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Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2026 zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Linnich |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT LINNICH Antragsvorlage
Die Bürgermeisterin - öffentlich -
Drucksache A-5/2026
Beratungsfolge Termin TOP
Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und 25.06.2026 öffentlich /
Soziales
Stadtrat 14.07.2026 öffentlich /
Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen
Fachbereich FB3 29.05.2026 Herr Kupfer FB 3 - 426.01-
003/000
Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2026 zur Einführung der Bezahlkarte für
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Finanzielle Auswirkungen
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag des Antrags:
Der Rat der Stadt Linnich beschließt die Einführung der Bezahlkarte gemäß der
Bezahlkartenverordnung NRW für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Begründung des Antrags:
Die Begründung des Antrags kann dem beigefügten Antragsschreiben entnommen werden.
Seites der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen:
Mit Beschluss des Rates (Drs. B-108/2025) hat das Gremium in seiner Sitzung vom 08.07.2025 auf
Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport, Generationen und Soziales Gebrauch davon
gemacht, von den Regelungen der Bezahlkartenverordnung NRW (BKV NRW) abzuweichen und
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zunächst nicht in der Form der Bezahlkarte zu
erbringen (sog. Opt-Out-Regelung nach § 4 BKV NRW).
Die zum 02.01.2025 von der schwarz-grünen Landesregierung NRW beschlossene
Bezahlkartenverordnung bildet - neben Regelungen zur Ausgestaltung der Bezahlkarte - ebenfalls
die Grundlage für genau diese Opt-Out-Regelung, die den Kommunen eine Entscheidungsfindung
im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zubilligt. Die Opt-Out-Regelung gibt den Städten und
Gemeinden das Recht, aufgrund der jeweiligen örtlichen Gesamtumstände selbst zu entscheiden,
ob sie die Bezahlkarte für Asylbewerber einführen oder ihre bisherigen Auszahlungssysteme (wie
Bargeldauszahlungen oder Überweisungen) beibehalten. Von diesem Recht hat der Rat der Stadt
in seinem o.g. Beschluss Gebrauch gemacht, um die weitere Entwicklung zur
Einführung/Umsetzung der Bezahlkarte in NRW evaluieren zu können.
Zwischenzeitlich haben sich zwar für die Anwendung der landesrechtlichen Regelungen einige
offene Fragen klären können, eine einheitliche Umsetzungspraxis auf Bundesebene, insbesondere
aber auch eine einheitliche Praxis in NRW ist dennoch weiterhin nicht erkennbar. Dies führt im
Allgemeinen noch immer zu Unsicherheiten bei den Verwaltungen. Weiterhin sind bundesweit
bereits einige von NGOs unterstützte Klageverfahren zu den jeweiligen Bezahlkartenregelungen der
Länder, die sich mitunter aber mit den Regelungen aus der gesetzlichen Grundlage für NRW decken,
anhängig. Darüber hinaus haben in einigen Kommunen (beispielsweise in Bayern, Hamburg oder
Hessen) Initiativen begonnen, Gutscheine zu erwerben die mit Bezahlkarten erworben worden sind,
um diese in Bargeld umzutauschen um so eines der Kernziele der Bezahlkarte gezielt zu
unterwandern. Dass dies nach juristischer Einschätzung rechtlich zulässig ist, schürt ebenfalls
Zweifel an diesem Bezahlsystem.
Wie aus der Mitteilungsvorlage M-22/2026 ersichtlich ist, finden Zuweisungen des Landes NRW
über die Bezirksregierung Arnsberg derzeit lediglich in einem eher moderaten Maße statt. Insofern
sind die im Antrag beschriebenen Entlastungen der beteiligten Fachbereiche durch die Umstellung
auf die Bezahlkarte im Gegensatz zur derzeitigen etablierten Praxis momentan als eher marginal zu
bezeichnen.
Nach alledem schlägt die Verwaltung vor, die Entwicklungen zur Bezahlkarte weiterhin zu
beobachten und das Jahr 2026 zu nutzen, weitere Erkenntnisse zum Umgang mit der Bezahlkarte
zu gewinnen. Weiterhin wird vorgeschlagen, den politischen Gremien im Frühjahr 2027 einen
entsprechenden Sachstandsbericht vorzulegen. Der Bericht soll zu einer politischen Willensbildung
beitragen, die auf evaluierte und fundierte Erkenntnisse in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten
in Zusammenhang mit der Einführung der Bezahlkarte gestützt werden kann.
gez.Schunck-Zenker
(digitaler Workflow, )
Text aus PDF extrahiert