachdarstellung: Um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (siehe Anlage 1) beantworten zu können, wird vorerst der Bestand aller in Betrieb genommenen Windenergieanlagen aufgezeigt: Bezeich­ Nennleis­ Naben­ Gemar­ Flur Flurstück Bemer­ nung tung tags­ höhe / Ro­ kung kung über / tordurch­ nachts messer in m WEA 05.01 1.000 kW / 70, 5 / 58,6 Sevelen 7 78, 79 Repowerte offen Altanlage WEA 05.02 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 6 84 Repowerte offen Altanlage WEA 05.03 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 7 81 Repowerte offen Altanlage WEA 05.04 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 7 71, 72 Repowerte offen Altanlage WEA 05.05 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 6 79, 80 Repowerte offen Altanlage WEA 05.06 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 7 83 Repowerte offen Altanlage WEA 05.07 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 6 82 Repowerte offen Altanlage WEA 05.08 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 7 69 Repowerte offen Altanlage Vorlage 0026 Seite - 1 - WEA 05.09 1.000 kW / 70,5 / 58,6 Sevelen 7 75 Repowerte offen Altanlage WEA 05.10 3.000 kW / 149,1 / Sevelen 10 955 2.000 kW 115,7 WEA 05.11 3.000 kW / 149,1 / Sevelen 7 53 600 kW 115,7 WEA 05.12 3.000 kW / 149,1 / Sevelen 7 40 600 kW 115,7 WEA 05.13 3.000 kW / 149,1 / Sevelen 6 16 600 kW 115,7 WEA 05.14 3.000 kW / 135,5 / Sevelen 22 28 3.000 kW 115,71 WEA 05.15 3.000 kW / 135,5 / Sevelen 22 21 2.000 kW 115,71 WEA 05.16 3.000 kW / 135,5 / Sevelen 22 43 1.000 kW 115,71 WEA 05.17 3.000 kW / 135,5 / Sevelen 22 41 1.000 kW 115,71 WEA 05.18 5.500 kW / 166,6 / Sevelen 6 43 offen 160,0 WEA 05.19 5.500 kW / 166,6 / Sevelen 7 70, 72 offen 160,0 WEA 05.20 5.500 kW / 166,6 / Sevelen 6 83 offen 160,0 WEA 05.22 5.700 kW / 164,0 / Issum 3 4 Im Bau 4.830 kW 149,1 Hier werden sich in naher Zukunft regelmäßige Änderungen ergeben, da neun alte Anlagen gere- powert werden. Die alten Anlagen werden außer Betrieb genommen, sobald die Inbetriebnahme der neuen Anlage absehbar ist. So werden z.B. Probleme in der Überschreitung der Schallgrenzen um- gangen, da keine Summierung der Schallimmissionen beider Anlagen durchgeführt werden muss. I.d.R. muss die alte Anlage nach Außerbetriebnahme innerhalb von 12 Monaten rückgebaut werden. Somit werden die oben gelisteten alten Anlagen wegfallen. Die sich im Genehmigungsprozess befindlichen Anlagen werden nicht gelistet, da es sich um nicht öffentliche Verfahren der Unteren Immissionsschutzbehörde handelt. Die rechtliche Grundlage zum Ausbau von Windenergieanlagen bildet die 18. Regionalplanänderung der Bezirksregierung Düsseldorf. In dieser werden Windenergiebereiche festgelegt, die Windener- gieanlagen grundsätzlich privilegieren. Die Bereiche sind der Anlage 2 zu entnehmen. Für Anlagen in den Windenergiebereichen müssen Genehmigungen nach BImSchG bei der Unteren Immissions- schutzbehörde gestellt werden. Die bisherige Konzentrationszonenplanung durch die Flächennutzungsplanung der Gemeinde Is- sum ist mit der 18. Regionalplanänderung automatisch außer Kraft getreten. Die Windenergiebereiche im Gemeindegebiet Issum bieten bisher noch Möglichkeiten für weitere Windenergieanlagen, sofern nur die bereits in Betrieb genommenen bzw. sich im Bau befindlichen Windenergieanlagen betrachtet werden. Diese befanden sich bereits vor der Regionalplanänderung in den Konzentrationszonen nach Flächennutzungsplanung und waren somit bereits privilegiert. Die sich zur Zeit im Genehmigungsverfahren befindlichen Windenergieanlagen, können alle in den Windenergiebereichen verortet werden. Sofern davon ausgegangen wird, dass alle Anlagen geneh- migt werden, wären die Windenergiebereiche ausgeschöpft. Nach Maßgabe des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB i.V.m. § 249 Abs. 2 BauGB können Vorhaben im Einzelfall auch außerhalb der Windenergiebereiche nach regionaler Vorgabe zugelassen werden. Vorlage 0026 Seite - 2 - Hierfür findet ein Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Änderung bzw. erstmaligen Aufstellung eines Bebauungsplans statt. Auf der Grundlage der in Kraft getretenen Bauleitpläne kann dann die Genehmigung nach BImSchG beantragt werden. Gemäß Ratsbeschluss vom 17.09.2024 (siehe Vorlage Nr. 672) sollen Windenergieprojekte außerhalb der Windenergiebe- reiche im Einzelfall geprüft werden und nicht als Grundsatzbeschluss bzw. gemeinsam für mehrere Standorte entschieden werden. In der Vergangenheit wurden der Gemeinde acht Standorte, im Rahmen von zwei separaten Anfra- gen, gemäß des beschriebenen Verfahrens (Isolierte Positivplanung (IPP)) vorgeschlagen. Die erste Anfrage umfasst vier Standorte im Hochwald: 1. Standort: Gemarkung Issum, Flur 9, Flur- stück 18, 2. Standort: Gemarkung Issum, Flur 9, Flurstück 24, 3. Standort: Gemarkung Issum, Flur 9, Flurstück 25, 4. Standort: Gemarkung Issum, Flur 9, Flurstück 95 (siehe auch Vorlage Nr. 349 vom 15.09.2022). In der zweiten Anfrage wurden drei Standorte auf Höhe des Strohwegs vorgeschlagen: 1. Standort: Gemarkung Issum, Flur 2, Flurstück 70, 2. Standort: Gemarkung Issum, Flur 3, Flurstück 28, 3. Standort: Gemarkung Issum, Flur 3 Flurstück 24 und Flur 4, Flurstück 4. Zudem wurde ein Standort in der Seckelsheide vorgetragen: Gemarkung Sevelen, Flur 16, Flurstück 83. Die Prüfung zur Ausweisung eines IPP-Gebiets erfolgt im Rahmen der Erarbeitung der Bauleitplan- verfahren. Entscheidet sich der Rat der Gemeinde Issum für die Ausweisung eines jeweiligen IPP- Gebiets, wird für jedes Vorhaben ein eigenes Bauleitplanverfahren eingeführt. Daraufhin kann auch erst vollständig geprüft werden, ob ein IPP-Gebiet am gewünschten Standort möglich ist, im Vorfeld ist diese Prüfung nicht gänzlich möglich, insbesondere da natur- und artenschutzrechtliche Belange sowie die Einhaltung von Immissionswerten erst im Rahmen der Bauleitplanung geprüft werden. Eine Angebotsplanung wird durch die Verwaltung nicht angeboten. Demnach werden im Vorfeld auch keine möglichen Standorte auf Ihre Verträglichkeit mit Windenergieanlagen im Rahmen von IPP-Vorhaben geprüft und vorgeschlagen. Die genannten, bereits beantragten IPP-Gebiete wurden durch die Gemeinde Issum nicht abgelehnt – gleichwohl aber auch noch nicht zum Aufstellungsbeschluss freigegeben - und werden im kom- menden Jahr bearbeitet. Alle der Gemeinde vorgelegten Verträge zur finanziellen Beteiligung gemäß § 6 EEG wurden unter- zeichnet. Da die Einnahmen dem allgemeinen Haushalt zugehen, kommen sie allen Bürgern zugute. Außerdem gibt es die Stiftung Rückenwind, welche Bürgern Möglichkeiten zur direkten finanziellen Beteiligung anbietet. Sobald die Gemeindewerke gegründet sind, werden hier auch weitere Beteiligungsoptionen möglich. Über den aktuellen Stand der Ausarbeitung der Gemeindewerke wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026 berichtet. Finanzielle Auswirkungen: Über die Veränderungsliste wurden Einnahmen von 126.000 € (Schätzung) durch die finanzielle Beteiligung an Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG für das Jahr 2026 in 1.100.11.01.01, Sach- konto 41470000, eingetragen. Anlage: (1) Anlage 1 zu Vorlagenr. 26: Bündnis90-Die Grünen-Antrag Windenergie Alberts Schwolow Bürgermeister Fachbereichsleitung Vorlage 0026 Seite - 3 -

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