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Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 "Gewerbe- und Industriegebiet Weiner" vom 23.03.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Ochtrup |
| Datum | 2026-04-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Ochtrup BESCHLUSSVORLAGE
Die Bürgermeisterin
Bauamt
ÖFFENTLICH DN.: 2026/0074 vom 29.04.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsstatus
Ausschuss für Planen und Bauen 18.05.2026 beschließend
Sichtvermerke
BM EB FB I
Beratungsgegenstand
Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 "Gewerbe- und
Industriegebiet Weiner" vom 23.03.2026
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der CDU-Fraktion zur Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe von 30,0 m für das
gesamte Gewerbe- und Industriegebiet wird gefolgt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend der
Teilbereiche.
Sachdarstellung:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ochtrup hat im Rahmen Beratungen zur vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 79 „Gewerbe- und Industriegebiet Weiner“, Teilbereich IV, in der Sitzung
des Ausschusses für Planen und Bauen am 23.03.2026 die Änderung des gesamten
Bebauungsplanes Nr. 79 beantragt. Die CDU-Fraktion plädierte in den Beratungen dafür die
Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe von 30,0 m für das gesamte Gewerbe- und
Industriegebiet festzusetzen.
Die Umsetzung sollte entsprechend der Teilbereiche erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, mit dem
Teilbereich II zu beginnen, da hier noch freie, unbebaute Grundstücke liegen.
Umweltrelevanz/Haushaltsrechtliche Beurteilung/Generationengerechtigkeit:
Entfällt.
Im Auftrage:
Korten
Text aus PDF extrahiert