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Sicherung und Unterbringung der Replik des Brandungskliffs Eckelsheim; Gemeinsamer Antrag der im Rat vertretenen Fraktionen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Wöllstein
Datum2025-09-29
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Beschl ussv or lage 2 0 2 5 / 3 0 0 öffentlich Gremium: Datum: TOP: Verbandsgemeinderat 07.10.2025 19.2 Sicherung und Unterbringung der Replik des Brandungskliffs Eckelsheim; Gemeinsamer Antrag der im Rat vertretenen Fraktionen Sachdarstellung Auf den gemeinsamen Antrag der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen vom 22.09.2025 wird verwiesen. Für die Unterbringung der Replik, welche derzeit noch in Wallertheim gelagert ist, ist die Anmietung einer Halle in Wöllstein vorgesehen. Die Anmietung dieser Räumlichkeiten sollte durch die Eigentümerin der Replik, die Ortsgemeinde Eckelsheim, erfolgen. Unabhängig davon kann die Verbandsgemeinde die Mietaufwendungen mit einem prozentualen Anteil wie bisher fördern bzw. unterstützen. Die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe wird von Seiten der Verwaltung begrüßt. Die Verwaltung bittet um entsprechende personelle Vorschläge der einzelnen Fraktionen. Die an die Verwaltung gerichteten Anfragen werden von Seiten des Fachbereiches III in Kürze eingehend beantwortet. Abschließend sei es jedoch erlaubt festzustellen, dass aufgrund der Vielzahl der derzeit zu bearbeitenden Vorhaben und Projekte das Brandungskliff Eckelsheim und dessen künftige Präsentation nachrangig ist. Dies nicht nur aufgrund fehlender personeller Kapazitäten im Fachbereich III, sondern auch vor allem in Form der Bindung von Finanzmitteln zu konstatieren. Selbst wenn eine entsprechende Präsentation Vor Ort von Seiten des Staates gefördert wird, bleibt ein Eigenanteil der investiv darzustellen und zu finanzieren ist. Nicht außer Acht gelassen werden darf, und darauf wird ausdrücklich hingewiesen, dass auch eine Folgekostenbetrachtung durchzuführen ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Replik im Außenbereich ohne entsprechenden Sach- und Personalaufwand belassen werden kann. Die Verwaltung kann im Übrigen dem Rat nicht empfehlen, die Übernahme der Replik als Leihgabe von Seiten der Ortsgemeinde Eckelsheim zum derzeitigen Zeitpunkt zu entsprechen. Bevor eine Konzeption beraten und Fördergelder beantragt werden können, muss die Ortsgemeinde Eckelsheim als Eigentümerin zunächst einmal ihre Vorstellungen formulieren und eine entsprechende Beschlusslage herbeiführen. Eine Verbringung des Kliffs auf das vorgesehene Gelände in Eckelsheim ohne begleitende touristische Aufwertung in Form von Hinweistafeln, weiteren interessanten Ausstellungsobjekten, medialer Begleitung und Erläuterung, Parkflächen etc., stellt keine touristische Inwertsetzung dar. Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, 07.10.2025 Beschlussvorschlag Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis und benennt folgende Mitglieder aus den Fraktionen zur Entsendung in die Arbeitsgruppe „Brandungskliff Eckelsheim“: Abstimmungsergebnis Der Beschluss hierzu ergeht mit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, 07.10.2025

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