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Antrag aus den Fraktionen: Prüfung der Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Uetze |
| Datum | 2026-06-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Auf Anfrage aus den Fraktionen wurde überprüft, von welchen Mitgliedskommunen der Region Hannover bereits Steuerermäßigungen bzw. - befreiungen für Hunde, die aus dem Tierheim übernommen wurden, gewährt werden und wie diese ausgestaltet sind.
Von den Regionskommunen gewähren aktuell 10 von 21 Kommunen entsprechende Steuerermäßigungen bzw. -befreiungen. Die Ausgestaltung der Steuererleichterung ist dabei sehr unterschiedlich. Die Stadt Wunstorf gewährt eine Steuerermäßigung von 50% (für 1 Jahr) für Hunde, die aus einem Tierheim des Stadtgebiets aufgenommen werden. Die Stadt Ronnenberg gewährt eine komplette Steuerbefreiung für bis zu 3 Jahre, für Hunde die aus einem Tierheim in der Region Hannover aufgenommen werden. Bei der Gemeinde Wennigsen wird darüber hinaus jedes Tierheim in Deutschland im Zuge einer Befreiung anerkannt.
Kommune
In Kraft getreten
Befreiung/Ermäßigung?
Form der Befreiung/Ermäßigung
Barsinghausen
01.01.2023
x
Ermessensvorschrift: TH Barsinghausen, Steuerbefreiung für das erste Jahr.
Burgdorf
01.07.2019
x
Hunde aus TH Burgdorf sind für das erste Jahr nach Übernahme befreit
Burgwedel
01.01.2016
Garbsen
01.01.2024
Gehrden
01.01.2022
Hannover
30.11.2023
Hemmingen
01.08.2017
x
Steuerbefreiung für 1 Jahr für Hunde die aus TH übernommen werden.
Isernhagen
01.01.2018
Laatzen
01.01.2018
Langenhagen
01.01.2025
x
für Hunde aus TH Krähenwinkel, kann die Hundesteuer für 1 Jahr um 75% ermäßigt werden
Lehrte
01.01.2024
x
Hunde aus TH Burgdorf sind für die ersten 24 Monate nach Übernahme befreit
Neustadt am Rbge
01.07.2024
Pattensen
01.04.2013
Ronnenberg
01.04.2023
x
Hund aus einem TH der Region ist für die Dauer von drei Jahren steuerfrei, sofern der Hund mindestens 4 Jahre gehalten wird
Seelze
01.01.2016
Sehnde
01.01.2022
x
Hunde aus TH Burgdorf sind für das erste Jahr nach Übernahme befreit
Springe
01.01.2024
Wedemark
01.01.2023
x
Hunde aus TH Langenhagen längstens für ein Jahr befreit
Wennigsen
01.01.2016
x
Hunde, aus einem deutschen TH für das erste Jahr nach der Übernahme befreit
Wunstorf
01.01.2025
x
50% des Steuersatzes für Hunde aus TH im Stadtgebiet für ein Jahr ab Datum des Erwerbs.
Hervorzuheben sind die Regelungen der anderen 3 Ostkreiskommunen, die allesamt Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim Burgdorf übernommen wurden, zeitlich von der Steuer befreien. In Burgdorf und Sehnde jeweils für 1 Jahr, in Lehrte sogar für die ersten 2 Jahre nach Übernahme.
Entsprechend liegt es nahe sich an diesen Regelungen zu orientieren und ebenfalls Steuererleichterungen für Hunde, die aus dem Tierheim Burgdorf übernommen werden, einzuführen.
Für die Ausgestaltung bieten sich dabei drei Alternativen an:
• zeitlich befristete Steuerbefreiung
• zeitlich befristete Steuerermäßigung
• dauerhafte Steuerermäßigung
Verwaltungsseits wird vorgeschlagen:
• für die Aufnahme von Hunden aus dem Tierheim Burgdorf soll eine Steuerbefreiung für die ersten zwei Jahre, analog zur Regelung in Lehrte eingeführt werden.
• für Hunde aus anderen anerkannten deutschen Tierheimen soll eine Steuerbefreiung für ein Jahr erfolgen.
• keine Steuerbefreiung erfolgt für Übernahmen aus Privat-/Auslandsvermittlungen.
Auswirkungen
Eine Reduzierung der Zahlungen der Gemeinde Uetze an das Tierheim Burgdorf kann dadurch nicht erwartet werden. Die Zahlungen beziehen sich auf Aufwendungen, die dem Tierheim im Zusammenhang mit Fundtieren entstehen, da es sich hierbei eigentlich um eine Aufgabe der Gemeinde handelt. Statistisch haben Hunde daran nur einen sehr geringen Anteil. Die Anzahl der gefundenen Hunde ist seit Beginn der Datenerhebung 2023 weitaus geringer als die Anzahl der gefundenen Katzen. Durch die seit 2013 bestehende Chippflicht kann darüber hinaus i.d.R. direkt der Halter ermittelt und der Hund wieder vermittelt werden, sodass kaum Unterbringungskosten im Tierheim anfallen. Nach den bekannten Daten entfallen bislang unter 1% der Unterbringungskosten auf Hunde.
Auf der Homepage des Tierheimes in Burgdorf stehen aktuell 10 Hunde zur Vermittlung (18.05.2026). Eine Steuerbefreiung analog der Stadt Lehrte in Form einer Steuerbefreiung für 2 Jahre würde steuer- und haushaltstechnisch kaum ins Gewicht fallen.
Aus Perspektiven des Tierwohls und zur allgemeinen Entlastung der Tierheime, auch im Hinblick auf die defizitäre finanzielle Situation der vergangenen Jahre, ist es empfehlenswert einen Anreiz zu schaffen, der die Übernahme von Hunden aus dem Tierheim attraktiver machen könnte. Ferner soll mit der angedachten befristeten Steuerbefreiung ein Augenmerk auf die in den Tierheimen wartenden Hunde gelegt werden. Hierdurch kann auch ein Teil zur Bekämpfung des (teils illegalen) Welpenhandels auf „Schwarzmärkten/Internet“ beigetragen werden. Solche Fälle sind in der Gemeinde Uetze zwar nicht bekannt, aber dies führt zu steigenden Zahlen in den Tierheimen, wenn die Hunde aus dem Welpenalter heraus sind und nicht mehr so gut verkauft werden können. In der Folge werden diese dann eher bei den Tierheimen abgegeben oder gar ausgesetzt.
Sofern sich für eine Steuererleichterung ausgesprochen wird, muss dies in Form einer Satzungsänderung umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Finanzen/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Uetze zu beschließen:
In § 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Uetze werden ab 01.01.2027 folgende Ergänzungen aufgenommen:
Für Hunde, die aus dem Tierheim Burgdorf aufgenommen werden, wird eine Steuerbefreiung für die ersten 24 Monate nach Aufnahme gewährt.
Für Hunde, die aus einem anderen anerkannten deutschen Tierheim aufgenommen werden, wird eine Steuerbefreiung für die ersten 12 Monate nach Aufnahme gewährt.
Text aus PDF extrahiert