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Folgeantrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Ochtrup zum CDU-Antrag "Einrichtung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen und Querungshilfen am Gausebrink(L510)/Nienborger Damm
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Ochtrup |
| Datum | 2026-02-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Ochtrup BESCHLUSSVORLAGE
Die Bürgermeisterin
Bauamt
ÖFFENTLICH DN.: 2026/0037 vom 25.02.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsstatus
Stadtrat 18.12.2025 beschließend
Ausschuss für Infrastruktur 09.03.2026 vorberatend
Stadtrat 23.04.2026 beschließend
Sichtvermerke
BM EB FB I FB II
Beratungsgegenstand
Folgeantrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Ochtrup zum CDU-Antrag "Einrichtung von
streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen und Querungshilfen am
Gausebrink(L510)/Nienborger Damm
Beschlussvorschlag:
Beratung.
Sachdarstellung:
Anliegender Antrag wurde in der Ratssitzung am 18.12.2025 behandelt. Es wurde beschlossen, zu
prüfen, inwiefern sich die Antragsgegenstände umsetzen lassen. Dazu wurden die
Straßenverkehrsbehörde des Kreises Steinfurt und für Landesstraßen zusätzlich der Landesbetrieb
Straßenbau NRW angeschrieben.
Die Straßenverkehrsbehörde bat darum, das übliche Verfahren einzuhalten und zunächst eine
Verkehrsschau durchzuführen. Bei einer Verkehrsschau sind neben der Straßenverkehrsbehörde
und der Stadt immer auch die Polizei und ggf. der Landesbetrieb Straßenbau NRW als
Straßenbaulastträger beteiligt. Auf Grundlage der Ergebnisse der gemeinsamen Verkehrsschau trifft
die Straßenverkehrsbehörde ihre Anordnungen.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor diesen Antrag zunächst im Rahmen der nächsten
Verkehrsschau zu beraten.
Die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW wurde den jeweiligen Punkten
zugeordnet. Um nichts aus dem Auge zu verlieren, sind die beantragten Punkte in der Vorlage
vollständig aufgeführt.
-2-
1. eine erweiterte Prüfung zur Geschwindigkeitsreduzierung am Nienborger Damm
(innerorts).
a) Tempo 30 für die gesamte Länge des Nienborger Damms, da auf der gesamten
Strecke regelmäßig Querungen stattfinden – insbesondere zwischen den Wohngebieten, im Bereich
der Fußgängerampel sowie auf der Verbindung zum Kommunalfriedhof.
b) Sollte eine ganztägige Regelung nicht möglich sein: Prüfung einer zeitlich begrenzten Tempo-
30-Anordnung zur Schulwegsicherung, z. B. werktags zwischen 07:00
Uhr und 15:00 Uhr.
c) Darüber hinaus ist die Möglichkeit zu prüfen, den LKW-Verkehr (Schwerlastverkehr)
temporär einzuschränken, ebenfalls zur Verbesserung der Schulwegsicherheit. Anliegerverkehre,
insbesondere die Erreichbarkeit der Fa. Albers sind dabei selbstverständlich sicherzustellen.
2. eine längerfristige bauliche Perspektive für sicheren Radverkehr am Nienborger
Damm.
Der Nienborger Damm ist eine enge, kurvige Straße und wird intensiv von Kindern und Jugendlichen
mit dem Fahrrad genutzt. Die SPD-Fraktion bittet daher um eine Prüfung,
- wie perspektivisch ein baulich von der Straße getrennter Radweg geschaffen werden
könnte,
- ob im Rahmen zukünftiger Grundstücks- oder Bauleitverfahren Flächen gesichert werden
können
- und ob Gespräche mit Anwohnerinnen und Anwohnern geführt werden können,
diesbezüglich Lösungen zu entwickeln (z. B. bei großen Vorgärten oder Neuparzellierungen)
3. eine zusätzliche Verkehrsberuhigung am Nienborger Damm (L573) in Richtung Nienborg /
Heek (außerorts).
Im Abschnitt zwischen dem Gewerbegebiet Weinerpark und dem Sportplatz Schwarz-Weiß Weiner
beantragt die SPD-Fraktion eine Prüfung zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
auf 70 km/h und am Übergang zum Sportplatz auf 50 km/h, da viele Kinder und Jugendliche diesen
Bereich mit dem Fahrrad nutzen, um Trainings- und Vereinsangebote zu erreichen. Eine sichere
Querung ist hier dringend erforderlich!
Im Rahmen der Verkehrsschau am 20.11.2025 wurde dieser Sachverhalt aufgrund einer zu dem
Zeitpunkt vorliegenden Anregung aus der Politik bereits thematisiert (siehe Nr. 15 des Berichts zu
den Ergebnissen der Verkehrsschau unter TOP 3).
Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW
„Aufgrund der extrem geringen Verkehrsbelastung, der guten Übersichtlichkeit und der bereits im
Zufahrtsbereich des Sportplatzes vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h sowie
der Unfallunauffälligkeit wird seitens des Landesbetriebes keine weitere Reduzierung der
Geschwindigkeit als notwendig gesehen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem
anschließenden Stück in Fahrtrichtung Ochtrup wird ebenfalls aus den vorgenannten Gründen nicht
für erforderlich gehalten.“
-3-
4. Eine ergänzende Schulwegsicherung und Neuplanung im Bereich Witthagen / Gausebrink
(L510).
Die SPD-Fraktion schließt sich der Forderung an, die Kreuzungs- und Schulwegsituation im Bereich
Witthagen – Bahnübergang – Gausebrink (L510) – Lessingstraße umfassend neu zu denken.
Insbesondere für Kinder aus den Bereichen Hogelucht, Dietrich-Bonhoeffer-Straße und den
angrenzenden Wohngebieten ist dieser Bereich kritisch. Die Verwaltung wird gebeten, die
Schulwegsicherheit im Zuge der Entwicklung des neuen Gewerbegebietes am Witthagen
grundlegend zu prüfen und neu zu planen.
Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW
Siehe Stellungnahme in TOP 4, Nr. 1.
Umweltrelevanz/Haushaltsrechtliche Beurteilung/Generationengerechtigkeit: keine.
Im Auftrage:
Korten
Text aus PDF extrahiert