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Resolution: Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise durch die Niedersächsische Landesregierung zerschlägt bewährte Verwaltungsstrukturen im Landkreis Emsland und in der Stadt Haren (Ems) -Antrag der CDU-Fraktion-

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadtverwaltung Haren (Ems)
Datum2025-11-26
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STADT HAREN (EMS) Der Bürgermeister Vorlage Nr. 200/2025 Datum: 26.11.2025 X Öffentlich Nicht öffentlich S i t z u n g s v o r l a g e Sitzungs- Beratungsfolge datum TOP Ja Nein Enth. Verwaltungsausschuss 09.12.2025 7 6 3 - Stadtrat 11.12.2025 6 21 9 2 Betreff: Resolution: Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise durch die Niedersächsische Lan- desregierung zerschlägt bewährte Verwaltungsstrukturen im Landkreis Emsland und in der Stadt Haren (Ems) -Antrag der CDU-Fraktion- Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadt Haren (Ems) nimmt mit großer Sorge die von der Niedersächsischen Landesregie- rung neu zugeschnittenen Landtagswahlkreise zur Kenntnis. Die Zerstückelung gewohnter Wahlkreiszuschnitte insbesondere über Landkreisgrenzen hinweg erschwert die sinnvolle Zu- sammenarbeit und gefährdet die demokratische Kohäsion im Landkreis Emsland und in der Stadt Haren (Ems). Der Stadtrat beauftragt ferner den Bürgermeister die Niedersächsische Landesregierung auf- zufordern, den Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise zurückzunehmen und eine für die Bür- gerinnen und Bürger besser nachvollziehbare Lösung zu erarbeiten. Sachverhalt / Begründung: Die Niedersächsische Landesregierung kommt mit dem Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise dem Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshof nach. Zum Wahltag darf der Wahlkreis nur bis maximal 15% vom Durchschnitt der Wahlberechtigten abweichen. Ein Neuzuschnitt wurde in einigen Wahlkreis notwendig. - 2 - Es ist jedoch völlig unverständlich, warum aus 87 Wahlkreisen jetzt nun 90 Wahlkreise werden sollen. Eine prozentuale Neuordnung erfordert aus rein mathematischer Betrachtung keine Erhöhung. Das Ergebnis ist nun, dass die Wahlkreise in halb Niedersachsen neu geordnet werden sollen. Dies betrifft im Besonderen die Wahlkreise im Landkreis Emsland. Wir leben in Zeiten, die für unsere Demokratie sehr herausfordernd sind. Demokratische Struk- turen und Prozesse werden aus mehreren Richtungen infrage gestellt. Daher erfordern Pro- zesse, die das höchste Gut der Demokratie betreffen, nämlich die Wahlen, allerhöchste Sen- sibilität. Dabei gilt es, mit minimal nötigen Eingriffen in die Wahlkreise, Bewährtes zu erhalten und das Gerichtsurteil umzusetzen. Die Wahl von Abgeordneten folgt dem Prinzip der Repräsentanz. Die Wählerinnen und Wähler identifizieren sich mit ihrem Wahlkreis, ihrer Region, ihrem zu Hause. Die soll die/der von ihnen gewählte Abgeordnete im Parlament vertreten. Die Wählerinnen und Wähler identifizieren sich somit auch mit ihrer/ihrem Abgeordneten. Das ist die Basis unserer parlamentarischen Demo- kratie. Der von der Niedersächsischen Landesregierung geplante Neuzuschnitt der Wahl- kreise hat eine massive Zerstückelung des Wahlkreises 89 Meppen zur Folge. Im Detail hier ist nun vorgesehen, dass zwei emsländische Kommunen, nämlich die Stadt Haren (Ems) und die Gemeinde Twist, zusammen mit den Samtgemeinden Emlichheim, Uel- sen und Neuenhaus sowie der Gemeinde Wietmarschen aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim einen neuen Wahlkreis bilden sollen. Die Umsetzung des Vorschlages hätte zur Folge, dass zukünftig 5 statt 3 Landtagsabgeord- nete für den Landkreis Emsland zuständig sind. Mit den erwartbaren Folgen eines deutlich erhöhten Abstimmungsbedarfes und politischer Ineffizienz. Damit geht auch ein Stück der Identifikation und der daraus folgenden Repräsentanz verloren. Daher bitten wir den Bürgermeister, die Landesregierung aufzufordern, den vorliegenden Vor- schlag mit Blick auf Akzeptanz der Menschen vor Ort und der betroffenen Kommunen grund- legend zu überarbeiten.

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