Startseite › Friedrichshafen › Antrag
Antrag der Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen – Neues Busdepot für Friedrichshafen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Friedrichshafen |
| Datum | 2025-04-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT FRIEDRICHSHAFEN Ausfertigungen:
Amt für Stadtplanung und Umwelt, AVL, BOA, SBA
Sitzungsvorlage
Drucksache-Nr. 2025 / V 00056
Dienststelle: Amt für Stadtplanung und Umwelt 06.03.2025, Unterschrift:
Aktenzeichen: SU 611-10 BD Ke
Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen):
BM Stauber __:____________ EBM Müller __:____________
BM Hein __:____________ OB Blümcke __:_____________
Betreff: Antrag der Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen – Neues
Busdepot für Friedrichshafen
Anlage(n): Anlage 1: Antrag der Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen vom 13.02.2025
Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den
jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation
gewährleistet werden kann.
MSOffice .pdf-,htm- DVD Video
Dateien(inkl.ppt, Dateien
.mpp)
Referent und Zeitdauer: Fritz, Stefanie, 10 Minuten, davon 5 Minuten Sachvortrag
Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus:
Ausschuss für Planen, Bauen und 06.05.2025 Vorberatung öffentlich
Umwelt / Betriebsausschuss SE
Gemeinderat 19.05.2025 Beschluss öffentlich
Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.):
Zwischenbericht zur Schaffung von Baurecht für den Busbetriebshof der Stadtverkehr Friedrichshafen
GmbH (GR 25.04.2022, DS-Nr. 2022 / V 00013)
2025/V00056 Seite1von5
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja
nein
Kosten: einmaliger Aufwand (konsumtiv) Betrag: EUR
einmalige Auszahlung (investiv) Betrag: EUR
jährlicher Folgeaufwand: Betrag: EUR
Personalkosten
Sachkosten Betrag: EUR
Zuschüsse einmalige Einzahlung Betrag: EUR
bzw.
Beiträge: laufende Einzahlungen Betrag: EUR
MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT:
Ergebnis-
Stadt Finanz-HH Kontierungen:
HH
Ergebnis-
Stiftung Finanz-HH Kontierungen:
HH
Zur Verfügung stehende Mittel
Planansatz im lfd. Jahr: EUR
Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr: EUR
Noch bereitzustellen: EUR
Deckungsvorschlag: EUR
2025/V00056 Seite2von5
FN!-CHECK wurde durchgeführt:
ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei)
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog
_____________________________________________________________________________
KLIMAWIRKUNG wurde geprüft:
ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei):
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung empfiehlt, basierend auf den dargelegten Gründen den Antrag in der von den
Antragstellern intendierten Form und Zeitschiene nicht zu verfolgen.
2. Vor dem Hintergrund des zu erwartenden mittelfristigen Bedarfes für ein Busdepot sowohl für den
Stadtverkehr Friedrichshafen als auch den Regionalverkehr Alb-Bodensee sind zunächst mit den
relevanten Akteuren die konkreten Rahmenbedingungen zu ermitteln, dies umfasst insbesondere die
Abfrage der Flächenbedarfe und sonstigen Standortanforderungen.
3. Darauf aufbauend wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes ergebnisoffen Standortalternativen für ein möglichst gemeinsames Busdepot
und alternativ in Kombination mit einer Eisenbahn-Reparatur-Werkstätte in Abstimmung mit den
Verkehrsunternehmen zu prüfen und einen Standort im Flächennutzungsplan-Entwurf vorzuschlagen
2025/V00056 Seite3von5
Begründung:
1. Antrag der Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen
Mit Schreiben vom 13.02.2025 stellte die Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen folgenden Antrag
(siehe Anlage 1): Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2025 in Zusammenarbeit mit der
Deutschen Bahn Ersatzflächen für ein neues Busdepot auszuwählen. Die Flächen sollen vornehmlich
im Bereich Fallenbrunnen Nord-Ost (ehemaliger Exerzierplatz der Flakkaserne) oder am Flughafen
gesucht werden. Dem Gemeinderat ist das Ergebnis nach der Sommerpause vorzulegen.
2. Eigentumssituation RAB-Gelände
Das Ansinnen, Ersatzflächen für die Busdepots zu identifizieren, sowie verfügbar zu machen und auf
dem RAB-Gelände eine städtebauliche Entwicklung anzustoßen ist fachlich grundsätzlich
nachvollziehbar und wird bekanntermaßen auch von der Verwaltung angestrebt. Voraussetzung
hierfür wäre zum einen eine Übereinkunft mit der DB AG bzw. deren Tochtergesellschaften als
Flächeneigentümerin. Hier besteht zum einen durch § 23 AEG (Freistellung der Fläche von
Bahnbetriebszwecken) eine rechtliche Hürde, die Gesetzesänderung zur Flexibilisierung der
Regelung konnte in der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nicht mehr
verabschiedet werden. Zum anderen benötigt die DB AG nach eigenen Aussagen die gesamte
Fläche für den laufenden Betrieb, sodass für eine Verfügbarkeit des RAB-Geländes für eine
städtebauliche Entwicklung zwingend eine Standortalternative für die beiden Busdepots gefunden
werden muss. Im Fall einer Änderung des Gesetzes könnte ein Alternativstandort für die beiden
Busdepots von RAB und SVF, welche aktuell einen maßgeblichen Teil der Fläche des RAB-Geländes
in Anspruch nehmen, neue Entwicklungsmöglichkeiten für das RAB-Gelände bzw. Teile des
Geländes mit sich bringen.
3. Vorgeschlagene Bereiche zur Standortprüfung
Im Jahr 2022 wurde von der Stadtverwaltung eine Standortalternativenprüfung für einen
Busbetriebshof durchgeführt und dem Gemeinderat vorgestellt. Wie in der Sitzungsvorlage
„Zwischenbericht zur Schaffung von Baurecht für den Busbetriebshof der Stadtverkehr
Friedrichshafen GmbH“ dargelegt, gestaltet sich die Standortsuche unabhängig von der
Eigentumssituation aufgrund der Standortanforderungen und der Größe der gesuchten Fläche
herausfordernd.
Der Bereich Fallenbrunnen Nordost scheidet aus Sicht der Verwaltung aufgrund der dort
angestrebten Entwicklung eines Modellquartiers mit einer Nutzungsmischung aus Gewerbe und
Wohnen aus. Die bisherigen Nutzungsansätze für das Zukunftsquartier Fallenbrunnen sehen keine
großflächigen Infrastrukturnutzungen vor und widersprächen der Zielsetzung für das Zukunftsquartier
Fallenbrunnen diametral.
Im Bereich südlich des Flughafens, im Gewerbegebiet Flughafen bzw. in der Fortführung bis zur
Gemarkungsgrenze, sind keine Flächen in entsprechender Größe verfügbar, welche die Ansiedlung
eines Busbetriebshofes für den Regionalbusbetrieb der RAB und den Stadtverkehr Friedrichshafen
ermöglichen würde. Alleine der Flächenbedarf des Busbetriebshofes für den Stadtverkehr
Friedrichshafen wurde in 2022 bereits mit 2 – 2,50 ha beziffert. Bei Erhöhung des Anteils elektrisch
betriebener Busse ist mit einem höheren Flächenbedarf zu rechnen.
Nördlich des Flughafens befinden sich große Stellplatzflächen der Messe Friedrichshafen. Hierauf
besteht kein unmittelbarer Zugriff, es handelt sich Stand jetzt um bauordnungsrechtlich notwendige
Stellplätze. Grundsätzliche Flächenpotenziale am Flughafen wurden in 2022 identifiziert. Die Größen
der beiden Flächen von 3,60 bzw. 3,10 ha reichen aber für die Ansiedlung beider Busbetriebshöfe
nicht aus, zudem hat die Stadt auf beide Flächen keinen Zugriff.
2025/V00056 Seite4von5
4. Vorschlag der Verwaltung zum Antrag des Netzwerkes für Friedrichshafen
Aufgrund der gem. § 23 AEG rechtlich momentan nicht möglichen Freistellung des RAB-Geländes
von Bahnbetriebszwecken, sowie der von Seiten DB AG und RAB nicht gegebenen kurzfristigen
Perspektive einer Umnutzung des RAB-Geländes und des Bedarfes des Stadtverkehrs für einen
Betriebshof frühestens ab 2034 zum Ende der laufenden Vergabeperiode empfiehlt die Verwaltung
folgende Vorgehensweise:
1. Definition der Flächenbedarfe von Stadtverkehr und RAB
2. Ergebnisoffene Suche nach einem möglichst gemeinsamen Standort für die beiden
Busdepots im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
In die Standortsuche sollte auch folgende ergänzende Überlegung einfließen: Durch den Betrieb der
BOB-Bahn ist bekannt, dass dringender Bedarf für eine Eisenbahn-Reparatur-Werkstätte südlich von
Ulm gegeben ist. Die Kombination einer Werkstatt für die BOB-Züge mit direktem Gleisanschluss, der
beiden Busdepots und ggf. einem Mobilitäthub könnte Synergieeffekte schaffen, und würde das
regionale ÖPNV-Angebot maßgeblich stärken. Überschlägig betrachtet wäre in der
Gesamtbetrachtung mit einem Flächenbedarf von ca. 10 ha zu rechnen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
2025/V00056 Seite5von5
Text aus PDF extrahiert