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Prüfung und Umsetzung von Tempo 30 am Knotenpunkt Soester Straße/Hohefeldweg auf Grundlage der novellierten StVO
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-01 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Linke beantragt in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, die Verwaltung solle die rechtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für Tempo 30 am Knotenpunkt Soester Straße/Hohefeldweg prüfen. Die Prüfung soll die novelierte StVO von Oktober 2024 zugrunde legen, die erweiterte Anordnungsgründe ohne qualifizierte Gefahrenlage ermöglicht, sowie neue Schutzgüter wie Klima, Umwelt und Gesundheit berücksichtigen. Der Antrag begründet dies mit dem Knotenpunkt als sicherheitskritischem Bereich für Radverkehr und Schulwege. Die Bezirksvertretung soll am 01.10.2026 beschließend beraten.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Antrag AT-82/26 Datum
30.06.2026
Absender
Die Linke
Adressat
Bezirksbürgermeisterin Julia Vedder, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Bezirksvertretung Hamm-Uentrop 01.10.2026 beschließend
Betreff
Prüfung und Umsetzung von Tempo 30 am Knotenpunkt Soester Straße/Hohefeldweg auf
Grundlage der novellierten StVO
Antrag
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird gebeten, die rechtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für die
Anordnung von Tempo 30 auf der Soester Straße im Bereich des Knotenpunktes Hohefeld-
weg zu prüfen (Maßnahme B8 aus Vorlage 0473/21).
2. Bei dieser Prüfung sind die novellierte Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom
11. Oktober 2024 sowie die dazugehörige Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV-
StVO) vom 10. April 2025 zugrunde zu legen. Insbesondere sind die neuen, erweiterten
Anordnungsgründe für Tempo-30-Strecken anzuwenden, die ohne den Nachweis einer
qualifizierten Gefahrenlage auskommen.
3. Die Prüfung soll auch die neuen Schutzgüter wie den Schutz des Klimas, der Umwelt und
der Gesundheit sowie die Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen,
welche als Anordnungsgründe in der StVO verankert wurden.
4. Über die Ergebnisse der Prüfung und die geplanten Umsetzungsschritte ist der Bezirksver-
tretung in der nächsten Sitzung zu berichten.
Begründung
Die bisherige Praxis der Verwaltung, am Knotenpunkt Hohefeldweg/Soester Straße lediglich mini-
male Maßnahmen wie Schildertausch und Roteinfärbung durchzuführen, wird den aktuellen rechtli-
chen Möglichkeiten und den Anforderungen an eine moderne, sichere und klimafreundliche Mobili-
tätswende nicht gerecht.
Mit der Novellierung der StVO und der VwV-StVO hat der Gesetzgeber einen Paradigmenwechsel
vollzogen, um Kommunen mehr Handlungsspielräume für eine verkehrssichere und nachhaltige
Gestaltung ihrer Straßen zu geben. Die Anordnung von Tempo 30 ist nun nicht mehr nur bei "be-
sonderen Gefahrenlagen" möglich, sondern kann auf Basis einer "einfachen Gefahrenlage" oder
präventiv zum Schutz bestimmter Einrichtungen und Personengruppen erfolgen.
Der Knotenpunkt Hohefeldweg/Soester Straße ist als sicherheitskritischer Bereich für den Radver-
kehr identifiziert, ist Teil einer Radhauptroute und stellt eine zentrale Verbindung für den Schul-
und Alltagsverkehr dar. Die neue Rechtslage erlaubt es nun, die Verkehrssicherheit für die
schwächsten Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrende und Fußgänger, spürbar zu erhö-
hen. Die Anordnung von Tempo 30 ist ein effektives Instrument, um Konflikte an diesem Knoten-
punkt zu entschärfen, die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern und gleichzeitig einen Beitrag
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zur Reduzierung von Lärm- und Abgasemissionen zu leisten – in direkter Umsetzung der städti-
schen Klimaschutzziele.
Der Antrag zielt darauf ab, die neu geschaffenen rechtlichen Möglichkeiten konsequent auszu-
schöpfen, um schnell und rechtskonform für mehr Sicherheit und Lebensqualität im Stadtteil zu
sorgen, ohne auf aufwändige und langwierige Planungsverfahren warten zu müssen.
Gunda Wienke
Antrag AT-82/26 Seite 2 von 2
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