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Antrag der Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen – Neues Busdepot für Friedrichshafen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeFriedrichshafen
Datum2025-04-09
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STADT FRIEDRICHSHAFEN Ausfertigungen: Amt für Stadtplanung und Umwelt, AVL, BOA, SBA Sitzungsvorlage Drucksache-Nr. 2025 / V 00056 Dienststelle: Amt für Stadtplanung und Umwelt 06.03.2025, Unterschrift: Aktenzeichen: SU 611-10 BD Ke Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen): BM Stauber __:____________ EBM Müller __:____________ BM Hein __:____________ OB Blümcke __:_____________ Betreff: Antrag der Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen – Neues Busdepot für Friedrichshafen Anlage(n): Anlage 1: Antrag der Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen vom 13.02.2025 Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation gewährleistet werden kann. MSOffice .pdf-,htm- DVD Video Dateien(inkl.ppt, Dateien .mpp) Referent und Zeitdauer: Fritz, Stefanie, 10 Minuten, davon 5 Minuten Sachvortrag Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus: Ausschuss für Planen, Bauen und 06.05.2025 Vorberatung öffentlich Umwelt / Betriebsausschuss SE Gemeinderat 19.05.2025 Beschluss öffentlich Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.): Zwischenbericht zur Schaffung von Baurecht für den Busbetriebshof der Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH (GR 25.04.2022, DS-Nr. 2022 / V 00013) 2025/V00056 Seite1von5 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja nein Kosten: einmaliger Aufwand (konsumtiv) Betrag: EUR einmalige Auszahlung (investiv) Betrag: EUR jährlicher Folgeaufwand: Betrag: EUR Personalkosten Sachkosten Betrag: EUR Zuschüsse einmalige Einzahlung Betrag: EUR bzw. Beiträge: laufende Einzahlungen Betrag: EUR MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT: Ergebnis- Stadt Finanz-HH Kontierungen: HH Ergebnis- Stiftung Finanz-HH Kontierungen: HH Zur Verfügung stehende Mittel Planansatz im lfd. Jahr: EUR Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr: EUR Noch bereitzustellen: EUR Deckungsvorschlag: EUR 2025/V00056 Seite2von5 FN!-CHECK wurde durchgeführt: ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei) Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog _____________________________________________________________________________ KLIMAWIRKUNG wurde geprüft: ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei): Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check Beschlussantrag: 1. Die Verwaltung empfiehlt, basierend auf den dargelegten Gründen den Antrag in der von den Antragstellern intendierten Form und Zeitschiene nicht zu verfolgen. 2. Vor dem Hintergrund des zu erwartenden mittelfristigen Bedarfes für ein Busdepot sowohl für den Stadtverkehr Friedrichshafen als auch den Regionalverkehr Alb-Bodensee sind zunächst mit den relevanten Akteuren die konkreten Rahmenbedingungen zu ermitteln, dies umfasst insbesondere die Abfrage der Flächenbedarfe und sonstigen Standortanforderungen. 3. Darauf aufbauend wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ergebnisoffen Standortalternativen für ein möglichst gemeinsames Busdepot und alternativ in Kombination mit einer Eisenbahn-Reparatur-Werkstätte in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen zu prüfen und einen Standort im Flächennutzungsplan-Entwurf vorzuschlagen 2025/V00056 Seite3von5 Begründung: 1. Antrag der Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen Mit Schreiben vom 13.02.2025 stellte die Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen folgenden Antrag (siehe Anlage 1): Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2025 in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn Ersatzflächen für ein neues Busdepot auszuwählen. Die Flächen sollen vornehmlich im Bereich Fallenbrunnen Nord-Ost (ehemaliger Exerzierplatz der Flakkaserne) oder am Flughafen gesucht werden. Dem Gemeinderat ist das Ergebnis nach der Sommerpause vorzulegen. 2. Eigentumssituation RAB-Gelände Das Ansinnen, Ersatzflächen für die Busdepots zu identifizieren, sowie verfügbar zu machen und auf dem RAB-Gelände eine städtebauliche Entwicklung anzustoßen ist fachlich grundsätzlich nachvollziehbar und wird bekanntermaßen auch von der Verwaltung angestrebt. Voraussetzung hierfür wäre zum einen eine Übereinkunft mit der DB AG bzw. deren Tochtergesellschaften als Flächeneigentümerin. Hier besteht zum einen durch § 23 AEG (Freistellung der Fläche von Bahnbetriebszwecken) eine rechtliche Hürde, die Gesetzesänderung zur Flexibilisierung der Regelung konnte in der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nicht mehr verabschiedet werden. Zum anderen benötigt die DB AG nach eigenen Aussagen die gesamte Fläche für den laufenden Betrieb, sodass für eine Verfügbarkeit des RAB-Geländes für eine städtebauliche Entwicklung zwingend eine Standortalternative für die beiden Busdepots gefunden werden muss. Im Fall einer Änderung des Gesetzes könnte ein Alternativstandort für die beiden Busdepots von RAB und SVF, welche aktuell einen maßgeblichen Teil der Fläche des RAB-Geländes in Anspruch nehmen, neue Entwicklungsmöglichkeiten für das RAB-Gelände bzw. Teile des Geländes mit sich bringen. 3. Vorgeschlagene Bereiche zur Standortprüfung Im Jahr 2022 wurde von der Stadtverwaltung eine Standortalternativenprüfung für einen Busbetriebshof durchgeführt und dem Gemeinderat vorgestellt. Wie in der Sitzungsvorlage „Zwischenbericht zur Schaffung von Baurecht für den Busbetriebshof der Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH“ dargelegt, gestaltet sich die Standortsuche unabhängig von der Eigentumssituation aufgrund der Standortanforderungen und der Größe der gesuchten Fläche herausfordernd. Der Bereich Fallenbrunnen Nordost scheidet aus Sicht der Verwaltung aufgrund der dort angestrebten Entwicklung eines Modellquartiers mit einer Nutzungsmischung aus Gewerbe und Wohnen aus. Die bisherigen Nutzungsansätze für das Zukunftsquartier Fallenbrunnen sehen keine großflächigen Infrastrukturnutzungen vor und widersprächen der Zielsetzung für das Zukunftsquartier Fallenbrunnen diametral. Im Bereich südlich des Flughafens, im Gewerbegebiet Flughafen bzw. in der Fortführung bis zur Gemarkungsgrenze, sind keine Flächen in entsprechender Größe verfügbar, welche die Ansiedlung eines Busbetriebshofes für den Regionalbusbetrieb der RAB und den Stadtverkehr Friedrichshafen ermöglichen würde. Alleine der Flächenbedarf des Busbetriebshofes für den Stadtverkehr Friedrichshafen wurde in 2022 bereits mit 2 – 2,50 ha beziffert. Bei Erhöhung des Anteils elektrisch betriebener Busse ist mit einem höheren Flächenbedarf zu rechnen. Nördlich des Flughafens befinden sich große Stellplatzflächen der Messe Friedrichshafen. Hierauf besteht kein unmittelbarer Zugriff, es handelt sich Stand jetzt um bauordnungsrechtlich notwendige Stellplätze. Grundsätzliche Flächenpotenziale am Flughafen wurden in 2022 identifiziert. Die Größen der beiden Flächen von 3,60 bzw. 3,10 ha reichen aber für die Ansiedlung beider Busbetriebshöfe nicht aus, zudem hat die Stadt auf beide Flächen keinen Zugriff. 2025/V00056 Seite4von5 4. Vorschlag der Verwaltung zum Antrag des Netzwerkes für Friedrichshafen Aufgrund der gem. § 23 AEG rechtlich momentan nicht möglichen Freistellung des RAB-Geländes von Bahnbetriebszwecken, sowie der von Seiten DB AG und RAB nicht gegebenen kurzfristigen Perspektive einer Umnutzung des RAB-Geländes und des Bedarfes des Stadtverkehrs für einen Betriebshof frühestens ab 2034 zum Ende der laufenden Vergabeperiode empfiehlt die Verwaltung folgende Vorgehensweise: 1. Definition der Flächenbedarfe von Stadtverkehr und RAB 2. Ergebnisoffene Suche nach einem möglichst gemeinsamen Standort für die beiden Busdepots im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes In die Standortsuche sollte auch folgende ergänzende Überlegung einfließen: Durch den Betrieb der BOB-Bahn ist bekannt, dass dringender Bedarf für eine Eisenbahn-Reparatur-Werkstätte südlich von Ulm gegeben ist. Die Kombination einer Werkstatt für die BOB-Züge mit direktem Gleisanschluss, der beiden Busdepots und ggf. einem Mobilitäthub könnte Synergieeffekte schaffen, und würde das regionale ÖPNV-Angebot maßgeblich stärken. Überschlägig betrachtet wäre in der Gesamtbetrachtung mit einem Flächenbedarf von ca. 10 ha zu rechnen. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. 2025/V00056 Seite5von5

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