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Fraktionsantrag der CDU-Fraktion über die Ansiedlung eines Drogeriemarkts im Ortsteil Issum vom 18.07.2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Issum
Datum2025-09-23
DatenstufeNur Dokumente
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Gemeinde Issum Issum, 20.08.2025 Der Bürgermeister Bauen, Planen, Wohnen und Grünflächen Vorlagenummer: 824 Beschlussvorlage Beratungsart: öffentlich Betreff: Fraktionsantrag der CDU-Fraktion über die Ansiedlung eines Drogeriemarkts im Ortsteil Issum vom 18.07.2025 Beratungsweg: Bauausschuss vorberatend 02.09.2025 Rat beschließend 23.09.2025 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche mit den Eigentümern und möglichen Investoren zu führen. Die Verwaltung wird beauftragt Mittel in den Haushaltsentwurf 2026 einzustellen, mit dem Ziel das Einzelhandelskonzept fortzuführen. Sachdarstellung: Die Verwaltung wird, gemäß CDU-Fraktionsantrag vom 18.07.2025 (siehe Anlage 1), beauftragt fol- gende Punkte zu prüfen: 1. Kontaktaufnahme mit den Eigentümern der Grundstücke an der Ecke Kevelaerer Straße/ Josef- Diebels-Straße und Gespräche über einen möglichen Erwerb der dort befindlichen Flächen zu prü- fen. 2. Die Eignung dieser Flächen für die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhändlers in Kombination mit einem Drogeriemarkt zu prüfen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu klären. 3. Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für den Ortsteil Issum, in Bezug auf den Fraktionsantrag aus Juli 2021 „Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für den Ortsteil Is- sum“ darzustellen, welche städtebaulichen, rechtlichen und konzeptionellen Schritte erforderlich sind, um die Ansiedlung eines Drogeriemarktes zu ermöglichen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Eine Kontaktaufnahme mit allen Eigentümern hat bereits stattgefunden und Gespräche über einen möglichen Grunderwerb konnten mit fast allen Eigentümern geführt werden. Zu 2.: Die betroffenen Flurstücke 73, 229, 250, 259, 276 und 294 der Flur 32 der Gemarkung Issum (siehe Anlage 2) liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplan Issum Nr. 17 – Gewerbegebiet West (siehe Anlage 3). Der Bebauungsplan legt als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet fest. Gemäß § 8 BauNVO sind Lebensmittelversorger und Drogeriemärkte in Gewerbegebieten zulässig. Vorlage 824 Seite - 1 - Die Fläche ist in zwei unterschiedliche Nutzungen unterteilt, beiden liegt allerdings ein Gewerbege- biet als Art der baulichen Nutzung zugrunde. Das Maß der baulichen Nutzung unterscheidet sich wie folgt: Im nördlichen Bereich wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgelegt, hier dürfen also 80 % der überbaubaren Grundstücksfläche versiegelt werden. Die Geschossflächenzahl (GFZ) liegt bei 1,6. Die Summe der Fläche aller Vollgeschosse darf also insgesamt nicht das 1,6-fache der Grund- stücksfläche überschreiten. Zugelassen sind hier maximal zwei Vollgeschosse. Die überbaubare Grundstücksfläche liegt in diesem Bereich bei knapp 950 m². Im südlichen Bereich (zur Kevelaerer Straße hin) wird auch eine GRZ von 0,8 festgesetzt. Die GFZ beträgt hier jedoch 2,4. Maximal sind sieben Vollgeschosse zulässig. Ein Drogerie- und Supermarkt sind hier nicht möglich, da die Zweckbestimmung „Verwaltung“ festlegt (vorgesehen für ein ur- sprünglich geplantes Verwaltungsgebäude der Firma Diebels). Innerhalb von 40 m ab Fahrbahnau- ßenkante der Kevelaerer Straße ist jegliche Bebauung ausgeschlossen. Diese Fläche ist zum An- pflanzen von Bäumen und Sträuchern vorgesehen. Die Erschließung könnte also nur über die Josef- Diebels-Straße erfolgen. Die maximal überbaubare Grundstücksfläche für diesen Nutzungsbereich liegt bei knapp 9.100 m². Eine Ansiedlung eines Lebensmittelversorgers und Drogeriemarktes ist nur für den nördlichen Nut- zungsbereich (Flurstück 276) möglich. Im südlichen Bereich müsste der Bebauungsplan geändert werden, mindestens um die Entfernung der Zweckbestimmung „Verwaltung“. Die Änderung des Be- bauungsplans muss einer Erforderlichkeit aus der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erfol- gen, gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Vor dem Aufstellungsbeschluss sollte hier jedoch erst die Wirtschaft- lichkeit seitens des Lebensmittelversorgers und Drogeriemarktes geprüft werden. Die ursprüngliche Anfrage eines Discounters für diesen Standort aus dem Jahr 2023 wurde wieder zurückgezogen, da die ausreichende Wirtschaftlichkeit hier nicht nachgewiesen werden konnte. Über den notwendigen Grunderwerb wird im Haupt- und Finanzausschuss informiert, sobald ent- sprechende Absprachen getroffen werden konnten. Danach können weitere Schritte in der Bauleit- planung angegangen werden. Zu 3.: Das integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der Gemeine Issum (siehe Anlage 4) wurde perspektivisch bis zum Jahr 2020 entwickelt. Das Konzept verfolgt die Definition der Zielrichtung der Entwicklung Issums unter Beachtung der Anforderungen der Zukunft. Es ist darauf ausgerichtet, „die Gesamtattraktivität der Gemeinde zu steigern, höhere Lebensqualität für den Wohnstandort mit brei- ter gefächertem Angebot an Wohnformen zu schaffen und die bereits heute vorhandene, positive Identifikation der Bewohner mit ihrem Wohnort auszudehnen“ (S.5). Hierfür sollten insbesondere zentrale Angebote in den Ortskernen verbessert werden und die Nahversorgung sichergestellt wer- den. Eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für den Ortsteil Issum bietet sich – auch, aber nicht nur, unter Berücksichtigung der Förderung der zukünftigen Ansiedlung weiterer Lebensmittelversor- ger und eines Drogeriemarkts - an. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € als Pla- nungs- und Bearbeitungskosten in die Haushaltsplanung 2026 eingestellt. Finanzielle Auswirkungen: Es werden 25.000 € für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzept in die Haushaltsplanung 2026 eingestellt. Anlage: (1) Anlage 1 zu Vorlagenr. 824: Fraktionsantrag (2) Anlage 2 zu Vorlagenr. 824: Luftbildauszug (3) Anlage 3 zu Vorlagenr. 824: Bebauungsplan (4) Anlage 4 zu Vorlagenr. 824: Integriertes Einzelhandelskonzept Vorlage 824 Seite - 2 - Brüx Schwolow Bürgermeister Fachbereichsleitung Vorlage 824 Seite - 3 -

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