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Anträge SPD-Fraktion zum Haushalt 2019
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Meersburg |
| Datum | 2019-04-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Stadt Meersburg
Bürgermeister Nummer: 19/1200
Scherer, Robert, Bürgermeister Datum: 25.04.2019
Fachbereich Finanzen
Sonntag, Heike
Beratungsfolge Termin Status
Gemeinderat 07.05.2019 öffentlich
Anlagen:
Anträge
1. Anträge SPD-Fraktion zum Haushalt 2019
- Beauftragung eines Gutachtens zur Wohnraumsituation
- Kreisbaugenossenschaft
- Belegungsrechte für Mietwohnungen
Sachvortrag:
Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2019 sind von der SPD-Fraktion noch drei
Anträge eingegangen, über die bisher noch keine Beschlussfassung erfolgt ist bzw. die in
den Haushalt 2019 noch nicht eingearbeitet wurden. In seiner Sitzung vom 22.01.2019 hat
der Gemeinderat beschlossen die Anträge mit Sperrvermerk aufzunehmen.
Antrag 1:
Der Wohnungsmarkt in Meersburg ist, wie in allen Kommunen in direkter Ufer-Lage des
Bodensees, angespannt. Zu den Wohninteressen der Einwohner von Meersburg kommen
viele Wohnungsinteressenten von außerhalb hinzu. Eine weitere Wohnraumverknappung
findet durch die Umwandlung bzw. Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen statt,
wodurch vorhandene Wohnungen dem normalen Wohnungsmarkt entzogen werden. Dies
führt zu einer Verknappung und Verteuerung des Wohnungsmarktes. Insbesondere für junge
Familien ist es schwierig, bezahlbaren, adäquaten Wohnraum zu finden.
Um für die weiteren Planungen und Überlegungen zur Schaffung von Wohnraum und zu den
Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung in künftigen Bebauungsplänen eine
belastbare Datengrundlage zu haben, begrüßt die Verwaltung den Antrag der SPD-Fraktion
und hat in der Zwischenzeit ein, auf den Antragsformulierungen aufgezählten Punkten
entsprechendes Angebot der STEG erhalten. Die Stadtverwaltung würde das entsprechende
Gutachten bei der STEG zum Preis von 12.744,90 € beauftragen.
Antrag 2:
Als Sozialwohnungen bzw. sozialen Wohnungsbau werden Wohnungen bezeichnet, die mit
staatlichen Mitteln gefördert werden. Im Gegenzug dazu dürfen diese Wohnungen nur an
Personen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein haben.
Für einen Wohnberechtigungsschein darf das Einkommen einen Betrag von 49.300 € (für 1-
und 2-Personenhaushalte) bis zu 76.300 € (für einen 5-Personen-Haushalt) nicht
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übersteigen. Die Miete muss dabei 33% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete
(Regelabsenkung) liegen und darf innerhalb von 2 Jahren auch nur um 5% erhöht werden.
Zudem stellt die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins eine weitere bürokratische
Hürde dar und oft sind die entsprechend finanzierten Bauten mit einem entsprechenden Ruf
behaftet. Daneben fehlt aber nach Ansicht der Verwaltung in Meersburg auch Wohnraum,
der ganz allgemein ein günstiges Mietniveau hat und möglichst unbürokratisch insbesondere
auch für Beschäftigte von meersburger Betrieben zur Verfügung steht. Im Idealfall auch
saisonweise.
Die Verwaltung hat daher bereits mit der Kreisbaugenossenschaft ein Gespräch geführt. Die
Kreisbaugenossenschaft kann sich durchaus eine Zusammenarbeit mit der Stadt vorstellen.
Verschiedene Konstellationen sind dabei denkbar. So könnten neben der reinen zur
Verfügung Stellung von städtischen Grundstücken auch ein generelles Mieter-
Vorschlagsrecht für die Stadt auch Belegungsrechte eingeräumt oder Dienst-Wohnungen
geschaffen werden. Die Kreisbaugenossenschaft legt dabei Wert auf einen qualitativen
Standard, der trotzdem zu bezahlbaren Mieten geschaffen wird.
Die Verwaltung befürwortet es daher, nicht im starren Rahmen der Sozialwohnungen
sondern auf freier Basis die Zusammenarbeit mit der Kreisbaugenossenschaft zu suchen.
Von städtischer Seite wären dabei dann die Benennung möglicher Mieter und die
Koordinierung mit den Arbeitgebern bei Dienstwohnungen zu erarbeiten.
Folgende Rahmenbedingungen sind dabei u. a. vorstellbar:
- Genossenschaftseigene Wohnungen werden nur an Genossen überlassen.
- Im Rahmen der Grundstücksüberlassung werden mit der Kreisbaugenossenschaft
Mietobergrenzen festgelegt, je nach Kalkulation kann dann auch ein Belegungsrecht
mit einer finanziellen Beteiligung der Stadt vereinbart werden (u.U. auch nur anteilig)
- Der Kreis der Mieter wird von der Stadt festgelegt (Dienstwohnungen, Festlegung
eigener Einkommensgrenzen)
Die Stadtverwaltung ist in den bisherigen Gesprächen mit der Kreisbaugenossenschaft
übereingekommen dass eine Vorstellung der Kreisbaugenossenschaft mit möglichen
Rahmenbedingungen im Gemeinderat als nächster Schritt sinnvoll ist.
Antrag 3:
Neben dem Bau und Erwerb neuen Mietwohnraums unterstützt das Land Baden-
Württemberg im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW auch die Begründung
von Miet- und Belegungsbindungen an bezugsfertigem Mietwohnraum. Daneben wird auch
die Fortführung von Belegungsrechten im Anschluss an bestehende Bindungen gefördert.
Die Beantragung und Förderung erfolgt dabei direkt zwischen den Grundstückseigentümern
und der L-Bank. Um die geförderten Wohnungen beziehen zu können, ist ebenfalls ein
Wohnberechtigungsschein Voraussetzung.
Hintergrund der Belegungsrechte für Mietwohnungen ist, Wohnungen bei Vermietern für
Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein einen ausreichenden und bezahlbaren
Wohnraum mit Unterstützung der Kommune zu ermöglichen. Die im Antrag aufgeführten
Erläuterungen zu den Belegungsrechten beschreiben das Prinzip „Belegungsrechte“.
Einzelne Städte (Friedrichshafen, Aalen, Freiburg) erhöhen die Landesförderung durch eine
zusätzliche Gewährung von städtischen Mitteln.
Zur Finanzierung steht ein Betrag von 91.400 € zur Verfügung, der sich aus dem in Höhe
von 2.438.100 € eingestellten Planansatz für die Kreisumlage in Höhe von 32 v.H. und der
sich durch die Festsetzung auf 30,8 v.H. verringerten Mittelbedarf ergibt.
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Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt die Beauftragung der STEG zur Analyse des
Wohnraumbedarfs zur Kenntnis und gewährt entsprechende HH-Mittel.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit der Kreisbaugenossenschaft einen
Vorstellungstermin im Gemeinderat zu vereinbaren.
3. Der Gemeinderat entscheidet über den Antrag der SPD-Fraktion zur Gewährung von
Belegungsrechten und die entsprechende Bereitstellung von Haushaltsmittel als
außerplanmäßige Ausgaben. Die Deckung erfolgt über Einsparungen bei der
Kreisumlage.
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