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Satzungsänderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Treuchtlingen |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
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Sitzungsvorlage
(Vorlage Nr.: FB1/996/2026)
Amt: Hauptverwaltung Datum: 17.06.2026
Bearbeiter: Tina Büttner AZ:
Beratungsfolge Termin
Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss 18.06.2026 öffentlich
Stadtrat 24.06.2026 öffentlich
Satzungsänderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte
Geplante Dauer TOP:
ca. 5 Min.
Sachverhalt:
Die Stammsatzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Treuchtlingen nach dem
Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist nicht anzupassen. Gem. § 3 Abs. 1
stehen die Kindergärten stehen grundsätzlich allen Kindern ab dem 3. Lebensjahr nach Maßgabe der
verfügbaren Plätze zur Verfügung.
Die Gebührensatzung für die städtischen Kindergärten wurde am 25.07.2029 gefasst und zum
01.01.2025 das 4. mal geändert.
https://www.treuchtlingen.de/Ortsrecht.488.0.html (Bildungs- und Betreuungsangebote).
Durch die Anerkennung der weiteren Schulkindbetreuungsplätze in den Kindergärten ist die Satzung
über die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte anzupassen.
Hierfür sind eigene Gebührensätze festzulegen.
Vorschlag der Verwaltung:
Betreuungszeiten täglich Schulkindbetreuung
Von 1 bis 2 Stunden 70,00 Euro
Von 2 bis 3 Stunden 77,00 Euro
Von 3 bis 4 Stunden 84,00 Euro
Von 4 bis 5 Stunden 91,00 Euro
Von 5 bis 6 Stunden 156,00 Euro
Von 6 bis 7 Stunden 169,00 Euro
Von 7 bis 8 Stunden 182,00 Euro
Von 8 bis 9 Stunden 195,00 Euro
Die Zeiten ab 5 Stunden betreffen die Ferienzeit. Die Ferienzeiten werden zusätzlich berechnet, sofern
eine entsprechende Buchung erfolgt (s. 34. Newsletter des StMAS).
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte vom
26.07.2019 (5. Änderung zum 01.09.2026)
§ 1
Die Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte vom 26.07.2019
wird wie folgt geändert:
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§ 6 wird wie folgt geändert:
Nach Satz 1 „Die Besuchsgebühr beträgt für die vereinbarten täglichen Betreuungszeiten im
Monat:“ wird folgende Tabelle eingefügt:
Betreuungszeiten täglich Schulkindbetreuung
Von 1 bis 2 Stunden 70,00 Euro
Von 2 bis 3 Stunden 77,00 Euro
Von 3 bis 4 Stunden 84,00 Euro
Von 4 bis 5 Stunden 91,00 Euro
Von 5 bis 6 Stunden 156,00 Euro
Von 6 bis 7 Stunden 169,00 Euro
Von 7 bis 8 Stunden 182,00 Euro
Von 8 bis 9 Stunden 195,00 Euro
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.09.2026 in Kraft.
Treuchtlingen, den
STADT TREUCHTLINGEN
Dr. Dr. Kristina Becker
Erste Bürgermeisterin
Der HFDA hat am 18.06.2026 dem Stadtrat folgenden Beschluss empfohlen:
Der HFDA empfiehlt dem Stadtrat die 5. Änderungssatzung zur Satzung zur Änderung der Satzung
über die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte vom 26.07.2019, wie vorgetragen, zu
beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die 5. Änderungssatzung zur Satzung zur Änderung der Satzung über die
Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte vom 26.07.2019, wie vorgetragen.
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