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Prüfung auf Beitritt der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Initiative ,,Kinderfreundliche Kommune"; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Datum2026-03-12
DatenstufeNur Dokumente
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STADTVERWALTUNG BAD NEUENAHR-AHRWEILER Beschlussvorlage Nr. 2025/0129 Datum: 12.03.2026 Bezugsnummer Verfasser/in: Herr Kündgen Abteilung 1.5 Gremium Termin öffentlich nichtöffentlich vorberatend beschließend Ausschuss für Generatio- 26.03.2026     nen, Kultur und Soziales Haupt- und Finanzaus- 13.04.2026     schuss Stadtrat 27.04.2026     Ergebnis der Beratung einstimmig geändert mehrheitlich ohne Beschlussvorschlag .... Ja .... Nein Anmerkungen .... Enthaltung Tagesordnungspunkt Prüfung auf Beitritt der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Initiative ,,Kinderfreundliche Kommune"; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschlussvorschlag Der Stadtrat beschließt der Initiative „Kinderfreundliche Kommune“ nicht beizutreten. - 2 - Sach- und Rechtslage Mit Schreiben vom 22.04.2025 hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung gebeten, die Möglichkeit und Voraussetzung für einen Beitritt zur Initiative ,,Kinderfreundliche Kommune“ zu prüfen, den Fachausschuss über das Ergebnis zu unterrichten und anschlie- ßend eine Entscheidung des Stadtrates herbeizuführen, ob die Stadt Bad Neuenahr-Ahrwei- ler der Initiative beitritt. Die Initiative „Kinderfreundliche Kommune“ basiert auf einem umfassenden Konzept zur Um- setzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Sie verfolgt das Ziel, die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen systematisch zu verbessern und ihre Beteiligung zu stärken. Die Teilnahme an der Initiative ist mit einem mehrjährigen strukturierten Verfah- ren verbunden, das folgende Anforderungen mit sich bringt: a) Verpflichtung zu einem Aktionsplan mit klar definierten Zielen, Maßnahmen und Indi- katoren. b) Externe Begleitung und Evaluation durch die Initiative, inklusive regelmäßiger Be- richtspflichten. c) Finanzielle Beteiligung der Kommune, derzeit mindestens 8.000 Euro für die Größe unserer Kommune sowie zusätzliche, nicht abschätzbare Kosten für Personalres- sourcen und Umsetzung der Maßnahmen (vgl. Homepage / Programm / Kosten für Kommunen). Zur näheren Prüfung der Programminhalte fand am 09.12.2025 ein digitales Informationsge- spräch mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ statt. Seitens des Vereins wurde das Programm vorgestellt und der Ablauf des Zertifizierungsprozesses erläutert. Nach Angaben des Vereins ist für die Teilnahme am Programm in der Regel die Einrichtung einer kommunalen Koordinationsstelle erforderlich, die mindestens mit einer halben Perso- nalstelle ausgestattet sein sollte. Diese Stelle übernimmt insbesondere die Steuerung des Prozesses, die Koordination der Bestandsaufnahme sowie die Begleitung der Umsetzung des kommunalen Aktionsplans. Neben dem jährlichen Programmbeitrag entstehen somit zusätzliche dauerhafte Personal- kosten sowie weitere, im Voraus nicht abschließend kalkulierbare Aufwendungen für Maß- nahmen aus dem Aktionsplan. Nach sorgfältiger Prüfung kommt die Stadtverwaltung zu folgendem Ergebnis: a) Finanzielle Belastung und Ressourcenbindung Die derzeitige Situation der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler lässt keine zusätzliche struktu- relle oder projektbezogene Bindung von finanziellen und personellen Ressourcen zu. Nach- wirkungen der Flutkatastrophe, anhaltende Herausforderungen in der kommunalen Infra- strukturentwicklung und zwingende gesetzliche Pflichtaufgaben setzen enge Prioritäten. Eine intensive Beteiligung an freiwilligen Initiativen, wie der „Kinderfreundlichen Kommune“, kann daher aktuell nicht verantwortet werden. b) Bestehende Strukturen der Kinder- und Jugendförderung Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler verfügt bereits über etablierte und wirksame Instrumente der Kinder- und Jugendbeteiligung. Hierzu zählen u. a. die Arbeit der offenen Kinder- und Ju- gendarbeit (OKUJA) und deren enge Kooperationen mit Schulen, Kindertageseinrichtungen, Hilfsorganisationen und Jugendhilfeträgern. Darüber hinaus werden derzeit, in Zusammenar- beit mit der OKUJA, erste Konzeptideen für die Beteiligung junger Menschen an kommunal- politischen Entscheidungsprozessen diskutiert. Diese Strukturen entsprechen in wesentli- chen Teilen den Leitlinien der Initiative, ohne jedoch mit zusätzlichen finanziellen oder admi- nistrativen Aufwänden verbunden zu sein. - 3 - c) Effizienz und Verwaltungsaufwand Die Anforderungen der Initiative, insbesondere die Erstellung eines umfassenden Aktions- plans sowie die externe Begleitung, würden erhebliche zusätzliche Arbeitsressourcen in der Verwaltung binden. Diese stehen derzeit nicht zur Verfügung, ohne dass andere zentrale Aufgaben beeinträchtigt würden. Das Programm ist dabei auf eine Dauer von in der Regel vier Jahren angelegt und umfasst mehrere aufeinander aufbauende Prozessschritte. d) Prioritätensetzung Die Ablehnung des Beitritts ist nicht als Ablehnung der Zielsetzung der Kinderfreundlichkeit zu verstehen. Vielmehr soll deutlich gemacht werden, dass Kinder- und Jugendförderung weiterhin zentrale Anliegen der Stadt sind, jedoch derzeit über bestehende kommunale Strukturen und ohne zusätzliche formale Bindung verfolgt wird. Ziel ist es, Handlungsspiel- räume flexibel zu nutzen und kommunale Eigenverantwortung zu stärken. Unabhängig von der digitalen Informationsveranstaltung beabsichtigt die Verwaltung, den fachlichen Austausch mit Kommunen zu suchen, die bereits an der Initiative teilnehmen. Städte und Gemeinden wie beispielsweise Bonn, Neuwied oder Wachtberg verfügen über praktische Erfahrungen mit dem Programm, aus denen gegebenenfalls einzelne Ansätze für die Weiterentwicklung der lokalen Kinder- und Jugendbeteiligung übernommen werden kön- nen. Peter Diewald Erster Beigeordneter Anlagen: Antrag Bündnis 90/Die Grünen

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