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Sonderumlage Freibad Wolfstein -Antrag der FWG Fraktion-
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Wolfstein |
| Datum | 2018-10-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken – Wolfstein
Beschlussvorlage Amt Fachbereich 1 - Zentrale
Dienste - 1.2
Sachgebietsgruppe
öffentlich
Finanzen
Verfasser(in) Keller, Wolfgang
105/14-19/146
Datum 01.10.2018
Aktenzeichen 1.2/968-01/105
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Stadtrat Wolfstein 17.10.2018 öffentlich
Betreff: Sonderumlage Freibad Wolfstein
-Antrag der FWG Fraktion-
Sachverhalt:
Neben der Erhebung der Verbandsgemeindeumlage kommt die Erhebung von
Sonderumlagen nach § 26 Abs. 2 LFAG und § 15 Abs. 2 der Aufgaben-
Übergangsverordnung in Betracht. Voraussetzung hierfür ist, dass eine von der
Verbandsgemeinde wahrgenommene Aufgabe den Kommunen in unterschiedlichem
Umfang Vorteile bringt.
Die Stadt Wolfstein zahlt für den Standortvorteil Freibad Wolfstein eine Sonderumlage von
10 v.H. der ungedeckten Kosten. Grundlage ist der Stadtratsbeschluss vom 29.10.1996 und
der Beschluss des Verbandsgemeinderates Wolfstein vom 27.11.1996.
Aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde zugunsten der
verbandsangehörigen Stadt Bad Sobernheim entschieden, dass deren Heranziehung zu
einer Sonderumlage, für das von der Verbandsgemeinde betriebene Freibad, im
Stadtgebiet, rechtswidrig ist.
In Anbetracht dieser Sach- und Rechtslage beantragt die FWG-Fraktion die Erhebung der
Sonderumlage durch die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein rechtlich prüfen zu
lassen und gegebenenfalls Klage zu erheben.
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein wurde eine Anfrage zur
rechtlichen Prüfung der Angelegenheit an den Gemeinde- und Städtebund gesandt.
Sobald eine Rückäußerung vorliegt werden die Gremien der Stadt Wolfstein unterrichtet.
Beschlussvorschlag:
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