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Rahmenplanung „Entwicklungsbereich Schlieffenstraße“
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ludwigsburg |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Ludwigsburg beschließt die Rahmenplanung für den Entwicklungsbereich Schlieffenstraße zur Umnutzung bisheriger Parkplatz- und Containerstandortflächen. Auf dem Areal sollen maximal 45 Wohneinheiten mit Schwerpunkt Mitarbeiterwohnen entstehen, während angrenzende Freiraumbereiche des Grünen Rings entsiegelt und aufgewertet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Radverkehrsführungen zu prüfen und die Vergabe städtischer Grundstücke an Ludwigsburger Unternehmen vorzubereiten.
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Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
VORL.NR. 169/26
Federführung:
FB Stadtplanung, Mobilität und
Geoinformation
Sachbearbeitung:
Grohmann, Tobias
Datum:
24.06.2026
Beratungsfolge Sitzungsdatum Sitzungsart
Bauausschuss 23.07.2026 ÖFFENTLICH
Gemeinderat 29.07.2026 ÖFFENTLICH
Betreff: Rahmenplanung „Entwicklungsbereich Schlieffenstraße„
Bezug SEK: Handlungsfeld 01 (Attraktives Wohnen)
Bezug:
Anlagen: Anlage 1 vom 26.06.2026 Planteil Rahmenplanung
Anlage 2 vom 26.06.2026 Textteil Rahmenplanung
Beschlussvorschlag:
1. Die vorgelegte Rahmenplanung „Entwicklungsbereich Schlieffenstraße“ -
bestehend aus Anlage 1 Planteil und Anlage 2 Textteil - wird als sonstige
städtebauliche Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die weitere
bauliche Entwicklung des Gebiets beschlossen.
2. Die im Planteil dargestellten Grundzüge der Verkehrsführung sowie der Planung
der öffentlichen Freiflächen werden als erster Orientierungsrahmen zur Kenntnis
genommen. Da derzeit keine Haushaltsmittel für einen umfassenden Umbau der
Schlieffenstraße zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung beauftragt,
kurzfristig alternative Führungen für den Radverkehr zwischen Mörikestraße und
Osterholzallee zu prüfen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der städtischen Grundstücke an
Ludwigsburger Unternehmen vorzubereiten, um dort im Schwerpunkt
Mitarbeiterwohnungen umzusetzen. Die detaillierten Rahmenbedingungen und
Kriterien hierfür werden dem Gemeinderat in einer gesonderten
Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.
Sachverhalt/Begründung:
Für den eiligen Leser
Mit der Rahmenplanung „Entwicklungsbereich Schlieffenstraße“ wird ein
Rahmenplanung „Entwicklungsbereich Schlieffenstraße„
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städtebaulicher Entwicklungsrahmen für die bislang versiegelten Flächen westlich der
Schlieffenstraße zwischen Mörikestraße und Osterholzallee geschaffen. Die derzeitige
Nutzung als Containerstandort zur Unterbringung von Geflüchteten endet Mitte 2027.
Im Anschluss sollen auf der Fläche maximal 45 Wohneinheiten mit Schwerpunkt
Mitarbeiterwohnen entstehen. Gleichzeitig sollen die angrenzenden Freiraumstrukturen
des Grünen Rings entsprechend der Räumlichen Perspektive Ludwigsburg gesichert
und aufgewertet werden. Die Rahmenplanung definiert die wesentlichen
städtebaulichen, freiraumplanerischen und gestalterischen Leitlinien für die weitere
Entwicklung. Sie kann im Zusammenhang mit den Regelungen des sogenannten Bau-
Turbos eine mittelbare Steuerungswirkung entfalten und definiert Baufenster. Die
dargestellten Ansätze zur Verkehrsführung und öffentlichen Freiflächenplanung stellen
lediglich einen ersten Orientierungsrahmen dar und werden nach Beschluss der
Rahmenplanung vertieft untersucht. Die Aufteilung zwischen Wohnbauflächen und
öffentlichen Freiflächen sind verbindlicherer Natur und lassen wenig
Gestaltungsspielraum zu, da dies die Bebauungsmöglichkeiten zu sehr einschränken
würde. Etwaige Maßnahmen der Verkehrsplanung und der öffentlichen
Freiflächenplanung erfordern separate politische Beschlüsse. Unternehmensgespräche
zur Vermarktung der entstehenden Bauflächen sind im Falle einer Beschlussfassung zu
intensivieren.
Ziele und Rahmenbedingungen der Planung
Die Rahmenplanung Schlieffenstraße Nord schafft einen abgestimmten städtebaulichen
Entwicklungsrahmen für die künftige Entwicklung der bislang überwiegend als
Parkplatz genutzten und versiegelten Flächen westlich der Schlieffenstraße auf der
Höhe Mörikestraße/Osterholzallee. Die Fläche dient derzeit als Standort einer
Containerunterbringung für Geflüchtete. Diese Nutzung wurde als temporäre
Zwischennutzung eingerichtet und läuft Mitte des Jahres 2027 aus. Mit der
Rahmenplanung werden daher frühzeitig die Grundlagen für eine geordnete
Nachnutzung des Standorts geschaffen.
Auf dem schmal zugeschnittenen Areal sollen unter Berücksichtigung städtebaulicher,
freiraumplanerischer und klimatischer Anforderungen maximal 45 Wohneinheiten
realisiert werden. Ziel ist die Schaffung eines qualitätsvollen und umfeldverträglichen
Wohnstandorts mit Schwerpunkt Mitarbeiterwohnen bei gleichzeitigem Erhalt und
Ausbau der angrenzenden Freiraum- und Klimafunktionen.
Damit greift die Rahmenplanung die Ansätze aus der Studie Innenentwicklung
(Gebietsbezogenes Potenzial Arrondierung) und der Räumlichen Perspektive
Ludwigsburg für diese Fläche (Nachverdichtung unter besonderer Berücksichtigung
bestehender Grünstrukturen, BV 356/24) auf und konkretisiert deren Zielsetzungen.
Die Planung stellt eine klassische Maßnahme der Innenentwicklung dar, da bereits
erschlossene und heute nur eingeschränkt genutzte Flächen innerhalb des
Siedlungsbestands einer neuen Nutzung zugeführt werden. Gleichzeitig handelt es sich
um eine besonders wirtschaftliche Form der Siedlungsentwicklung, da die
Schlieffenstraße in diesem Bereich bereits hergestellt ist und bislang lediglich einseitig
bebaut ist. Vorhandene technische und verkehrliche Infrastruktur kann somit effizient
mitgenutzt werden, ohne zusätzliche Flächen im Außenbereich in Anspruch nehmen zu
müssen. Die Planung entspricht damit in besonderem Maße dem Grundsatz
„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und leistet einen Beitrag zu einer
flächensparenden und nachhaltigen Stadtentwicklung.
Rahmenplanung „Entwicklungsbereich Schlieffenstraße„
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Im Rahmen der Stadtteilbegehung mit Herrn Oberbürgermeister Dr. Knecht am
12.06.2026 wurden interessierte Bürgerinnen und Bürger vom Oberbürgermeister über
die geplante Entwicklungsabsichten informiert. Dabei wurden insbesondere Bedenken
der Bürgerschaft wegen der Einschränkung des Grünen Rings und der durch den
geplanten Wohnungsbau gefährdeten vollständigen Entsiegelung der bisherigen
Parkfläche laut. Die ehemaligen Parkierungsflächen, die aktuell für Container genutzt
werden, seien konsequent und komplett durch Grün und Bäume aufzuwerten und
sollten nicht für Zwecke des Wohnungsbaus bebaut werden. Die Verwaltung hat im
Rahmen des Termins ausgeführt, dass aus ihrer Sicht ein gutes und funktionierendes
Zusammenspiel von Wohnen und Grün vorgelegt werden kann, das beide Bedürfnisse
befriedigt. Eine deutliche Reduzierung des Wohnungsbaus würde die wirtschaftliche
Vermarktbarkeit und Querfinanzierungsmöglichkeiten zugunsten öffentlicher
Grünflächen stark gefährden.
Grüner Ring:
Die Rahmenplanung unterscheidet bewusst zwischen den öffentlichen
Freiraumbereichen im Norden und Süden und den privaten Bauflächen.
Die öffentlichen Grün- und Freiflächen bilden einen wichtigen Baustein des
gesamtstädtischen Freiraumsystems „Grüner Ring“. Sie dienen der Entsiegelung
bislang stark versiegelter Flächen, der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der
Förderung der Biodiversität sowie der Sicherung klimatischer Funktionen wie
Kaltluftentstehung, Luftaustausch und Verdunstungskühlung. Gleichzeitig stärken sie
die Durchgängigkeit und Erlebbarkeit des Grünen Rings und leisten einen wichtigen
Beitrag zur Klimaanpassung im Stadtgebiet. Durch die Entsiegelung und Begrünung
bislang versiegelter Flächen kann die klimatische Situation im Gebiet gegenüber dem
heutigen Zustand insgesamt verbessert werden.
Auf der Dreieckfläche zwischen Stadtbahntrasse, Osterholzallee und Strombergstraße,
die Teil der Ausgleichsmaßnahme von Waldäcker III ist, sind ebenso Pflanzungen
geplant, deren Umfang aktuell vom Stadtbahnprojekt abhängig ist. Im Rahmen der
Stadtteilentwicklung Weststadt wird die Stadt weitere Potentialflächen für
Entsiegelungsmaßnahmen ermitteln und umsetzen.
Entwicklung der Baugrundstücke:
Der Textteil der Rahmenplanung konzentriert sich auf die Entwicklung der privaten
Baugrundstücke. Hier werden Vorgaben und Empfehlungen zu Bauweise,
Freiraumgestaltung, Begrünung, Dachgestaltung (u.a. Dachbegrünung),
Klimaanpassung und architektonischer Qualität formuliert. Ziel ist die Entwicklung
eines qualitätsvollen Wohnstandorts mit Fokus auf Mitarbeiterwohnen.
Die Rahmenplanung verfolgt dabei bewusst eine moderate und städtebaulich
verträgliche Entwicklung. Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung orientiert sich
an der besonderen Lage zwischen bestehenden Gewerbeflächen, Freiraumstrukturen
und angrenzenden Wohngebieten. Durch die vorgesehenen großzügigen
Gebäudeabstände von mindestens 15 Metern wird eine aufgelockerte
Bebauungsstruktur sichergestellt, die den Luftaustausch fördert und negative
Auswirkungen auf das lokale Kleinklima minimiert. Gleichzeitig werden durch die
vorgesehenen Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen zusätzliche klimawirksame
Freiräume geschaffen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die geplante Entwicklung
gegenüber dem heutigen Zustand zu einer Verbesserung der klimatischen Situation
Rahmenplanung „Entwicklungsbereich Schlieffenstraße„
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beiträgt. Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung wird daher als städtebaulich
verträglich beurteilt.
Als Nutzungsschwerpunkt ist die Entwicklung von Mitarbeiterwohnen vorgesehen.
Hierdurch soll ein Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs von Beschäftigten
Ludwigsburger Unternehmen geleistet werden. Die Rahmenplanung verbindet damit
Wohnraumschaffung und Wirtschaftsförderung an einem integrierten Standort.
Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels kann die
Bereitstellung von bezahlbarem und arbeitsplatznahem Wohnraum einen wichtigen
Standortfaktor für die örtliche Wirtschaft darstellen und wirkt gleichzeitig
verkehrsreduzierend.
Art der baulichen Nutzung: Reine Wohnnutzung
Die Rahmenplanung sieht vor:
- Wohngebäude für Mitarbeiterwohnen. Mitarbeiterwohnen ist Wohnraum, der in
funktionalem Zusammenhang mit einem Ludwigsburger Betrieb steht und
vorrangig dessen Beschäftigten und deren unmittelbaren Familienangehörigen
zur Verfügung gestellt wird.
Die Rahmenplanung ermöglicht ausnahmsweise unter Abstimmung mit der Stadt
Ludwigsburg:
- Wohngebäude ohne besondere Zweckbestimmung oder nach Maßgabe
anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen zwischen Stadt und Bauherr.
Andere Nutzungen werden ausgeschlossen.
Zügige Realisierung und Sicherung der architektonischen und stadträumlichen Qualität
Um eine zügige Realisierung des Mitarbeiterwohnens zu ermöglichen, soll auf die
Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens verzichtet werden. Stattdessen soll die
notwendige stadträumliche und architektonische Qualifizierung über die vorliegende
Rahmenplanung und Beratungen im Gestaltungsbeirat erfolgen. In Kombination mit
der Anwendung der Regelungen des Bau-Turbos können somit sowohl eine schnelle
Realisierung als auch eine angemessene Gestaltung gewährleistet und die Politik
entsprechend in den Prozess eingebunden werden.
Kosten und Bestrebungen zur Beschaffung von Fördermitteln
Die Stadt Ludwigsburg bemüht sich derzeit zudem um die Einwerbung von
Fördermitteln für die Umsetzung der öffentlichen Freiraummaßnahmen im Umfeld des
Vorhabens (Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den
Klimawandel", Projektaufruf 2026). Insbesondere die vorgesehenen Entsiegelungs-,
Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen weisen eine hohe Übereinstimmung
mit den Förderzielen des Bundes auf. Die Rahmenplanung schafft hierfür die
notwendige konzeptionelle Grundlage und verbessert die Voraussetzungen für eine
erfolgreiche Fördermittelakquise. Der Antrag zur Interessenbekundung ist gestellt.
Rechtswirkung der Rahmenplanung
Die Rahmenplanung stellt – als sonstige städtebauliche Planung gem. § 1 Abs. 6 Nr.
11 BauGB - grundsätzlich ein informelles Planungsinstrument dar und entfaltet keine
unmittelbare Rechtswirkung. Gleichwohl kommt ihr im Zusammenhang mit den neuen
Regelungen des sogenannten Bau-Turbos für Wohnungsbau eine besondere Bedeutung
zu und grenzt die Bauflächen von den öffentlichen Freiräumen ab. Die Rahmenplanung
dokumentiert die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Ludwigsburg und kann
Rahmenplanung „Entwicklungsbereich Schlieffenstraße„
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dadurch bei zukünftigen Zustimmungsentscheidungen eine mittelbare
Steuerungswirkung entfalten. Sie schafft Transparenz für Investoren, Verwaltung und
politische Gremien und bildet einen wichtigen Orientierungsrahmen für Politik und
Verwaltung bei der Beurteilung der städtebaulichen Verträglichkeit künftiger Vorhaben.
Für die inhaltliche Gestaltung der öffentlichen Freiräume bilden die dargestellten
Pflanzflächen, Wegeverbindungen und Baumstandorte einen ersten
Orientierungsrahmen, gleichwohl die Abgrenzung zur Wohnbebauung eng auszulegen
ist.
Verkehrsführung Schlieffenstraße
Die im Planteil dargestellten Ansätze zur Verkehrsführung sind ausdrücklich nicht
Gegenstand des vorliegenden Beschlusses. Die bauliche Entwicklung erzeugt aufgrund
der aktuellen Radwegeführung den Bedarf einer Anpassung der Radwege. Die
dargestellten Ansätze stellen einen ersten planerischen Aufschlag dar. Vor dem
Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage kann ein umfassender Umbau der
Schlieffenstraße erst langfristig erfolgen. Kurzfristig sollen alternative Lösungen für die
Radverkehrsführung zwischen Mörikestraße und Osterholzallee untersucht werden.
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf einer Führung des Radverkehrs in
Fahrtrichtung Norden auf der Fahrbahn sowie auf den Auswirkungen auf die
Leistungsfähigkeit der umliegenden Knotenpunkte. Die Ergebnisse werden im weiteren
Verfahren vertieft und den politischen Gremien gesondert vorgestellt.
Weiteres Vorgehen
Nach der Beschlussfassung der Rahmenplanung sind Unternehmensgespräche mit
potenziellen Interessenten zum Thema Mitarbeiterwohnen zu intensivieren. Zudem ist
die Vergabe der Grundstücke vorzubereiten (separater Beschluss). Anschließend sollen
Bauherren- und Architektenschaft auf Grundlage der Rahmenplanung und unter
Beteiligung des Gestaltungsbeirats Planungen entwickeln. Optimierungsmöglichkeiten
zur Verkehrsführung werden parallel untersucht und kurzfristige Maßnahmen geprüft.
Unterschriften:
Martin Kurt
Finanzielle Auswirkungen?
Ja Nein Gesamtkosten Maßnahme/Projekt: EUR
Ebene: Haushaltsplan
Teilhaushalt Produktgruppe
ErgHH: Ertrags-/Aufwandsart
FinHH: Ein-/Auszahlungsart
Investitionsmaßnahmen
Deckung Ja
Nein, Deckung durch
Ebene: Kontierung (intern)
Rahmenplanung „Entwicklungsbereich Schlieffenstraße„
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Konsumtiv Investiv
Kostenstelle Kostenart Auftrag Sachkonto Auftrag
Klimatische Auswirkung (THG-Emissionen)?
KlimaCheck hat bereits stattgefunden in Vorl.Nr.
o
- - - + + +
Keine oder
Stark negative Negative Positive Stark positive
geringe
Klimawirkung Klimawirkung Klimawirkung Klimawirkung
Klimawirkung
Begründung:
Entsiegelung von ca. 2.000 m² versiegelter Parkplatzfläche im stark versiegelten
Westen der Stadt Ludwigsburg. Freihaltung Frischluftschneisen für den
Luftaustausch.
Alternativvorschlag (nur bei stark negativer Klimawirkung auszufüllen):
Verteiler: DI, DII, DIII, DIV, 23, 60, 61, 67, 80, R05
Rahmenplanung „Entwicklungsbereich Schlieffenstraße„
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OTIZEN
Rahmenplanung „Entwicklungsbereich Schlieffenstraße„
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