Startseite › Verbandsgemeinde Wöllstein › Antrag
Vorstellung des derzeit gültigen Landschaftsplanes; Beauftragung einer Fortschreibung oder die Neuaufstellung des derzeitig geltenden Landschaftsplanes; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Beratung und Beschluss -
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Wöllstein |
| Datum | 2024-04-04 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschl ussv or lage
2 0 2 4 / 1 2 0
öffentlich
Gremium: Datum: TOP:
Verbandsgemeinderat 16.04.2024 12
Vorstellung des derzeit gültigen Landschaftsplanes;
Beauftragung einer Fortschreibung oder die Neuaufstellung des derzeitig geltenden Land-
schaftsplanes;
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Per Mail vom 04.04.2024 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aufnahme diesen Punktes auf
die Tagesordnung der heutigen Sitzung beantragt.
Für die fundierte Vorstellung des derzeitig gültigen Landschaftplanes ist entsprechendes Fachwis-
sen unabdingbar. Bürgermeister Gerd Rocker hat hierzu bei dem Planungsbüro WSW angefragt.
Die in Frage kommenden Mitarbeiter, Frau Maczak und Herr Strey, stehen leider nicht zur Verfü-
gung. Frau Maczak ist zu einem namhaften Energieversorger gewechselt und nicht mehr in den
Diensten des Planungsbüros WSW. Herr Strey hat Urlaub. Insoweit ist es nicht möglich im Rahmen
der heutigen Sitzung den Landschaftsplan vorzustellen. Sofern gewünscht, wird dies zu einem spä-
teren Zeitpunkt, gegebenenfalls in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 28.05.2024, erfol-
gen.
Im Übrigen ist festzustellen, dass der ursprüngliche Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Wöll-
stein im Rahmen der Flächennutzungsplanänderungen und der diesbezüglich erfolgten landespfle-
gerischen Begleitplanung fortgeschrieben wurde. Das heißt, die ursprüngliche Fassung wurde mehr-
fach angepasst und modifiziert.
Im Rahmen der Fraktionsvorsitzenden- und Beigeordnetenbesprechung wurde diese Problematik
ebenfalls erörtert. Man ist sich einig, dass der Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein
neu aufgestellt werden muss. Die Kosten für die Erstellung eines Landschaftsplanes betragen rund
120.000,00 Euro. Diese werden von Seiten des Landes mit 40.000,00 Euro finanziell gefördert.
Diese Förderung wurde bereits von Seiten des Landes in Aussicht gestellt. Ein konkreter Förderan-
trag ist allerdings noch zu stellen. Dies bereits unter Benennung eines zu beauftragenden Land-
schaftsarchitekten. Diese Leistung ist auszuschreiben.
Die rechtliche Grundlage für die Landschaftsplanung bildet § 5 des Landesnaturschutzgesetzes
(LNatSchG). Der Anlage beigefügt ist eine Ausarbeitung des Bundes deutscher Landschaftsarchi-
tekten zur kommunalen Landschaftsplanung in Rheinland-Pfalz.
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, 16.04.2024
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht mit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, 16.04.2024
Text aus PDF extrahiert