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Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ochtrup zur Einrichtung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h auf Teilstücken der Straßen Gausebrink (L510) und Nienborger Damm sowie Errichtung einer Querungshilfe am Gausebrink (L510) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Ochtrup |
| Datum | 2026-02-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Ochtrup BESCHLUSSVORLAGE
Die Bürgermeisterin
Bauamt
ÖFFENTLICH DN.: 2026/0034 vom 25.02.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsstatus
Stadtrat 18.12.2025 beschließend
Ausschuss für Infrastruktur 09.03.2026 vorberatend
Stadtrat 23.04.2026 beschließend
Sichtvermerke
BM EB FB I FB II
Beratungsgegenstand
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ochtrup zur Einrichtung von streckenbezogenen
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h auf Teilstücken der Straßen Gausebrink (L510)
und Nienborger Damm sowie Errichtung einer Querungshilfe am Gausebrink (L510) zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit
Beschlussvorschlag:
Beratung.
Sachdarstellung:
Anliegender Antrag wurde in der Ratssitzung am 18.12.2025 behandelt. Es wurde beschlossen, zu
prüfen, inwiefern sich die Antragsgegenstände umsetzen lassen. Dazu wurden die
Straßenverkehrsbehörde des Kreises Steinfurt und für Landesstraßen zusätzlich der Landesbetrieb
Straßenbau NRW angeschrieben.
Die Straßenverkehrsbehörde bat darum, das übliche Verfahren einzuhalten und zunächst eine
Verkehrsschau durchzuführen. Bei einer Verkehrsschau sind neben der Straßenverkehrsbehörde
und der Stadt immer auch die Polizei und ggf. der Landesbetrieb Straßenbau NRW als
Straßenbaulastträger beteiligt. Auf Grundlage der Ergebnisse der gemeinsamen Verkehrsschau trifft
die Straßenverkehrsbehörde ihre Anordnungen.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, diesen Antrag zunächst im Rahmen der nächsten
Verkehrsschau zu beraten.
Die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW wurde den jeweiligen Punkten
zugeordnet. Um nichts aus dem Auge zu verlieren, sind die beantragten Punkte in dieser Vorlage
vollständig aufgeführt.
-2-
1. Tempo 30 auf dem Gausebrink (L510) im Straßenabschnitt zwischen der Einmündung Am
Laukreuz/Weilautstr. und der Einmündung Goethestraße
Im Rahmen der Verkehrsschau am 20.11.2026 wurde mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
des Kreises Steinfurt besprochen, dass vor und nach dem DRK-Kindergarten Stadt am Gausebrink
63 eine 30er Zone ausgeschildert wird. Diese Zone erstreckt sich vom Kindergarten aus 150 Meter
in beide Richtungen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt montags bis freitags 07:00 bis 17:00 Uhr.
Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW
[Die Stellungnahme bezieht sich auf den Bereich…] „zwischen der Goethestraße und der
Weilautstraße auf der L 510 (Gausebrink) innerhalb der geschlossenen Ortschaft und der
festgelegten Ortsdurchfahrt. Der Radfahrer wird hier im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt und
hat die rechtliche Möglichkeit die Hochbordanlage des sonstigen getrennten Geh- und Radwegs zu
nutzen.
Die Verkehrsbelastung lag bei der letzten Verkehrszählung bei 3.502 Kfz/24h unter dem
landesweiten Durchschnitt von Landesstraßen. Laut der ERA ist bei solch einer Verkehrsstärke eine
Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn unbedenklich.
Eine von Straßen.NRW durchgeführte Unfallauswertung hat eine unauffällige Unfalllage ergeben.
Dies ist ein Indiz dafür, dass die Verkehrsteilnehmer sicher auf der L 510 fahren können.
Die Einführung des 30er Bereiches hängt vor allem an der Ausweisung der Straße als stark
frequentierter Schulweg oder einer direkten Erschließung sozialer Einrichtungen, wie eine Schule,
Kindergarten oder eine Senioreneinrichtung, ab. Bei beiden Kitas sowie bei der zukünftigen
Senioreneinrichtung und der Lambertischule ist keine direkte Erschließung zu erkennen. Sofern eine
Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund von Schulwegplänen in Betracht gezogen wird, sind diese
dem Straßenverkehrsamt des Kreis Steinfurts zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen.
Im Bereich der Einmündung Witthagen wird die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ)
gefordert. Die vorhandene Fußgängersignalanlage in Höhe der Schillerstraße bietet nach aktueller
Bewertung eine sichere Querungsmöglichkeit, auch im Rahmen schulischer Wegeführung. Ein FGÜ
würde Radfahrende verpflichten abzusteigen und als Fußgänger die Querung zu nutzen.
Erfahrungswerte zeigen jedoch, dass Radfahrende sich häufig nicht an diese Regelung halten, was
potenziell zu Gefährdungen führen kann.
Der Landesbetrieb schlägt vor, beide Themen zur Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden
in der nächsten Verkehrsschau zu erörtern.“
2. Tempo 30 auf dem Nienborger Damm mindestens auf dem Teilstück zwischen dem
Kreisverkehr Metelener Str./Nienborger Damm und der Einmündung Kreuzweg
3. Querungshilfe am Gausebrink (L510) im Bereich Lessingstr./zweite Zufahrt zum Fitwerk /
langfristig Kreuzungssituation durch bauliche Veränderung entschärfen
Siehe Stellungnahme zu Punkt 1.
Umweltrelevanz/Haushaltsrechtliche Beurteilung/Generationengerechtigkeit: keine.
Im Auftrage:
Korten
Text aus PDF extrahiert