Startseite › Hamm › Antrag
Transparenz und regelmäßige Berichterstattung zur Verwaltungspraxis bei Aufenthaltsverlängerungen langjährig aufhältiger Menschen nach § 31 AufenthG
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Antrag AT-61/26 Datum
10.06.2026
Absender
Wählergruppe Pro Hamm, Antonistraße 18, 59065 Hamm
Adressat
Senol Ünlü, Theodor-Heuss-Platz 16, 59065 Hamm
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Ausschuss für Chancengerechtigkeit
24.06.2026 beschließend 5.3
und Integration
Rat 07.07.2026 beschließend
Betreff
Transparenz und regelmäßige Berichterstattung zur Verwaltungspraxis bei Aufenthaltsver
längerungen langjährig aufhältiger Menschen nach § 31 AufenthG
Antrag
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. dem Ausschuss jährlich einen Bericht über die Anwendung des § 31 AufenthG vorzulegen,
2. künftig anonymisierte Fallzahlen zu erfassen über:
Anträge auf Verlängerung nach § 31 AufenthG,
positive und negative Entscheidungen,
Fälle, in denen Verpflichtungserklärungen von Angehörigen thematisiert oder vorgelegt
wurden,
1. die Kriterien der Ermessensausübung bei der Entscheidung über Aufenthaltsverlängerun-
gen transparent darzustellen,
2. zu prüfen, ob ein standardisiertes Informationsblatt für Betroffene entwickelt werden kann,
das über Rechte, Pflichten, Beratungsangebote und Verfahrensabläufe informiert,
3. dem Ausschuss darzustellen, welche Beratungs- und Unterstützungsangebote in Hamm für
betroffene Personen existieren und wie deren Erreichbarkeit verbessert werden kann.
Begründung
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Ünlü,
Die Beantwortung der Anfrage AF-8/26-ST hat gezeigt, dass derzeit weder statistische Erhebun-
gen noch eine systematische Berichterstattung zur Anwendung des § 31 AufenthG erfolgen.
Gleichzeitig handelt es sich um Entscheidungen mit erheblicher Bedeutung für die Lebenssituation
langjährig in Deutschland lebender Menschen. Gerade ältere Personen mit geringer Rente oder
gesundheitlichen Einschränkungen benötigen transparente und nachvollziehbare Verfahren.
Die Wählergruppe Pro Hamm erkennt ausdrücklich an, dass die Ausländerbehörde an bundes-
rechtliche Vorgaben gebunden ist. Dies entbindet die Verwaltung jedoch nicht von der Pflicht zu
Transparenz, Nachvollziehbarkeit und einer bürgerfreundlichen Kommunikation.
Seite 1 von 2
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sollte deshalb regelmäßig über die prakti-
sche Anwendung dieser Regelungen informiert werden und die integrationspolitischen Auswirkun-
gen bewerten können.
Ziel ist nicht die Einflussnahme auf einzelne Verfahren, sondern die Schaffung von Transparenz,
Rechtssicherheit und Vertrauen in das Verwaltungshandeln.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Cevdet Gürle, Ausschussmitglied
Anlage(n):
- keine
Antrag AT-61/26 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert