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2. Änderungssatzung zur Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Angenommen
TypAntrag
GemeindeTreuchtlingen
Datum2026-06-24
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TOP Sitzungsvorlage (Vorlage Nr.: FB2/593/2026) Amt: Finanzverwaltung Datum: 17.06.2026 Bearbeiter: Jens Bauch AZ: Beratungsfolge Termin Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss 18.06.2026 öffentlich Stadtrat 24.06.2026 öffentlich 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren Geplante Dauer TOP: ca. 10 Min. Sachverhalt: Im November 2025 informierte der Geschäftsführer des örtlichen Bestattungsinstituts Humanitas die Stadt Treuchtlingen darüber, dass die derzeitigen Bestattungsgebühren, die seit dem 01.01.2023 (StR v. 22.12.2022) in Kraft sind, die Kosten, die für diese Dienstleistungen anfallen, nicht mehr decken. Wesentliche Faktoren hierfür sind allgemeine Preissteigerungen und die Anhebung des Mindestlohns zum Jahresanfang 2026 und 2027. Daher sah der von ihm unterbreitete Vorschlag eine Anpassung der Gebühren in zwei Teilschritten zum 1.1.2026 (um durchschnittlich 14 %) und zum 1.1.2027 (um durchschnittlich 14%) vor. Nach Rücksprache bei der Stadt Weißenburg, erschien der Wunsch des Bestattungsinstituts plausibel, da das dort beauftragte Bestattungsunternehmen ebenfalls mit der gleichen Bitte an die Stadtverwaltung herangetreten ist. Es wurde jedoch empfohlen, die Gebühren nicht in Raten, sondern nur einmal (um durchschnittlich 28%) zu erhöhen. Diese Vorgehensweise wurde auch vom Geschäftsführer von Humanitas akzeptiert. Der Zeitpunkt wird demnach der 01.07.2026 sein. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss hat am 18.06.2026 dem Stadtrat empfohlen, die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren - wie vorgetragen - zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt der Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Treuchtlingen vom 23.12.2022 (2. Änderungssatzung) - wie vorgetragen – zu und beauftragt die Verwaltung die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen. Finanzierung: Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Anpassung der Bestattungsgebühren stellt für den städtischen Haushalt einen durchlaufenden Posten dar. Im Detail resultieren daraus zunächst bei den Haushaltsstellen „75000.6365*: Bestattungsleistung durch private Unternehmen“ höhere Ausgaben. Daraufhin stellt die Stadt Treuchtlingen den Hinterbliebenen die verauslagten Kosten in Rechnung, sodass auch im gleichen Umfang auf den „Haushaltsstellen 75000.1100*: Bestattungsgebühren“ höhere Einnahmen zu erwarten sind. Anlagen (einsehbar im Ratsinformationssystem): 2. Änderungssatzung Seite 1 von 1

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