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Sonderumlage Freibad Wolfstein -Antrag der FWG Fraktion-

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Wolfstein
Datum2018-10-01
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Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken – Wolfstein Beschlussvorlage Amt Fachbereich 1 - Zentrale Dienste - 1.2 Sachgebietsgruppe öffentlich Finanzen Verfasser(in) Keller, Wolfgang 105/14-19/146 Datum 01.10.2018 Aktenzeichen 1.2/968-01/105 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Stadtrat Wolfstein 17.10.2018 öffentlich Betreff: Sonderumlage Freibad Wolfstein -Antrag der FWG Fraktion- Sachverhalt: Neben der Erhebung der Verbandsgemeindeumlage kommt die Erhebung von Sonderumlagen nach § 26 Abs. 2 LFAG und § 15 Abs. 2 der Aufgaben- Übergangsverordnung in Betracht. Voraussetzung hierfür ist, dass eine von der Verbandsgemeinde wahrgenommene Aufgabe den Kommunen in unterschiedlichem Umfang Vorteile bringt. Die Stadt Wolfstein zahlt für den Standortvorteil Freibad Wolfstein eine Sonderumlage von 10 v.H. der ungedeckten Kosten. Grundlage ist der Stadtratsbeschluss vom 29.10.1996 und der Beschluss des Verbandsgemeinderates Wolfstein vom 27.11.1996. Aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde zugunsten der verbandsangehörigen Stadt Bad Sobernheim entschieden, dass deren Heranziehung zu einer Sonderumlage, für das von der Verbandsgemeinde betriebene Freibad, im Stadtgebiet, rechtswidrig ist. In Anbetracht dieser Sach- und Rechtslage beantragt die FWG-Fraktion die Erhebung der Sonderumlage durch die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein rechtlich prüfen zu lassen und gegebenenfalls Klage zu erheben. Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein wurde eine Anfrage zur rechtlichen Prüfung der Angelegenheit an den Gemeinde- und Städtebund gesandt. Sobald eine Rückäußerung vorliegt werden die Gremien der Stadt Wolfstein unterrichtet. Beschlussvorschlag:

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