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Transparenz und regelmäßige Berichterstattung zur Verwaltungspraxis bei Aufenthaltsverlängerungen langjährig aufhältiger Menschen nach § 31 AufenthG

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHamm
Datum2026-07-07
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Stadt Hamm Antrag AT-61/26 Datum 10.06.2026 Absender Wählergruppe Pro Hamm, Antonistraße 18, 59065 Hamm Adressat Senol Ünlü, Theodor-Heuss-Platz 16, 59065 Hamm Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Ausschuss für Chancengerechtigkeit 24.06.2026 beschließend 5.3 und Integration Rat 07.07.2026 beschließend Betreff Transparenz und regelmäßige Berichterstattung zur Verwaltungspraxis bei Aufenthaltsver­ längerungen langjährig aufhältiger Menschen nach § 31 AufenthG Antrag Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. dem Ausschuss jährlich einen Bericht über die Anwendung des § 31 AufenthG vorzulegen, 2. künftig anonymisierte Fallzahlen zu erfassen über:  Anträge auf Verlängerung nach § 31 AufenthG,  positive und negative Entscheidungen,  Fälle, in denen Verpflichtungserklärungen von Angehörigen thematisiert oder vorgelegt wurden, 1. die Kriterien der Ermessensausübung bei der Entscheidung über Aufenthaltsverlängerun- gen transparent darzustellen, 2. zu prüfen, ob ein standardisiertes Informationsblatt für Betroffene entwickelt werden kann, das über Rechte, Pflichten, Beratungsangebote und Verfahrensabläufe informiert, 3. dem Ausschuss darzustellen, welche Beratungs- und Unterstützungsangebote in Hamm für betroffene Personen existieren und wie deren Erreichbarkeit verbessert werden kann. Begründung Sehr geehrter Herr Vorsitzender Ünlü, Die Beantwortung der Anfrage AF-8/26-ST hat gezeigt, dass derzeit weder statistische Erhebun- gen noch eine systematische Berichterstattung zur Anwendung des § 31 AufenthG erfolgen. Gleichzeitig handelt es sich um Entscheidungen mit erheblicher Bedeutung für die Lebenssituation langjährig in Deutschland lebender Menschen. Gerade ältere Personen mit geringer Rente oder gesundheitlichen Einschränkungen benötigen transparente und nachvollziehbare Verfahren. Die Wählergruppe Pro Hamm erkennt ausdrücklich an, dass die Ausländerbehörde an bundes- rechtliche Vorgaben gebunden ist. Dies entbindet die Verwaltung jedoch nicht von der Pflicht zu Transparenz, Nachvollziehbarkeit und einer bürgerfreundlichen Kommunikation. Seite 1 von 2 Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sollte deshalb regelmäßig über die prakti- sche Anwendung dieser Regelungen informiert werden und die integrationspolitischen Auswirkun- gen bewerten können. Ziel ist nicht die Einflussnahme auf einzelne Verfahren, sondern die Schaffung von Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauen in das Verwaltungshandeln. Mit freundlichen Grüßen Dr. Cevdet Gürle, Ausschussmitglied Anlage(n): - keine Antrag AT-61/26 Seite 2 von 2

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