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Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2026 zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Linnich
Datum2026-06-25
DatenstufeNur Dokumente
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STADT LINNICH Antragsvorlage Die Bürgermeisterin - öffentlich - Drucksache A-5/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und 25.06.2026 öffentlich / Soziales Stadtrat 14.07.2026 öffentlich / Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich FB3 29.05.2026 Herr Kupfer FB 3 - 426.01- 003/000 Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2026 zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag des Antrags: Der Rat der Stadt Linnich beschließt die Einführung der Bezahlkarte gemäß der Bezahlkartenverordnung NRW für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Begründung des Antrags: Die Begründung des Antrags kann dem beigefügten Antragsschreiben entnommen werden. Seites der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen: Mit Beschluss des Rates (Drs. B-108/2025) hat das Gremium in seiner Sitzung vom 08.07.2025 auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport, Generationen und Soziales Gebrauch davon gemacht, von den Regelungen der Bezahlkartenverordnung NRW (BKV NRW) abzuweichen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zunächst nicht in der Form der Bezahlkarte zu erbringen (sog. Opt-Out-Regelung nach § 4 BKV NRW). Die zum 02.01.2025 von der schwarz-grünen Landesregierung NRW beschlossene Bezahlkartenverordnung bildet - neben Regelungen zur Ausgestaltung der Bezahlkarte - ebenfalls die Grundlage für genau diese Opt-Out-Regelung, die den Kommunen eine Entscheidungsfindung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zubilligt. Die Opt-Out-Regelung gibt den Städten und Gemeinden das Recht, aufgrund der jeweiligen örtlichen Gesamtumstände selbst zu entscheiden, ob sie die Bezahlkarte für Asylbewerber einführen oder ihre bisherigen Auszahlungssysteme (wie Bargeldauszahlungen oder Überweisungen) beibehalten. Von diesem Recht hat der Rat der Stadt in seinem o.g. Beschluss Gebrauch gemacht, um die weitere Entwicklung zur Einführung/Umsetzung der Bezahlkarte in NRW evaluieren zu können. Zwischenzeitlich haben sich zwar für die Anwendung der landesrechtlichen Regelungen einige offene Fragen klären können, eine einheitliche Umsetzungspraxis auf Bundesebene, insbesondere aber auch eine einheitliche Praxis in NRW ist dennoch weiterhin nicht erkennbar. Dies führt im Allgemeinen noch immer zu Unsicherheiten bei den Verwaltungen. Weiterhin sind bundesweit bereits einige von NGOs unterstützte Klageverfahren zu den jeweiligen Bezahlkartenregelungen der Länder, die sich mitunter aber mit den Regelungen aus der gesetzlichen Grundlage für NRW decken, anhängig. Darüber hinaus haben in einigen Kommunen (beispielsweise in Bayern, Hamburg oder Hessen) Initiativen begonnen, Gutscheine zu erwerben die mit Bezahlkarten erworben worden sind, um diese in Bargeld umzutauschen um so eines der Kernziele der Bezahlkarte gezielt zu unterwandern. Dass dies nach juristischer Einschätzung rechtlich zulässig ist, schürt ebenfalls Zweifel an diesem Bezahlsystem. Wie aus der Mitteilungsvorlage M-22/2026 ersichtlich ist, finden Zuweisungen des Landes NRW über die Bezirksregierung Arnsberg derzeit lediglich in einem eher moderaten Maße statt. Insofern sind die im Antrag beschriebenen Entlastungen der beteiligten Fachbereiche durch die Umstellung auf die Bezahlkarte im Gegensatz zur derzeitigen etablierten Praxis momentan als eher marginal zu bezeichnen. Nach alledem schlägt die Verwaltung vor, die Entwicklungen zur Bezahlkarte weiterhin zu beobachten und das Jahr 2026 zu nutzen, weitere Erkenntnisse zum Umgang mit der Bezahlkarte zu gewinnen. Weiterhin wird vorgeschlagen, den politischen Gremien im Frühjahr 2027 einen entsprechenden Sachstandsbericht vorzulegen. Der Bericht soll zu einer politischen Willensbildung beitragen, die auf evaluierte und fundierte Erkenntnisse in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten in Zusammenhang mit der Einführung der Bezahlkarte gestützt werden kann. gez.Schunck-Zenker (digitaler Workflow, )

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