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Einführung einer Verpackungssteuer - Antrag Fraktion B90/Die Grünen vom 02.06.2025

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeStadt Tettnang
Datum2025-06-24
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Verwaltungsausschuss Sitzungsvorlage 107/2025 - öffentlich am 10.07.2025 Stadtkämmerei Gemeinderat Schubert, Claudia - öffentlich am 23.07.2025 Einführung einer Verpackungssteuer - Antrag Fraktion B90/Die Grünen vom 02.06.2025 Antrag der Fraktion B90/ Die Grünen mit folgendem Beschlussvorschlag: Die Verwaltung der Stadt Tettnang wird beauftragt, dem Gemeinderat der Stadt Tettnang bis zu einer der Herbstsitzungsrunden 2025 den Entwurf einer Verpackungssteuer vorzulegen, welche sich so weit als möglich an der entsprechenden Satzung der Stadt Tübingen orientieren soll. Anlagen: Anlage 1_Antrag B90 Die Grünen Anlage 2_Auslegungshinweise_Verpackungssteuer Anlage 3_Flyer_Verpackungssteuer Anlage 4_Steuererklaerung_Verpackungssteuer 107/2025 Seite 1 von 3 Finanzierung Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein Ausgaben: Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR Benötigte Mittel insgesamt: Betrag eingeben EUR Benötigte Mittel über dem Planansatz Betrag eingeben EUR (Über-/außerplanmäßige Ausgaben): Folgekosten: Betrag eingeben EUR - laufende Sachkosten Betrag eingeben EUR - Personalkosten Einnahmen: Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR Tatsächliche Einnahmen: Betrag eingeben EUR Genehmigung der überplanmäßigen/ außerplanmäßigen Ausgaben: Mehrausgaben gegenüber Planansatz: Betrag eingeben EUR Die Voraussetzungen für über-/außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 GemO liegen vor: Ja Nein Diese können abgedeckt werden durch: Verbuchungsort eingeben Zuständigkeit (Wertgrenze) laut Hauptsatzung liegt beim VA/TA (15.000 EUR bis 75.000 EUR) GR (über 75.000 EUR) Ergänzende Erläuterungen: 107/2025 Seite 2 von 3 1. Sachverhalt Die Fraktion B90 / Die Grünen hat am 02. Juni 2025 den beigefügten Antrag eingereicht. Durch die Satzung soll eine Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck erhoben werden, in denen oder mit denen Speisen und Getränke zum unmittelbaren Verzehr angeboten werden („to-go“ Verpackungen). Ziel ist es, Einnahmen zum städtischen Haushalt zu generieren sowie die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch im öffentlichen Raum entsorgte „to-go“ Verpackungen zu verringern und einen Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen zu setzen. Eine seriöse Abschätzung der zu erwartenden Einnahmen ist allerdings nicht möglich, da es an einer Erhebung zum Verbrauch der zu besteuernden Einwegverpackungen mangelt. 2. Empfehlung der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt, unter Berücksichtigung von den Themenbereichen - Finanzielle Auswirkungen - Auswirkungen auf den Handel und die Innenstadt - Klimaschutz, Mehrweggeschirr, Vermüllung die Einführung einer Verpackungssteuer weiter zu untersuchen und das Ergebnis dieser Untersuchung in einer der Herbstsitzungsrunden 2025 als Entscheidungsgrundlage dem Gemeinderat vorzulegen. 107/2025 Seite 3 von 3

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