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Outdoor-Fitnessgeräte im öffentlichen Raum - Antrag der CDU-Fraktion -

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadtverwaltung Haren (Ems)
Datum2026-02-24
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STADT HAREN (EMS) Der Bürgermeister Vorlage Nr. 028/2026 Datum: 24.02.2026 X Öffentlich Nicht öffentlich S i t z u n g s v o r l a g e Sitzungs- Beratungsfolge datum TOP Ja Nein Enth. Ausschuss für Bauen und Planung 10.03.2026 4 12 - - Verwaltungsausschuss 17.03.2026 4 9 - - Stadtrat 19.03.2026 4 28 - - Betreff: Outdoor-Fitnessgeräte im öffentlichen Raum - Antrag der CDU-Fraktion - Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Haren (Ems) möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Anschaffung und Aufstellung einer Out- door-Fitnessgeräte-Anlage nebst Info-/Hinweistafel sowie geeigneter Standorte zu ermit- teln und im zuständigen Fachausschuss zur Beratung vorzustellen. 2. Dabei sollen u.a. die folgenden Flächen in Betracht gezogen und auf Eignung untersucht werden: Emswiesen, Bouleanlage beim Yachthafen sowie Emsparkquartier 3. Die Erfahrungen zur Nutzung der Geräte soll nach einem Jahr evaluiert und über die Auf- stellung ggf. weiterer Geräte im Stadtgebiet beraten und entschieden werden. Sachverhalt / Begründung: Outdoor-Fitnessgeräte bringen Bewegungsspaß für Jugendliche und Erwachsene auf öffentli- che Plätze. Gleichzeitig haben sie einen gesundheitlichen Nutzen, da Training an der frischen Luft die Muskulatur kräftigt, Beweglichkeit und Körperkoordination verbessert und das Herz- Kreislaufsystem stärkt. Es wirkt sich sogar positiv auf die geistige Leistungsfähigkeit aus. Be- wegungsgeräte aus witterungsbeständigem Material können dauerhaft im Außenbereich ein- gesetzt werden. Sie müssen hohe sicherheitstechnische Standards erfüllen und eignen sich, um einen frei zugänglichen Outdoor-Fitnesspark zu gestalten. Sportbegeisterte ab 14 Jahren - 2 - können dort ohne Beaufsichtigung trainieren. Ein Angebot unter freiem Himmel kann die At- traktivität von Grünanlagen und Plätzen erhöhen. Das gemeinsame Training fördert das sozi- ale Miteinander zwischen verschiedenen Gruppen im öffentlichen Leben. Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich in den Sitzungen.

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