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Antrag CDU - Ortsbeitratsfraktion Winzeln zum Belegungsstopp auf dem Friedhof Winzeln für Nichtwinzler
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Pirmasens |
| Datum | 2023-11-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Informationsvorlage
BV-Nummer Datum Aktenzeichen
0079/III/30/2023 21.11.2023
Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus
Ortsbeirat Winzeln 01.12.2023 öffentlich
Beratungsgegenstand Antrag CDU - Ortsbeitratsfraktion Winzeln zum
Belegungsstopp auf dem Friedhof Winzeln für Nichtwinzler
Die CDU Ortsbeiratsfraktion, Ortsverband Winzeln hat einen Antrag auf
Belegungsstopp für Erdgräber auf dem Winzler Friedhof für Nicht-Winzler. Hierzu
sollte von der Verwaltung ein Formulierungsvorschlag für eine etwaige
Satzungsänderung erarbeitet werden.
Hintergrund dieses Antrages ist die aktuelle Planung, die eigentliche
Friedhofserweiterungsfläche in ein Neubaugebiet umwidmen zu wollen und der damit
einhergehende Platzmangel.
Ausgenommen von dem Antrag der CDU Ortsbeiratsfraktion sind ausdrücklich die
platzsparenden Urnengräber.
Folgende Formulierung – angelehnt an die Friedhofssatzung der Stadt Landau –
wäre möglich:
„Verstorbene Gemeindeeinwohner sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu
bestatten, in dem sie vor ihrem Ableben ihren Wohnsitz hatten, sofern sie nicht ein
Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte eines anderen Friedhofes
besaßen, eine (anonyme) Urnenbestattung erfolgen soll oder von der
Friedhofsverwaltung eine Ausnahme zugelassen wird.
Im Rahmen einer Urnenbestattung sollen die Verstorbenen auf dem Friedhof des
Bezirks bestattet werden, in welchem sie ihren letzten Wohnsitz hatten. Eine
Urnenbestattung auf anderen Friedhöfen ist möglich, wenn die Belegung dies zulässt
und die gewünschte Grabart auf dem jeweiligen Friedhof angeboten wird oder wenn
dort ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte besteht.
Die Friedhofsverwaltung kann bei allen Bestattungsarten Einschränkungen aus
Kapazitätsgründen vorsehen.“
Die Verwaltung empfiehlt jedoch, abgestimmt mit dem städtischen Garten- und
Friedhofsamt, folgende Vorgehensweise:
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Die Friedhofssatzung in der aktuellen Fassung (Stand: 02. Juni 2021) enthält unter §
2 Abs. 3 und Absatz 4 folgende Formulierung:
„Die Verstorbenen sollen auf dem Friedhof des Bezirkes bestattet werden, in
welchem sie ihren letzten Wohnsitz hatten. Die Bestattung auf anderen Friedhöfen ist
möglich, wenn dies gewünscht wird und die Belegung dies zulässt oder dort ein
Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte besteht. (Abs. 3)
Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der
Friedhofsverwaltung. (Abs. 4)“
Damit besteht bereits jetzt eine rechtlich gesicherte Möglichkeit, die Belegung auf
jedem betroffenen Friedhof aus Kapazitätsgründen zu beschränken. Eine Ausnahme
hiervon wird lediglich in den Fällen gemacht, in denen bereits ein Nutzungsrecht an
einer Wahlgrabstätte erworben wurde.
Aus Sicht der Verwaltung besteht daher kein Bedarf für eine Satzungsänderung.
Dem Ansinnen der CDU-Ortsbeiratsfraktion nach einem Belegungsstopp für
Nichtwinzler wegen Platzmangels bei den Erdsargbestattungen kann auf der
Grundlage des aktuellen § 2 Abs. 3 und 4 der Friedhofssatzung bereits ausreichend
Rechnung getragen werden.
Eine vom Ortsbeirat erarbeitete und beschlossene Empfehlung bzw. ein
Formulierungsvorschlag soll der Verwaltung als Leitfaden für künftiges
Verwaltungshandeln dienen, damit das Anliegen des Ortsbeirates noch weiter
konkretisiert werden kann.
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Datum / Oberbürgermeister
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