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Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ochtrup zur Errichtung einer Querungshilfe (Verkehrsinsel) auf der Laurenzstraße (L510) auf Höhe des Burger Kings und der Westfalen-Tankstelle

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Ochtrup
Datum2026-02-25
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Stadt Ochtrup BESCHLUSSVORLAGE Die Bürgermeisterin Bauamt ÖFFENTLICH DN.: 2026/0035 vom 25.02.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsstatus Stadtrat 18.12.2025 beschließend Ausschuss für Infrastruktur 09.03.2026 vorberatend Stadtrat 23.04.2026 beschließend Sichtvermerke BM EB FB I Beratungsgegenstand Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ochtrup zur Errichtung einer Querungshilfe (Verkehrsinsel) auf der Laurenzstraße (L510) auf Höhe des Burger Kings und der Westfalen- Tankstelle Beschlussvorschlag: Beratung. Sachdarstellung: Anliegender Antrag wurde in der Ratssitzung am 18.12.2025 behandelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem zuständigen Straßenbaulastträger in Kontakt zu treten, um die Einrichtung einer Querungshilfe (Verkehrsinsel) auf der L510 im Bereich der Laurenzstraße (Höhe Burger King und Westfalen-Tankstelle) auf den Weg zu bringen und die Umsetzung der Maßnahme aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Eine Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW ist inzwischen eingegangen: Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW „Auf der Laurenzstraße in Höhe von Burger King, Westfalen Tankstelle und Buschlandweg ist eine Innerortslage außerhalb der festgelegten Ortsdurchfahrt vorhanden. Die Verkehrsbelastung lag bei der letzten Verkehrszählung bei 8.815 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 2,5% über den landesweiten Durchschnitt von Landesstraßen. Eine von Straßen.NRW durchgeführte Unfallauswertung hat eine unauffällige Unfalllage ergeben. Im fraglichen Bereich müsste eine planerische Überprüfung durchgeführt werden, ob eine Anlegung einer Querungshilfe in den vorhandenen Eigentumsgrenzen möglich ist. Problematisch ist hier die dichte Abfolge von vorhandenen Einmündungen, die eine Platzierung einer Querungshilfe erschwert bzw. zu einem ungünstigen Standort führen könnte. -2- Aufgrund der Verkehrsbelastung und des Fahrbahnzustandes, der mittelfristig zu einer Sanierung führen wird, könnte der Einbau einer Querungshilfe nach einem Ergebnis der planerischen Überprüfung berücksichtigt werden.“ Umweltrelevanz/Haushaltsrechtliche Beurteilung/Generationengerechtigkeit: keine. Im Auftrage: Korten

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