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Umfassende Untersuchung möglicher Umwelt- und Gesundheitsbelastungen infolge des Windkraftanlagenbrandes vom 14.06.2026 im Bereich Bönen/Hamm
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Antrag AT-80/26 Datum
24.06.2026
Absender
AfD Fraktion im Rat der Stadt Hamm Römerstr. 18 59075 Hamm
Adressat
Oberbürgermeister Marc Herter Theodor Heuss Platz 16 59065 Hamm
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Rat 07.07.2026 beschließend
Betreff
Umfassende Untersuchung möglicher Umwelt- und Gesundheitsbelastungen infolge des
Windkraftanlagenbrandes vom 14.06.2026 im Bereich Bönen/Hamm
Antrag
AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm
An den Oberbürgermeister der Stadt Hamm
Herrn Marc Herter
Antrag
Umfassende Untersuchung möglicher Umwelt- und Gesundheitsbelastungen infolge des
Windkraftanlagenbrandes vom 14.06.2026 im Bereich Bönen/Hamm Der Rat der Stadt Hamm
möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden umfassend zu
prüfen und dem Rat zeitnah Bericht zu erstatten, welche Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen
durch den Brand einer Windkraftanlage am 14.06.2026 im Grenzbereich Bönen/Hamm entstanden
sein könnten.
„Die Verwaltung wird gebeten, die zuständigen Stellen des Kreises Unna, der
Gemeinde Bönen, der Bezirksregierung Arnsberg sowie des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) in die Untersuchungen einzubeziehen und deren Erkennt-
nisse dem Rat vorzulegen.“
Hierzu soll insbesondere untersucht und dargestellt werden:
1. Um welchen Anlagentyp es sich handelte und welche technischen
Komponenten sowie potenziell umwelt- und gesundheitsrelevanten Stoffe in der Anlage verbaut
waren.
2. Ob in der betroffenen Anlage SF6-haltige Schaltanlagen oder sonstige
Komponenten mit Schwefelhexafluorid (SF6) verbaut waren und ob eine Freisetzung dieses Stof-
fes oder seiner Zersetzungsprodukte infolge des Brandereignisses ausgeschlossen werden kann.
3. Welche Boden-, Wasser-, Luft- und Pflanzenproben bislang genommen wurden beziehungs-
weise noch genommen werden sollen.
4. Ob die bislang durchgeführten Untersuchungen ausdrücklich auch auf PFAS (per- und polyfluo-
rierte Alkylsubstanzen) sowie auf fluorierte Verbrennungs- und Zersetzungsprodukte ausgelegt
sind.
5. Ob Untersuchungen auf weitere potenzielle Schadstoffe wie
Verbrennungsrückstände von Kunststoffen, Harzen, Schmierstoffen, Ölen, Glasfaser- und Kohlefa-
serpartikel durchgeführt wurden oder vorgesehen sind.
6. Ob landwirtschaftlich genutzte Flächen, Gärten, Gewässer sowie Wohngebiete im Bereich der
Zugbahn der Rauchwolke in die Untersuchungen einbezogen werden.
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7. Welche Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen auf Böden, Grundwasser, Oberflächenge-
wässer, Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie die menschliche Gesundheit vorliegen.
8. Wie die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und Anwohner über mögliche Risiken infor-
miert werden sollen.
9. In welcher Form sämtliche Untersuchungsergebnisse, Messwerte und Bewertungen transparent
und allgemeinverständlich veröffentlicht werden.
10.Ob ein langfristiges Umweltmonitoring über mehrere Jahre vorgesehen werden kann, um mögli-
che Spätfolgen und Langzeitbelastungen zu erfassen.
Begründung
Begründung
Der Brand einer Windkraftanlage am 14.06.2026 im Bereich Bönen/Hamm hat bei zahlreichen Bür-
gern Fragen hinsichtlich möglicher Umwelt- und Gesundheitsfolgen aufgeworfen.
Insbesondere besteht öffentliches Interesse an der Frage, ob beim Brand fluorierte Schadstoffe,
darunter PFAS oder Schwefelhexafluorid (SF6), freigesetzt worden sein könnten. PFAS werden
aufgrund ihrer hohen Beständigkeit in Umwelt und Organismen häufig als sogenannte „Ewigkeit-
schemikalien“ bezeichnet. Ebenso gilt SF6 als eines der klimaschädlichsten bekannten Treibhaus-
gase mit einer außergewöhnlich langen Verweildauer von über 300 Jahren in der Atmosphäre.
Da die Rauchwolke nach Angaben von Augenzeugen und Medienberichten über bewohnte Ge-
biete sowie landwirtschaftliche Nutzflächen zog, besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an
einer transparenten und nachvollziehbaren Aufklärung möglicher Belastungen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf umfassende Informationen darüber, welche
Stoffe freigesetzt worden sein könnten, welche Untersuchungen durchgeführt werden und welche
Ergebnisse vorliegen. Transparenz und wissenschaftlich fundierte Untersuchungen sind Voraus-
setzung für den Schutz von Umwelt, Landwirtschaft und Gesundheit sowie für das Vertrauen in die
zuständigen Behörden.
Pierre Jung Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm
FdR Sigrid Glässel Fraktions- und Büromitarbeiterin
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