Startseite › Stadt Tettnang › Antrag
Einführung einer Verpackungssteuer - Antrag Fraktion B90/Die Grünen vom 02.06.2025
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Tettnang |
| Datum | 2025-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verwaltungsausschuss
Sitzungsvorlage 107/2025/1
- öffentlich am 10.07.2025
Stadtkämmerei
Gemeinderat
Schubert, Claudia
- öffentlich am 23.07.2025
Einführung einer Verpackungssteuer
- Antrag Fraktion B90/Die Grünen vom 02.06.2025
Der Verwaltungsausschuss hat den Beschlussvorschlag bei 2 Ja-Stimmen, 8 Nein-
Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Antrag der Fraktion B90/ Die Grünen mit folgendem Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der Stadt Tettnang wird beauftragt, dem Gemeinderat der Stadt
Tettnang bis zu einer der Herbstsitzungsrunden 2025 den Entwurf einer
Verpackungssteuer vorzulegen, welche sich so weit als möglich an der
entsprechenden Satzung der Stadt Tübingen orientieren soll.
Anlagen:
Anlage 1_Antrag B90 Die Grünen
Anlage 2_Auslegungshinweise_Verpackungssteuer
Anlage 3_Flyer_Verpackungssteuer
Anlage 4_Steuererklaerung_Verpackungssteuer
107/2025/1 Seite 1 von 3
Finanzierung
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Ausgaben:
Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR
Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR
Benötigte Mittel insgesamt: Betrag eingeben EUR
Benötigte Mittel über dem Planansatz
Betrag eingeben EUR
(Über-/außerplanmäßige Ausgaben):
Folgekosten:
Betrag eingeben EUR
- laufende Sachkosten
Betrag eingeben EUR
- Personalkosten
Einnahmen:
Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR
Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR
Tatsächliche Einnahmen: Betrag eingeben EUR
Genehmigung der überplanmäßigen/ außerplanmäßigen Ausgaben:
Mehrausgaben gegenüber Planansatz: Betrag eingeben EUR
Die Voraussetzungen für über-/außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 GemO
liegen vor:
Ja Nein
Diese können abgedeckt werden durch: Verbuchungsort eingeben
Zuständigkeit (Wertgrenze) laut Hauptsatzung liegt beim
VA/TA (15.000 EUR bis 75.000 EUR)
GR (über 75.000 EUR)
Ergänzende Erläuterungen:
107/2025/1 Seite 2 von 3
1. Sachverhalt
Die Fraktion B90 / Die Grünen hat am 02. Juni 2025 den beigefügten Antrag
eingereicht.
Durch die Satzung soll eine Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und
-besteck erhoben werden, in denen oder mit denen Speisen und Getränke
zum unmittelbaren Verzehr angeboten werden („to-go“ Verpackungen).
Ziel ist es, Einnahmen zum städtischen Haushalt zu generieren sowie die
zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch im öffentlichen Raum entsorgte
„to-go“ Verpackungen zu verringern und einen Anreiz zur Verwendung von
Mehrwegsystemen zu setzen.
Eine seriöse Abschätzung der zu erwartenden Einnahmen ist
allerdings nicht möglich, da es an einer Erhebung zum Verbrauch der zu
besteuernden Einwegverpackungen mangelt.
2. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, unter Berücksichtigung von den Themenbereichen
- Finanzielle Auswirkungen
- Auswirkungen auf den Handel und die Innenstadt
- Klimaschutz, Mehrweggeschirr, Vermüllung
die Einführung einer Verpackungssteuer weiter zu untersuchen und das
Ergebnis dieser Untersuchung in einer der Herbstsitzungsrunden 2025 als
Entscheidungsgrundlage dem Gemeinderat vorzulegen.
107/2025/1 Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert