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Verkehrssituation Dresdener Ring / Leipziger Straße ASPU am 15.05.2025, TOP 5.1, Antrag CDU-Fraktion, Verkehrssituation Dresdener Ring ASPU am 11.09.2025, TOP 13.1, Anfrage RM Gerwers-Hagedorn, Verkehrssituation Dresdener Ring

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TypAntrag
GemeindeStadt Moers
Datum2026-01-22
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Sitzungsvorlage - öffentlich - 18/88 Die Bürgermeisterin Dezernat III Fachbereich 8 Datum 27.11.2025 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und öffentlich Entscheidung 22.01.2026 Umwelt Verkehrssituation Dresdener Ring / Leipziger Straße - ASPU am 15.05.2025, TOP 5.1, Antrag CDU-Fraktion, Verkehrssituation Dresdener Ring - ASPU am 11.09.2025, TOP 13.1, Anfrage RM Gerwers-Hagedorn, Verkehrssituation Dresdener Ring Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem vorgelegten Vorgehen zu. Sachverhalt und Stellungnahme: Sachverhalt: Der Antrag der CDU-Fraktion vom 15.05.2025 sowie die Anfrage von RM Gerwers-Hagedorn vom 11.09.2025 beantragen eine Prüfung der Aufbringung von sogenannten „Krefelder Kissen“ (Fahrbahnschwellen) um das Geschwindigkeitsniveau auf der Leipziger Straße, zugunsten der Kinder der offenen Einrichtung für Kinder und Spielhaus Mattheck „Seestern“, zu senken. Stellungnahme: Bestandssituation Straßenraum Die Leipziger Straße zwischen der Rheinhausener Straße und dem Dresdener Ring wurde im Zuge einer umfassenden stadtplanerischen Maßnahme im Jahre 2015 neugestaltet. Dieser Abschnitt ist aktuell als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert und besitzt eine Fahrbahn in der Breite von 5,75 m sowie davon abgesetzte, ausreichend dimensionierte Gehwege. Auf der Leipziger Straße sind einige Geschäfte und das Spielhaus Mattheck ansässig. Bei einer im Juli 2025 durchgeführten Verkehrszählung, konnte eine Verkehrsbelastung von 792 Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden festgestellt werden. In der Spitzenstunde (14:00 Uhr) befuhren 128 Fahrzeuge die Leipziger Straße. Das Geschwindigkeitsniveau lag bei einem V -Wert 85 von 30 km/h, das heißt, dass 85 % der Fahrzeuge nicht schneller als 30 km/h fuhren. Ziele und Ausbau verkehrsberuhigter Bereiche Verkehrsberuhigte Bereiche, wie aktuell ausgeschildert (Verkehrszeichen 325), sollen vor allem dem Aufenthalt dienen. Sie sind so zu gestalte, dass der Straßenraum viel Platz für die Menschen, die dort wohnen bereitstellt. Sie sind gedacht für Kinderspiel sowie Begegnung und Kommunikation zwischen den Anwohner:innen, immer mit Rücksicht auf den Fahrzeugverkehr. Verkehrsberuhigte Bereiche sind jedoch kein Ersatz für Spiel- und Sportplätze. Der Fahrzeugverkehr hat in Verkehrsberuhigten Bereichen eine untergeordnete Rolle. Verkehrsberuhigte Bereiche werden aufgrund der dargelegten Randbedingungen üblicherweise in Gebieten gebaut, die reine Wohngebiete sind, keinen oder nur sehr geringen Durchgangsverkehr haben und räumlich geschlossene Einheiten bilden. Der angesprochene Bereich der Leipziger Straße besitzt jedoch die Funktion der Erschließung des gesamten Wohngebiets Sitzungsvorlage 18/88 Seite 1 von 3 Dresdener Ring/Leipziger Straße. Bei dieser Art von Funktion ist ein verkehrsberuhigter Bereich nicht zweckdienlich. Der Ausbau der Leipziger Straße entspricht zudem nicht dem aktuell gültigen Ausbaustandard eines verkehrsberuhigten Bereichs in Moers. Dieser fordert eine 8,50 m breite und niveaugleiche Fahrbahn ohne separate Gehwege. Ausbauform, Verkehrsaufkommen und Netzbedeutung dieses Abschnittes der Leipziger Straße widersprechen der verkehrlichen Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich. Lösungsvorschlag und Vorteile Die StVO bietet die Möglichkeit, verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche mit Tempo 20 (VZ 274) anzuordnen. Dies beinhaltet keine Bevorrechtigung des Fußgängerverkehrs. In der Vorlage 16/2690 vom 19.05.2020 wurden die Prüfkriterien für verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche festgelegt und beschlossen. Die Prüfkriterien sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen und wurden zur Prüfung für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs auf der Leipziger Straße herangezogen. Tabelle 1: Prüfkriterien verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche (vgl. Sitzungsvorlage 16/2690) Die Leipziger Straße besitzt aufgrund des Lebensmittelgeschäfts und des Lebensmittel- Großhändlers einen beidseitigen und, für die Kürze der Strecke (ca. 90,00 m), starken Geschäftsbesatz. Der Ausbau der Leipziger Straße im Bereich der Jugend- und Kindereinrichtungen weist, aufgrund der farblichen Markierung und der Ausstattungen mit Sitzbänken, Fahrradabstellanlagen und Bepflanzungen, eine städtebauliche Einheit auf und erzeugt damit eine Aufenthaltsqualität. Die im September 2025 von der Verkehrsplanung durchgeführte Fußverkehrszählung ergab ein mittleres Fußverkehrsaufkommen. Das Kfz-Verkehrsaufkommen und das Geschwindigkeitsniveau wurden mittels einer Übersichtmessung im Juli 2025 ermittelt und können als niedrig eingestuft werden. Die Verkehrsabläufe zwischen Kfz-Verkehr und Fußverkehr sind nahezu konfliktfrei. Eine Übersicht der Prüfergebnisse ist in Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 2: Prüfergebnisse (Einzelprüfung) Leipziger Straße Sitzungsvorlage 18/88 Seite 2 von 3 Durch die Ausweisung zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich wird (rechtlich) eine Trennung von Fuß- und Kfz-Verkehr vorgenommen. Dadurch ist das Spielen auf der Fahrbahn für die Kinder der Jugend- und Kindereinrichtungen nicht mehr möglich. Bei der Fußverkehrszählung konnte jedoch ohnehin schon festgestellt werden, dass sich der Großteil der Kinder auf den ausreichend breiten Gehwegen aufhält und auf diesen spielt. Es ergibt sich somit durch die Änderung kein erheblicher Nachteil für die Kinder des Spielhauses Mattheck „Seestern“. Geforderte bauliche Maßnahmen: Die im Antrag sowie der Anfrage geforderte bauliche Maßnahme („Krefelder Kissen“) hat neben dem positiven Effekt der Verkehrsberuhigung immer auch negative Auswirkungen beispielsweise behindert sie zum einen Rettungsfahrzeuge und Winterräumdienste. Zum anderen kommt es infolge des Abbremsens und Anfahrens zu einer Erhöhung der Lärm- und Schadstoffemissionen und somit zu einer zusätzlichen Belästigung der Anlieger:innen. Zudem werden Fahrbahnschwellen oft erst spät erkannt und bergen so insbesondere für motorisierte und nichtmotorisierte Zweiradfahrer:innen bei Dunkelheit und Straßenglätte ein Gefährdungspotenzial. Für die Umsetzung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs werden die Verkehrszeichen 325 „verkehrsberuhigten Bereich“ durch das Verkehrszeichen Tempo-20-Zone (VZ 274.1-20 & 274.2- 20) „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ ersetzt. Veränderungen baulicher Art werden an der Leipziger Straße im Zuge der Abänderung zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich nicht notwendig. Zusammenfassung: Die vorliegende Verkehrssituation auf der Leipziger Straße widerspricht der bisherigen Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich. Die Verwaltung wird daher diese Beschilderung aufheben und den Bereich als verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ausweisen. Zur Verdeutlichung der neuen Regelungen wird eine Pressemitteilung erfolgen und das Geschwindigkeitsdisplay im Jahr 2026 wiederholt aufgehängt, um die Einhaltung der dann geltenden Tempo 20 Regelung zu unterstützen. Der Antrag zur Aufstellung von „Krefelder Kissen“ wird aufgrund der vorliegenden Verkehrssituation und der Nachteile dieser Fahrbahnerhöhungen abgelehnt. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme Für die Änderung der Beschilderung stehen Mittel zur Verfügung. gez. Zupancic Bürgermeisterin Anlage(n): 1 Mündlicher Antrag der CDU-Fraktion zur Verkehrssituation Dresdener Ring / Leipziger Straße 2 Verkehrssituation Dresdener Ring 63 - 65 Anfrage RM Gerwers-Hagedorn Sitzungsvorlage 18/88 Seite 3 von 3

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