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Beschlussfassung über die von den Fraktionen eingereichten Anträge zur weiteren Beratung im Gemeinderat
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Tettnang |
| Datum | 2024-03-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinderat
Sitzungsvorlage060/2024
- öffentlich am 10.04.2024
Bürgermeisterin
Rist,Regine
Beschlussfassung über die von den Fraktionen eingereichten Anträge zur
weiteren Beratung im Gemeinderat
Beschlussvorschlag
Für die im Folgenden einzeln aufgeführten Anträge wird jeweils getrennt über eine
Beratung im Gemeinderat bzw. zuständigen Ausschuss abgestimmt:
1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.01.2022
2. Antrag der CDU-Fraktion vom 21.06.2023
3. Antrag der CDU-Fraktion vom 27.09.2023
4. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.10.2023
5. Antrag vom OR Langnau vom 10.10.2023
6. Antrag der CDU-Fraktion vom 25.10.2023
7. Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2023
8. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.01.2024
9. Antrag der Fraktion FW vom 31.01.2024
10. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2024
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Anlagen:
Anlage 01: Antrag Grüne - Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen vom 30.01.2022
Anlage 02: Antrag CDU - Jugendhaus 2.0 vom 21.06.2023
Anlage 03: Antrag CDU - Trinkwasserbrunnen vom 27.09.2023
Anlage 04: Antrag Grüne - Wirtschaftsförderung vom 05.10.2023
Anlage 05: Antrag OR Langnau - Gestaltung Wahlunterlagen vom 10.10.2023
Anlage 06: Antrag CDU - Erweiterung Waldkindergarten vom 25.10.2023
Anlage 07: Antrag CDU - Kinderbetreuung vom 13.12.2023
Anlage 08: Antrag Grüne - Überdachung Schlossinnenhof vom 10.01.2024
Anlage 09: Antrag FW - hybride Sitzungen vom 31.01.2024
Anlage 10: Antrag Grüne - Reinigungsmittel unter Nachhaltigkeitsaspekten vom
15.02.2024
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Finanzierung
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Ausgaben:
Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR
Kostenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR
Benötigte Mittel insgesamt: Betrag eingeben EUR
Benötigte Mittel über dem Planansatz
Betrag eingeben EUR
(Über-/außerplanmäßige Ausgaben):
Folgekosten:
Betrag eingeben EUR
- laufende Sachkosten
Betrag eingeben EUR
- Personalkosten
Einnahmen:
Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR
Kostenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR
Tatsächliche Einnahmen: Betrag eingeben EUR
Genehmigung der überplanmäßigen/ außerplanmäßigen Ausgaben:
Mehrausgaben gegenüber Planansatz: Betrag eingeben EUR
Die Voraussetzungen für über-/außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 GemO
liegen vor:
Ja Nein
Diese können abgedeckt werden durch: Verbuchungsort eingeben
Zuständigkeit (Wertgrenze) laut Hauptsatzung liegt beim
VA/TA (15.000 EUR bis 75.000 EUR)
GR (über 75.000 EUR)
Ergänzende Erläuterungen:
Die finanziellen und personellen Auswirkungen können erst nach einer
Vorprüfung der jeweiligen Anträge dargestellt werden.
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1. Sachverhalt
Nach § 13 der Geschäftsordnung, der auf § 34 der Gemeindeordnung basiert,
wird die Tagesordnung im Grundsatz von der Bürgermeisterin aufgestellt.
Zusätzlich haben die Fraktionen/Zählgemeinschaften bzw. ein Sechstel des
Gemeinderates die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen einen
Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Der genaue
Wortlaut ist wie folgt:
§ 13 Tagesordnung
(1) Der / Die Bürgermeister/in stellt die Tagesordnung für die Sitzungen auf.
(2) Auf Antrag einer Fraktion, Zählgemeinschaft oder eines Sechstels der
Stadträte / Stadträtinnen ist ein Verhandlungsgegenstand auf die
Tagesordnung der nächsten, spätestens der übernächsten Sitzung zu
setzen. Die Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des
Gemeinderats gehören. Satz 1 gilt nicht, wenn der Gemeinderat den
gleichen Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten sechs Monate
bereits behandelt hat.
In der Vergangenheit wurden regelmäßig von allen Fraktionen verschiedenste
Anträge gestellt. Die Handhabung war auch aufgrund der Formulierung der
Anträge sehr unterschiedlich. Zum Teil wurde ohne weitere Beratung sofort eine
detaillierte Sitzungsvorlage erstellt. Teilweise wurde bereits bei der Einreichung
des Antrags durch die Verwaltung Stellung zu dem Sachverhalt genommen,
teilweise wurde die Möglichkeit der Behandlung des Antrags bzw. Teile davon
relativiert. In der Folge wurden die als Anlage beigefügten Anträge bisher
noch nicht als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung genommen.
Um künftig die Anzahl der gesonderten Anträge zu reduzieren, wurde seitens
der Verwaltung der Vorschlag gemacht, eine Jahresplanung mit den
Beratungspunkten durch die Verwaltung zu erstellen, um aufzuzeigen, was
bereits seitens der Verwaltung geplant ist. Gleichzeitig sollte durch diese
Jahresplanung auch den Fraktionen die Möglichkeit gegeben werden,
frühzeitig Punkte zur Beratung anzumelden. Die entsprechende Jahresplanung
der Verwaltung wurde in der Januarsitzung dem Gemeinderat übergeben. Wir
erhoffen uns damit eine transparentere Sitzungsplanung und Steuerung der
Themenschwerpunkte.
Sollten darüber hinaus noch einzelne Anträge aus den Fraktionen gestellt
werden, wird es in Zukunft wichtig sein diese Anträge nach einem gewissen
Raster aufzubauen. Ziel soll eine Klarheit über den beantragten
Verhandlungsgegenstand sein. Eine direkte Beauftragung der Verwaltung
kann nicht durch einen Fraktionsantrag erfolgen. Hierfür muss ein
mehrheitlicher Beschluss des Gemeinderates erfolgen.
Wenn der Gemeinderat beschließt, dass ein Verhandlungsgegenstand auf die
Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt werden soll und hier eine
umfassende inhaltliche Aufbereitung durch die Verwaltung erfolgen soll, wird
die Verwaltung in einem ersten Schritt dann den personellen und finanziellen
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Aufwand darstellen und gegebenenfalls daraus abgeleitet die
Sitzungsterminierung vorschlagen.
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