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Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ochtrup zur Errichtung einer Querungshilfe (Verkehrsinsel) auf der Laurenzstraße (L510) auf Höhe des Burger Kings und der Westfalen-Tankstelle
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Ochtrup |
| Datum | 2026-02-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Ochtrup BESCHLUSSVORLAGE
Die Bürgermeisterin
Bauamt
ÖFFENTLICH DN.: 2026/0035 vom 25.02.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsstatus
Stadtrat 18.12.2025 beschließend
Ausschuss für Infrastruktur 09.03.2026 vorberatend
Stadtrat 23.04.2026 beschließend
Sichtvermerke
BM EB FB I
Beratungsgegenstand
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ochtrup zur Errichtung einer Querungshilfe
(Verkehrsinsel) auf der Laurenzstraße (L510) auf Höhe des Burger Kings und der Westfalen-
Tankstelle
Beschlussvorschlag:
Beratung.
Sachdarstellung:
Anliegender Antrag wurde in der Ratssitzung am 18.12.2025 behandelt. Die Verwaltung wurde
beauftragt, mit dem zuständigen Straßenbaulastträger in Kontakt zu treten, um die Einrichtung einer
Querungshilfe (Verkehrsinsel) auf der L510 im Bereich der Laurenzstraße (Höhe Burger King und
Westfalen-Tankstelle) auf den Weg zu bringen und die Umsetzung der Maßnahme aktiv zu begleiten
und zu unterstützen. Eine Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW ist inzwischen
eingegangen:
Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW
„Auf der Laurenzstraße in Höhe von Burger King, Westfalen Tankstelle und Buschlandweg ist eine
Innerortslage außerhalb der festgelegten Ortsdurchfahrt vorhanden. Die Verkehrsbelastung lag bei
der letzten Verkehrszählung bei 8.815 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 2,5% über den
landesweiten Durchschnitt von Landesstraßen.
Eine von Straßen.NRW durchgeführte Unfallauswertung hat eine unauffällige Unfalllage ergeben.
Im fraglichen Bereich müsste eine planerische Überprüfung durchgeführt werden, ob eine Anlegung
einer Querungshilfe in den vorhandenen Eigentumsgrenzen möglich ist. Problematisch ist hier die
dichte Abfolge von vorhandenen Einmündungen, die eine Platzierung einer Querungshilfe erschwert
bzw. zu einem ungünstigen Standort führen könnte.
-2-
Aufgrund der Verkehrsbelastung und des Fahrbahnzustandes, der mittelfristig zu einer Sanierung
führen wird, könnte der Einbau einer Querungshilfe nach einem Ergebnis der planerischen
Überprüfung berücksichtigt werden.“
Umweltrelevanz/Haushaltsrechtliche Beurteilung/Generationengerechtigkeit: keine.
Im Auftrage:
Korten
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