Startseite › Stadt Tettnang › Antrag

Beschlussfassung über die von den Fraktionen eingereichten Anträge zur weiteren Beratung im Gemeinderat

Angenommen
TypAntrag
GemeindeStadt Tettnang
Datum2024-03-20
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinderat Sitzungsvorlage060/2024 - öffentlich am 10.04.2024 Bürgermeisterin Rist,Regine Beschlussfassung über die von den Fraktionen eingereichten Anträge zur weiteren Beratung im Gemeinderat Beschlussvorschlag Für die im Folgenden einzeln aufgeführten Anträge wird jeweils getrennt über eine Beratung im Gemeinderat bzw. zuständigen Ausschuss abgestimmt: 1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.01.2022 2. Antrag der CDU-Fraktion vom 21.06.2023 3. Antrag der CDU-Fraktion vom 27.09.2023 4. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.10.2023 5. Antrag vom OR Langnau vom 10.10.2023 6. Antrag der CDU-Fraktion vom 25.10.2023 7. Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2023 8. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.01.2024 9. Antrag der Fraktion FW vom 31.01.2024 10. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2024 060/2024 Seite1von5 Anlagen: Anlage 01: Antrag Grüne - Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen vom 30.01.2022 Anlage 02: Antrag CDU - Jugendhaus 2.0 vom 21.06.2023 Anlage 03: Antrag CDU - Trinkwasserbrunnen vom 27.09.2023 Anlage 04: Antrag Grüne - Wirtschaftsförderung vom 05.10.2023 Anlage 05: Antrag OR Langnau - Gestaltung Wahlunterlagen vom 10.10.2023 Anlage 06: Antrag CDU - Erweiterung Waldkindergarten vom 25.10.2023 Anlage 07: Antrag CDU - Kinderbetreuung vom 13.12.2023 Anlage 08: Antrag Grüne - Überdachung Schlossinnenhof vom 10.01.2024 Anlage 09: Antrag FW - hybride Sitzungen vom 31.01.2024 Anlage 10: Antrag Grüne - Reinigungsmittel unter Nachhaltigkeitsaspekten vom 15.02.2024 060/2024 Seite2von5 Finanzierung Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein Ausgaben: Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR Kostenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR Benötigte Mittel insgesamt: Betrag eingeben EUR Benötigte Mittel über dem Planansatz Betrag eingeben EUR (Über-/außerplanmäßige Ausgaben): Folgekosten: Betrag eingeben EUR - laufende Sachkosten Betrag eingeben EUR - Personalkosten Einnahmen: Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR Kostenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR Tatsächliche Einnahmen: Betrag eingeben EUR Genehmigung der überplanmäßigen/ außerplanmäßigen Ausgaben: Mehrausgaben gegenüber Planansatz: Betrag eingeben EUR Die Voraussetzungen für über-/außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 GemO liegen vor: Ja Nein Diese können abgedeckt werden durch: Verbuchungsort eingeben Zuständigkeit (Wertgrenze) laut Hauptsatzung liegt beim VA/TA (15.000 EUR bis 75.000 EUR) GR (über 75.000 EUR) Ergänzende Erläuterungen: Die finanziellen und personellen Auswirkungen können erst nach einer Vorprüfung der jeweiligen Anträge dargestellt werden. 060/2024 Seite3von5 1. Sachverhalt Nach § 13 der Geschäftsordnung, der auf § 34 der Gemeindeordnung basiert, wird die Tagesordnung im Grundsatz von der Bürgermeisterin aufgestellt. Zusätzlich haben die Fraktionen/Zählgemeinschaften bzw. ein Sechstel des Gemeinderates die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen einen Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Der genaue Wortlaut ist wie folgt: § 13 Tagesordnung (1) Der / Die Bürgermeister/in stellt die Tagesordnung für die Sitzungen auf. (2) Auf Antrag einer Fraktion, Zählgemeinschaft oder eines Sechstels der Stadträte / Stadträtinnen ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung der nächsten, spätestens der übernächsten Sitzung zu setzen. Die Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des Gemeinderats gehören. Satz 1 gilt nicht, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat. In der Vergangenheit wurden regelmäßig von allen Fraktionen verschiedenste Anträge gestellt. Die Handhabung war auch aufgrund der Formulierung der Anträge sehr unterschiedlich. Zum Teil wurde ohne weitere Beratung sofort eine detaillierte Sitzungsvorlage erstellt. Teilweise wurde bereits bei der Einreichung des Antrags durch die Verwaltung Stellung zu dem Sachverhalt genommen, teilweise wurde die Möglichkeit der Behandlung des Antrags bzw. Teile davon relativiert. In der Folge wurden die als Anlage beigefügten Anträge bisher noch nicht als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung genommen. Um künftig die Anzahl der gesonderten Anträge zu reduzieren, wurde seitens der Verwaltung der Vorschlag gemacht, eine Jahresplanung mit den Beratungspunkten durch die Verwaltung zu erstellen, um aufzuzeigen, was bereits seitens der Verwaltung geplant ist. Gleichzeitig sollte durch diese Jahresplanung auch den Fraktionen die Möglichkeit gegeben werden, frühzeitig Punkte zur Beratung anzumelden. Die entsprechende Jahresplanung der Verwaltung wurde in der Januarsitzung dem Gemeinderat übergeben. Wir erhoffen uns damit eine transparentere Sitzungsplanung und Steuerung der Themenschwerpunkte. Sollten darüber hinaus noch einzelne Anträge aus den Fraktionen gestellt werden, wird es in Zukunft wichtig sein diese Anträge nach einem gewissen Raster aufzubauen. Ziel soll eine Klarheit über den beantragten Verhandlungsgegenstand sein. Eine direkte Beauftragung der Verwaltung kann nicht durch einen Fraktionsantrag erfolgen. Hierfür muss ein mehrheitlicher Beschluss des Gemeinderates erfolgen. Wenn der Gemeinderat beschließt, dass ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt werden soll und hier eine umfassende inhaltliche Aufbereitung durch die Verwaltung erfolgen soll, wird die Verwaltung in einem ersten Schritt dann den personellen und finanziellen 060/2024 Seite4von5 Aufwand darstellen und gegebenenfalls daraus abgeleitet die Sitzungsterminierung vorschlagen. 060/2024 Seite5von5

Text aus PDF extrahiert