Startseite › Verbandsgemeinde Wöllstein › Antrag

Vorstellung des derzeit gültigen Landschaftsplanes; Beauftragung einer Fortschreibung oder die Neuaufstellung des derzeitig geltenden Landschaftsplanes; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Beratung und Beschluss -

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Wöllstein
Datum2024-04-04
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschl ussv or lage 2 0 2 4 / 1 2 0 öffentlich Gremium: Datum: TOP: Verbandsgemeinderat 16.04.2024 12 Vorstellung des derzeit gültigen Landschaftsplanes; Beauftragung einer Fortschreibung oder die Neuaufstellung des derzeitig geltenden Land- schaftsplanes; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Beratung und Beschluss - Sachdarstellung Per Mail vom 04.04.2024 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aufnahme diesen Punktes auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung beantragt. Für die fundierte Vorstellung des derzeitig gültigen Landschaftplanes ist entsprechendes Fachwis- sen unabdingbar. Bürgermeister Gerd Rocker hat hierzu bei dem Planungsbüro WSW angefragt. Die in Frage kommenden Mitarbeiter, Frau Maczak und Herr Strey, stehen leider nicht zur Verfü- gung. Frau Maczak ist zu einem namhaften Energieversorger gewechselt und nicht mehr in den Diensten des Planungsbüros WSW. Herr Strey hat Urlaub. Insoweit ist es nicht möglich im Rahmen der heutigen Sitzung den Landschaftsplan vorzustellen. Sofern gewünscht, wird dies zu einem spä- teren Zeitpunkt, gegebenenfalls in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 28.05.2024, erfol- gen. Im Übrigen ist festzustellen, dass der ursprüngliche Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Wöll- stein im Rahmen der Flächennutzungsplanänderungen und der diesbezüglich erfolgten landespfle- gerischen Begleitplanung fortgeschrieben wurde. Das heißt, die ursprüngliche Fassung wurde mehr- fach angepasst und modifiziert. Im Rahmen der Fraktionsvorsitzenden- und Beigeordnetenbesprechung wurde diese Problematik ebenfalls erörtert. Man ist sich einig, dass der Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein neu aufgestellt werden muss. Die Kosten für die Erstellung eines Landschaftsplanes betragen rund 120.000,00 Euro. Diese werden von Seiten des Landes mit 40.000,00 Euro finanziell gefördert. Diese Förderung wurde bereits von Seiten des Landes in Aussicht gestellt. Ein konkreter Förderan- trag ist allerdings noch zu stellen. Dies bereits unter Benennung eines zu beauftragenden Land- schaftsarchitekten. Diese Leistung ist auszuschreiben. Die rechtliche Grundlage für die Landschaftsplanung bildet § 5 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG). Der Anlage beigefügt ist eine Ausarbeitung des Bundes deutscher Landschaftsarchi- tekten zur kommunalen Landschaftsplanung in Rheinland-Pfalz. Beschlussvorschlag Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis. Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, 16.04.2024 Abstimmungsergebnis Der Beschluss hierzu ergeht mit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, 16.04.2024

Text aus PDF extrahiert