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Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ochtrup zur Einrichtung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h auf Teilstücken der Straßen Gausebrink (L510) und Nienborger Damm sowie Errichtung einer Querungshilfe am Gausebrink (L510) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Ochtrup
Datum2026-02-25
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Ochtrup BESCHLUSSVORLAGE Die Bürgermeisterin Bauamt ÖFFENTLICH DN.: 2026/0034 vom 25.02.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsstatus Stadtrat 18.12.2025 beschließend Ausschuss für Infrastruktur 09.03.2026 vorberatend Stadtrat 23.04.2026 beschließend Sichtvermerke BM EB FB I FB II Beratungsgegenstand Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ochtrup zur Einrichtung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h auf Teilstücken der Straßen Gausebrink (L510) und Nienborger Damm sowie Errichtung einer Querungshilfe am Gausebrink (L510) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Beschlussvorschlag: Beratung. Sachdarstellung: Anliegender Antrag wurde in der Ratssitzung am 18.12.2025 behandelt. Es wurde beschlossen, zu prüfen, inwiefern sich die Antragsgegenstände umsetzen lassen. Dazu wurden die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Steinfurt und für Landesstraßen zusätzlich der Landesbetrieb Straßenbau NRW angeschrieben. Die Straßenverkehrsbehörde bat darum, das übliche Verfahren einzuhalten und zunächst eine Verkehrsschau durchzuführen. Bei einer Verkehrsschau sind neben der Straßenverkehrsbehörde und der Stadt immer auch die Polizei und ggf. der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger beteiligt. Auf Grundlage der Ergebnisse der gemeinsamen Verkehrsschau trifft die Straßenverkehrsbehörde ihre Anordnungen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, diesen Antrag zunächst im Rahmen der nächsten Verkehrsschau zu beraten. Die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW wurde den jeweiligen Punkten zugeordnet. Um nichts aus dem Auge zu verlieren, sind die beantragten Punkte in dieser Vorlage vollständig aufgeführt. -2- 1. Tempo 30 auf dem Gausebrink (L510) im Straßenabschnitt zwischen der Einmündung Am Laukreuz/Weilautstr. und der Einmündung Goethestraße Im Rahmen der Verkehrsschau am 20.11.2026 wurde mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises Steinfurt besprochen, dass vor und nach dem DRK-Kindergarten Stadt am Gausebrink 63 eine 30er Zone ausgeschildert wird. Diese Zone erstreckt sich vom Kindergarten aus 150 Meter in beide Richtungen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt montags bis freitags 07:00 bis 17:00 Uhr. Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW [Die Stellungnahme bezieht sich auf den Bereich…] „zwischen der Goethestraße und der Weilautstraße auf der L 510 (Gausebrink) innerhalb der geschlossenen Ortschaft und der festgelegten Ortsdurchfahrt. Der Radfahrer wird hier im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt und hat die rechtliche Möglichkeit die Hochbordanlage des sonstigen getrennten Geh- und Radwegs zu nutzen. Die Verkehrsbelastung lag bei der letzten Verkehrszählung bei 3.502 Kfz/24h unter dem landesweiten Durchschnitt von Landesstraßen. Laut der ERA ist bei solch einer Verkehrsstärke eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn unbedenklich. Eine von Straßen.NRW durchgeführte Unfallauswertung hat eine unauffällige Unfalllage ergeben. Dies ist ein Indiz dafür, dass die Verkehrsteilnehmer sicher auf der L 510 fahren können. Die Einführung des 30er Bereiches hängt vor allem an der Ausweisung der Straße als stark frequentierter Schulweg oder einer direkten Erschließung sozialer Einrichtungen, wie eine Schule, Kindergarten oder eine Senioreneinrichtung, ab. Bei beiden Kitas sowie bei der zukünftigen Senioreneinrichtung und der Lambertischule ist keine direkte Erschließung zu erkennen. Sofern eine Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund von Schulwegplänen in Betracht gezogen wird, sind diese dem Straßenverkehrsamt des Kreis Steinfurts zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen. Im Bereich der Einmündung Witthagen wird die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) gefordert. Die vorhandene Fußgängersignalanlage in Höhe der Schillerstraße bietet nach aktueller Bewertung eine sichere Querungsmöglichkeit, auch im Rahmen schulischer Wegeführung. Ein FGÜ würde Radfahrende verpflichten abzusteigen und als Fußgänger die Querung zu nutzen. Erfahrungswerte zeigen jedoch, dass Radfahrende sich häufig nicht an diese Regelung halten, was potenziell zu Gefährdungen führen kann. Der Landesbetrieb schlägt vor, beide Themen zur Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden in der nächsten Verkehrsschau zu erörtern.“ 2. Tempo 30 auf dem Nienborger Damm mindestens auf dem Teilstück zwischen dem Kreisverkehr Metelener Str./Nienborger Damm und der Einmündung Kreuzweg 3. Querungshilfe am Gausebrink (L510) im Bereich Lessingstr./zweite Zufahrt zum Fitwerk / langfristig Kreuzungssituation durch bauliche Veränderung entschärfen Siehe Stellungnahme zu Punkt 1. Umweltrelevanz/Haushaltsrechtliche Beurteilung/Generationengerechtigkeit: keine. Im Auftrage: Korten

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