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Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 "Gewerbe- und Industriegebiet Weiner" vom 23.03.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Ochtrup
Datum2026-04-29
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Ochtrup BESCHLUSSVORLAGE Die Bürgermeisterin Bauamt ÖFFENTLICH DN.: 2026/0074 vom 29.04.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsstatus Ausschuss für Planen und Bauen 18.05.2026 beschließend Sichtvermerke BM EB FB I Beratungsgegenstand Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 "Gewerbe- und Industriegebiet Weiner" vom 23.03.2026 Beschlussvorschlag: Dem Antrag der CDU-Fraktion zur Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe von 30,0 m für das gesamte Gewerbe- und Industriegebiet wird gefolgt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend der Teilbereiche. Sachdarstellung: Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ochtrup hat im Rahmen Beratungen zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Gewerbe- und Industriegebiet Weiner“, Teilbereich IV, in der Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 23.03.2026 die Änderung des gesamten Bebauungsplanes Nr. 79 beantragt. Die CDU-Fraktion plädierte in den Beratungen dafür die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe von 30,0 m für das gesamte Gewerbe- und Industriegebiet festzusetzen. Die Umsetzung sollte entsprechend der Teilbereiche erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, mit dem Teilbereich II zu beginnen, da hier noch freie, unbebaute Grundstücke liegen. Umweltrelevanz/Haushaltsrechtliche Beurteilung/Generationengerechtigkeit: Entfällt. Im Auftrage: Korten

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