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Sicherung und Unterbringung der Replik des Brandungskliffs Eckelsheim; Gemeinsamer Antrag der im Rat vertretenen Fraktionen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Wöllstein |
| Datum | 2025-09-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschl ussv or lage
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öffentlich
Gremium: Datum: TOP:
Verbandsgemeinderat 07.10.2025 19.2
Sicherung und Unterbringung der Replik des Brandungskliffs Eckelsheim;
Gemeinsamer Antrag der im Rat vertretenen Fraktionen
Sachdarstellung
Auf den gemeinsamen Antrag der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen vom 22.09.2025
wird verwiesen.
Für die Unterbringung der Replik, welche derzeit noch in Wallertheim gelagert ist, ist die Anmietung
einer Halle in Wöllstein vorgesehen. Die Anmietung dieser Räumlichkeiten sollte durch die
Eigentümerin der Replik, die Ortsgemeinde Eckelsheim, erfolgen. Unabhängig davon kann die
Verbandsgemeinde die Mietaufwendungen mit einem prozentualen Anteil wie bisher fördern bzw.
unterstützen.
Die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe wird von Seiten der Verwaltung begrüßt. Die
Verwaltung bittet um entsprechende personelle Vorschläge der einzelnen Fraktionen.
Die an die Verwaltung gerichteten Anfragen werden von Seiten des Fachbereiches III in Kürze
eingehend beantwortet.
Abschließend sei es jedoch erlaubt festzustellen, dass aufgrund der Vielzahl der derzeit zu
bearbeitenden Vorhaben und Projekte das Brandungskliff Eckelsheim und dessen künftige
Präsentation nachrangig ist. Dies nicht nur aufgrund fehlender personeller Kapazitäten im
Fachbereich III, sondern auch vor allem in Form der Bindung von Finanzmitteln zu konstatieren.
Selbst wenn eine entsprechende Präsentation Vor Ort von Seiten des Staates gefördert wird, bleibt
ein Eigenanteil der investiv darzustellen und zu finanzieren ist. Nicht außer Acht gelassen werden
darf, und darauf wird ausdrücklich hingewiesen, dass auch eine Folgekostenbetrachtung
durchzuführen ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Replik im Außenbereich ohne
entsprechenden Sach- und Personalaufwand belassen werden kann.
Die Verwaltung kann im Übrigen dem Rat nicht empfehlen, die Übernahme der Replik als Leihgabe
von Seiten der Ortsgemeinde Eckelsheim zum derzeitigen Zeitpunkt zu entsprechen. Bevor eine
Konzeption beraten und Fördergelder beantragt werden können, muss die Ortsgemeinde
Eckelsheim als Eigentümerin zunächst einmal ihre Vorstellungen formulieren und eine
entsprechende Beschlusslage herbeiführen. Eine Verbringung des Kliffs auf das vorgesehene
Gelände in Eckelsheim ohne begleitende touristische Aufwertung in Form von Hinweistafeln,
weiteren interessanten Ausstellungsobjekten, medialer Begleitung und Erläuterung, Parkflächen
etc., stellt keine touristische Inwertsetzung dar.
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, 07.10.2025
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis und benennt folgende Mitglieder aus den Fraktionen zur
Entsendung in die Arbeitsgruppe „Brandungskliff Eckelsheim“:
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht mit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, 07.10.2025
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