Startseite › Treuchtlingen › Antrag

Satzungsänderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte

Angenommen
TypAntrag
GemeindeTreuchtlingen
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

TOP Sitzungsvorlage (Vorlage Nr.: FB1/996/2026) Amt: Hauptverwaltung Datum: 17.06.2026 Bearbeiter: Tina Büttner AZ: Beratungsfolge Termin Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss 18.06.2026 öffentlich Stadtrat 24.06.2026 öffentlich Satzungsänderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte Geplante Dauer TOP: ca. 5 Min. Sachverhalt: Die Stammsatzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Treuchtlingen nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist nicht anzupassen. Gem. § 3 Abs. 1 stehen die Kindergärten stehen grundsätzlich allen Kindern ab dem 3. Lebensjahr nach Maßgabe der verfügbaren Plätze zur Verfügung. Die Gebührensatzung für die städtischen Kindergärten wurde am 25.07.2029 gefasst und zum 01.01.2025 das 4. mal geändert. https://www.treuchtlingen.de/Ortsrecht.488.0.html (Bildungs- und Betreuungsangebote). Durch die Anerkennung der weiteren Schulkindbetreuungsplätze in den Kindergärten ist die Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte anzupassen. Hierfür sind eigene Gebührensätze festzulegen. Vorschlag der Verwaltung: Betreuungszeiten täglich Schulkindbetreuung Von 1 bis 2 Stunden 70,00 Euro Von 2 bis 3 Stunden 77,00 Euro Von 3 bis 4 Stunden 84,00 Euro Von 4 bis 5 Stunden 91,00 Euro Von 5 bis 6 Stunden 156,00 Euro Von 6 bis 7 Stunden 169,00 Euro Von 7 bis 8 Stunden 182,00 Euro Von 8 bis 9 Stunden 195,00 Euro Die Zeiten ab 5 Stunden betreffen die Ferienzeit. Die Ferienzeiten werden zusätzlich berechnet, sofern eine entsprechende Buchung erfolgt (s. 34. Newsletter des StMAS). Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte vom 26.07.2019 (5. Änderung zum 01.09.2026) § 1 Die Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte vom 26.07.2019 wird wie folgt geändert: Seite 1 von 2 § 6 wird wie folgt geändert: Nach Satz 1 „Die Besuchsgebühr beträgt für die vereinbarten täglichen Betreuungszeiten im Monat:“ wird folgende Tabelle eingefügt: Betreuungszeiten täglich Schulkindbetreuung Von 1 bis 2 Stunden 70,00 Euro Von 2 bis 3 Stunden 77,00 Euro Von 3 bis 4 Stunden 84,00 Euro Von 4 bis 5 Stunden 91,00 Euro Von 5 bis 6 Stunden 156,00 Euro Von 6 bis 7 Stunden 169,00 Euro Von 7 bis 8 Stunden 182,00 Euro Von 8 bis 9 Stunden 195,00 Euro § 2 Diese Änderungssatzung tritt zum 01.09.2026 in Kraft. Treuchtlingen, den STADT TREUCHTLINGEN Dr. Dr. Kristina Becker Erste Bürgermeisterin Der HFDA hat am 18.06.2026 dem Stadtrat folgenden Beschluss empfohlen: Der HFDA empfiehlt dem Stadtrat die 5. Änderungssatzung zur Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte vom 26.07.2019, wie vorgetragen, zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die 5. Änderungssatzung zur Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte vom 26.07.2019, wie vorgetragen. Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert