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Verkehrssituation Dresdener Ring / Leipziger Straße ASPU am 15.05.2025, TOP 5.1, Antrag CDU-Fraktion, Verkehrssituation Dresdener Ring ASPU am 11.09.2025, TOP 13.1, Anfrage RM Gerwers-Hagedorn, Verkehrssituation Dresdener Ring
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Moers |
| Datum | 2026-01-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
18/88
Die Bürgermeisterin
Dezernat III
Fachbereich 8
Datum 27.11.2025
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und
öffentlich Entscheidung 22.01.2026
Umwelt
Verkehrssituation Dresdener Ring / Leipziger Straße
- ASPU am 15.05.2025, TOP 5.1, Antrag CDU-Fraktion, Verkehrssituation Dresdener Ring
- ASPU am 11.09.2025, TOP 13.1, Anfrage RM Gerwers-Hagedorn, Verkehrssituation
Dresdener Ring
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und stimmt dem vorgelegten Vorgehen zu.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Sachverhalt:
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 15.05.2025 sowie die Anfrage von RM Gerwers-Hagedorn vom
11.09.2025 beantragen eine Prüfung der Aufbringung von sogenannten „Krefelder Kissen“
(Fahrbahnschwellen) um das Geschwindigkeitsniveau auf der Leipziger Straße, zugunsten der
Kinder der offenen Einrichtung für Kinder und Spielhaus Mattheck „Seestern“, zu senken.
Stellungnahme:
Bestandssituation Straßenraum
Die Leipziger Straße zwischen der Rheinhausener Straße und dem Dresdener Ring wurde im Zuge
einer umfassenden stadtplanerischen Maßnahme im Jahre 2015 neugestaltet. Dieser Abschnitt ist
aktuell als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert und besitzt eine Fahrbahn in der Breite von
5,75 m sowie davon abgesetzte, ausreichend dimensionierte Gehwege. Auf der Leipziger Straße
sind einige Geschäfte und das Spielhaus Mattheck ansässig.
Bei einer im Juli 2025 durchgeführten Verkehrszählung, konnte eine Verkehrsbelastung von
792 Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden festgestellt werden. In der Spitzenstunde (14:00 Uhr)
befuhren 128 Fahrzeuge die Leipziger Straße. Das Geschwindigkeitsniveau lag bei einem V -Wert
85
von 30 km/h, das heißt, dass 85 % der Fahrzeuge nicht schneller als 30 km/h fuhren.
Ziele und Ausbau verkehrsberuhigter Bereiche
Verkehrsberuhigte Bereiche, wie aktuell ausgeschildert (Verkehrszeichen 325), sollen vor allem dem
Aufenthalt dienen. Sie sind so zu gestalte, dass der Straßenraum viel Platz für die Menschen, die
dort wohnen bereitstellt. Sie sind gedacht für Kinderspiel sowie Begegnung und Kommunikation
zwischen den Anwohner:innen, immer mit Rücksicht auf den Fahrzeugverkehr. Verkehrsberuhigte
Bereiche sind jedoch kein Ersatz für Spiel- und Sportplätze. Der Fahrzeugverkehr hat in
Verkehrsberuhigten Bereichen eine untergeordnete Rolle.
Verkehrsberuhigte Bereiche werden aufgrund der dargelegten Randbedingungen üblicherweise in
Gebieten gebaut, die reine Wohngebiete sind, keinen oder nur sehr geringen Durchgangsverkehr
haben und räumlich geschlossene Einheiten bilden. Der angesprochene Bereich der
Leipziger Straße besitzt jedoch die Funktion der Erschließung des gesamten Wohngebiets
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Dresdener Ring/Leipziger Straße. Bei dieser Art von Funktion ist ein verkehrsberuhigter Bereich
nicht zweckdienlich.
Der Ausbau der Leipziger Straße entspricht zudem nicht dem aktuell gültigen Ausbaustandard eines
verkehrsberuhigten Bereichs in Moers. Dieser fordert eine 8,50 m breite und niveaugleiche
Fahrbahn ohne separate Gehwege.
Ausbauform, Verkehrsaufkommen und Netzbedeutung dieses Abschnittes der Leipziger Straße
widersprechen der verkehrlichen Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich.
Lösungsvorschlag und Vorteile
Die StVO bietet die Möglichkeit, verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche mit Tempo 20 (VZ 274)
anzuordnen. Dies beinhaltet keine Bevorrechtigung des Fußgängerverkehrs.
In der Vorlage 16/2690 vom 19.05.2020 wurden die Prüfkriterien für verkehrsberuhigte
Geschäftsbereiche festgelegt und beschlossen. Die Prüfkriterien sind der nachfolgenden Tabelle 1
zu entnehmen und wurden zur Prüfung für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Geschäftsbereichs auf der Leipziger Straße herangezogen.
Tabelle 1: Prüfkriterien verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche (vgl. Sitzungsvorlage 16/2690)
Die Leipziger Straße besitzt aufgrund des Lebensmittelgeschäfts und des Lebensmittel-
Großhändlers einen beidseitigen und, für die Kürze der Strecke (ca. 90,00 m), starken
Geschäftsbesatz. Der Ausbau der Leipziger Straße im Bereich der Jugend- und Kindereinrichtungen
weist, aufgrund der farblichen Markierung und der Ausstattungen mit Sitzbänken,
Fahrradabstellanlagen und Bepflanzungen, eine städtebauliche Einheit auf und erzeugt damit eine
Aufenthaltsqualität. Die im September 2025 von der Verkehrsplanung durchgeführte
Fußverkehrszählung ergab ein mittleres Fußverkehrsaufkommen. Das Kfz-Verkehrsaufkommen und
das Geschwindigkeitsniveau wurden mittels einer Übersichtmessung im Juli 2025 ermittelt und
können als niedrig eingestuft werden. Die Verkehrsabläufe zwischen Kfz-Verkehr und Fußverkehr
sind nahezu konfliktfrei.
Eine Übersicht der Prüfergebnisse ist in Tabelle 2 dargestellt.
Tabelle 2: Prüfergebnisse (Einzelprüfung) Leipziger Straße
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Durch die Ausweisung zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich wird (rechtlich) eine
Trennung von Fuß- und Kfz-Verkehr vorgenommen. Dadurch ist das Spielen auf der Fahrbahn für
die Kinder der Jugend- und Kindereinrichtungen nicht mehr möglich.
Bei der Fußverkehrszählung konnte jedoch ohnehin schon festgestellt werden, dass sich der
Großteil der Kinder auf den ausreichend breiten Gehwegen aufhält und auf diesen spielt. Es ergibt
sich somit durch die Änderung kein erheblicher Nachteil für die Kinder des Spielhauses Mattheck
„Seestern“.
Geforderte bauliche Maßnahmen:
Die im Antrag sowie der Anfrage geforderte bauliche Maßnahme („Krefelder Kissen“) hat neben dem
positiven Effekt der Verkehrsberuhigung immer auch negative Auswirkungen beispielsweise
behindert sie zum einen Rettungsfahrzeuge und Winterräumdienste. Zum anderen kommt es infolge
des Abbremsens und Anfahrens zu einer Erhöhung der Lärm- und Schadstoffemissionen und somit
zu einer zusätzlichen Belästigung der Anlieger:innen. Zudem werden Fahrbahnschwellen oft erst
spät erkannt und bergen so insbesondere für motorisierte und nichtmotorisierte Zweiradfahrer:innen
bei Dunkelheit und Straßenglätte ein Gefährdungspotenzial.
Für die Umsetzung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs werden die Verkehrszeichen 325
„verkehrsberuhigten Bereich“ durch das Verkehrszeichen Tempo-20-Zone (VZ 274.1-20 & 274.2-
20) „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ ersetzt. Veränderungen baulicher Art werden an der
Leipziger Straße im Zuge der Abänderung zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich nicht
notwendig.
Zusammenfassung:
Die vorliegende Verkehrssituation auf der Leipziger Straße widerspricht der bisherigen Ausweisung
als verkehrsberuhigter Bereich. Die Verwaltung wird daher diese Beschilderung aufheben und den
Bereich als verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ausweisen.
Zur Verdeutlichung der neuen Regelungen wird eine Pressemitteilung erfolgen und das
Geschwindigkeitsdisplay im Jahr 2026 wiederholt aufgehängt, um die Einhaltung der dann geltenden
Tempo 20 Regelung zu unterstützen.
Der Antrag zur Aufstellung von „Krefelder Kissen“ wird aufgrund der vorliegenden Verkehrssituation
und der Nachteile dieser Fahrbahnerhöhungen abgelehnt.
Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme
Für die Änderung der Beschilderung stehen Mittel zur Verfügung.
gez. Zupancic
Bürgermeisterin
Anlage(n):
1 Mündlicher Antrag der CDU-Fraktion zur Verkehrssituation Dresdener Ring / Leipziger Straße
2 Verkehrssituation Dresdener Ring 63 - 65 Anfrage RM Gerwers-Hagedorn
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