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Antrag Die Fraktion - Die Partei zu einer Über- oder Unterführung an der Glückauf-Schranke vom 04.08.2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Moers
Datum2026-01-22
DatenstufeNur Dokumente
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Sitzungsvorlage - öffentlich - 18/167 Die Bürgermeisterin Dezernat III Fachbereich 8 Datum 26.11.2025 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und öffentlich Entscheidung 22.01.2026 Umwelt Antrag Die Fraktion - Die Partei zu einer Über- oder Unterführung an der Glückauf-Schranke vom 04.08.2025 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt aktuell die Aufnahme von Planungen zur Veränderung des Bahnübergangs Baerler Straße – „Glückauf-Schranke“ ab. Sachverhalt und Stellungnahme: 1. Veranlassung Die Fraktion – Die Partei beantragt, eine bauliche Verbesserung in Form einer Über- oder Unterfüh- rung für zu Fußgehende und Radfahrende an der „Glückauf-Schranke“ zu finden, da die Wartezeiten an der geschlossenen Schranke bis zu 20 Minuten betragen können. 2. Derzeitige Situation Der Bahnübergang Baerler Straße, an dem 4 Gleise der DB InfraGo und 2 Gleise der NIAG die Straße queren, ist seit jeher aufgrund seiner verkehrlichen Bedeutung sowohl für die Bahnunterneh- men als auch für den Straßenverkehr ein Nadelöhr, dem der Volksmund mit dem Namen „Glückauf- Schranke“ gerecht wird. Die Bahnlinie Duisburg – Moers – Xanten verläuft in Nord-Süd-Richtung über das gesamte Stadtge- biet in Moers und stellt eine Trennlinie zwischen den Siedlungsbereichen dar. Wenige Querungs- stellen verbinden den Bereich Mitte/West mit den östlichen Stadtteilen. Im Süden und Norden wer- den diese Querungen fast ausnahmslos durch Brückenbauwerke ermöglicht. Aber gerade der wich- tige Verkehrsknoten Baerler Straße ist als höhengleicher Bahnübergang erhalten geblieben. Bereits in den 1990er-Jahren wurden erste Planungen für eine Unterführung im Bereich der „Glückauf- Schranke“ erarbeitet. Die ursprünglichen Planungsgrundlagen sowie die Bauwerksplanung stam- men aus den Jahren Mitte bis Ende der 1990er. Die Planungen wurden bis zum Jahr 2010 in eigener Zuständigkeit durch die Deutsche Bahn durchgeführt. Grundlage für das Baurecht bildete der Plan- feststellungsbeschluss vom 21.08.2003, der zunächst eine Gültigkeit von 10 Jahren besaß und an- schließend einmalig um 5 Jahre verlängert wurde. Damit galt der Planfeststellungsbeschluss end- gültig bis zum 21.08.2018. Eine weitere Verlängerung war rechtlich nicht möglich. Daher wurde in der Vorlage 16/0793 vom ASPU am 08.09.2016 entschieden, die Planungsaufgaben nicht fortzufüh- ren. Sitzungsvorlage 18/167 Seite 1 von 3 3. Stellungnahme zum Antrag a. Prüfung der Möglichkeit eines Überweges oder einer Unterführung für Fußgänger und Rad- fahrer, idealerweise vor der Erfindung des Beamens. Vor der Erfindung des Beamens ist die Querung von Bahngleisen für zu Fußgehende und Radfah- rende naturgemäß eine ingenieurtechnische Herausforderung, die grundsätzlich mit bewährten Mit- teln lösbar ist. Bei der Prüfung der Möglichkeiten sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen: • Topografie und Platzverhältnisse: Eine Brücke erfordert ausreichenden Raum für Rampen bzw. Aufgänge, während eine Unterführung von der Geländehöhe und dem Grundwasser- stand abhängt. • Sicherheitsaspekte: Beide Varianten müssen den Vorschriften der Deutschen Bahn und der Straßenverkehrssicherheit entsprechen. • Barrierefreiheit: Rampen oder Aufzüge sind zwingend vorzusehen, um eine Nutzung durch alle Personen zu gewährleisten. • Kosten und Unterhalt: Brücken sind meist günstiger im Bau, Unterführungen hingegen war- tungsintensiver (Beleuchtung, Entwässerung etc.). Die Aufgabenstellung ließe sich mittels einer Machbarkeitsstudie, ausgearbeitet durch ein für solche speziellen Ingenieurleistungen qualifiziertes Fachbüro, untersuchen. Aufgrund der hohen dafür ent- stehenden Kosten ist dazu zunächst die Verwaltung mittels eines mehrheitlich getragenen Beschlus- ses zu beauftragen b. Prüfung der Möglichkeit, dort als Zwischennutzung bis zum Beginn der Bauarbeiten eine Snackbar und ein Stresstherapiezentrum einzurichten, für den Fall, dass es doch wieder länger dauert). Die Einrichtung einer Snackbar würde nicht nur zur Belebung des Umfelds beitragen, sondern auch den zukünftigen Baustellenbesuchern und Passanten eine willkommene Erfrischungsmöglichkeit bieten. Natürlich müssten bei der Prüfung die baurechtlichen Rahmenbedingungen, Sicherheitsas- pekte (z. B. Nähe zu Bahngleisen) sowie temporäre Infrastrukturmaßnahmen (Strom, Wasser, Zu- fahrt) berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen personellen Ausstattung der Ver- waltung findet eine Konzentration auf die Kernaufgaben statt, zu denen eine solche Einrichtung nicht gehört. c. Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Planungen, damit wir uns wenigstens gemein- sam über die Wartezeit beschweren können. Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ist ein wesentlicher Bestandteil des regulären Planungs- prozesses – nicht nur, um Transparenz zu gewährleisten, sondern auch, um ein gemeinsames Ver- ständnis für Ziele, Herausforderungen und natürlich die Wartezeiten zu schaffen. Planungen werden rechtzeitig den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ausschuss zur Beratung vorgestellt. d. Aufnahme des Projektes in die Projektliste für Infrastrukturmaßnahmen – gerne noch vor dem Baubeginn des Berliner Flughafens 2.0. Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt (ASPU) hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 beschlos- sen, die bisherigen Planungen zur Untertunnelung des Bahnübergangs Baerler Straße nicht weiter- zuführen. Aktuell liegt kein gültiges Baurecht mehr vor. Für eine zukünftige Umsetzung ist ein neuer Planfeststellungsbeschluss erforderlich, sämtliche Un- terlagen müssten nach den heutigen fachlichen Regelwerken vollständig neu erstellt werden. Sitzungsvorlage 18/167 Seite 2 von 3 Ein Planfeststellungsverfahren selbst dauert in der Regel zwischen eineinhalb und drei Jahren, so- fern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Wird jedoch die Erstellung aller notwendigen Planunterla- gen, Gutachten und Abstimmungen mit den beteiligten Partnern berücksichtigt, ist für ein Projekt dieser Art mit einer Gesamtdauer von sechs bis zehn Jahren bis zum rechtskräftigen Baurecht zu rechnen. Dabei sind zusätzliche Faktoren, wie die Abstimmung zwischen Stadt, Bahnunternehmen und Behörden sowie mögliche Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern, noch nicht eingerech- net, sodass sich der Zeitraum gegebenenfalls weiter verlängern kann. Vor Beginn der Planung steht der unter 3a. bereits erwähnte Grundsatzbeschluss. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme keine gez. Zupancic Bürgermeisterin Anlage(n): 1 Antrag zu einer Über- oder Unterführung an der Glückauf-Schranke Sitzungsvorlage 18/167 Seite 3 von 3

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