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Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLudwigsburg
Datum2026-07-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt plant eine zweite Änderung des Bebauungsplans Bismarckstraße, um Wohnnutzung vor Lärm- und Verkehrsbelastung zu schützen. Künftig sollen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke nur ausnahmsweise zugelassen werden. Das Verfahren läuft im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung ab. Der Gemeinderat und Bauausschuss beschlossen die öffentliche Auslegung und Stellungnahmeaufforderung an Behörden.

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BESCHLUSSVORLAGE VORL.NR. 145/26 Federführung: FB Stadtplanung, Mobilität und Geoinformation Sachbearbeitung: Linder, Oliver Müller, Janina Datum: 12.06.2026 Beratungsfolge Sitzungsdatum Sitzungsart Bauausschuss 23.07.2026 ÖFFENTLICH Gemeinderat 29.07.2026 ÖFFENTLICH Betreff: Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche Beteiligung Bezug SEK: Handlungsfeld 01 (Attraktives Wohnen) Bezug: Vorl. Nr. 161/25 Bebauungsplanänderung Bismarckstraße – Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung Anlagen: 1 Geltungsbereich vom 26.06.2026 2 Textliche Festsetzungen vom 26.06.2026 3 Begründung vom 26.06.2026 4 Bericht über die frühzeitige Beteiligung vom 26.06.2026 Beschlussvorschlag: Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche Seite 1 von 5 I. Dem Entwurf der Bebauungsplanänderung „Bismarckstraße, 2. Änderung“ Nr. 032_01_02 wird zugestimmt. Maßgebend sind der Geltungsbereich (Anlage 1), die textlichen Festsetzungen (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3), jeweils mit Datum vom 26.06.2026. II. Ziel der Planung ist es, die Wohnnutzung vor einer weiteren Belastung durch Lärm und Verkehr zu schützen und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Deshalb sollen künftig Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke durch die Bebauungsplanänderung nur ausnahmsweise zugelassen werden III. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Anlage welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. IV. Der Bericht über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4). Die abschließende Abwägungsentscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen bleibt dem Satzungsbeschluss vorbehalten. V. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan und die Begründung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB einzuholen. Sachverhalt/Begründung: Bezug zum Stadtentwicklungskonzept Der Bebauungsplan unterstützt nach den Vorgaben des Stadtteilentwicklungskonzepte (SEK) die strategischen Ziele des Handlungsfeldes HF 01 „Attraktives Wohnen“. Das Planverfahren sichert und verbessert die Qualität bestehenden Wohnraums im Hinblick auf die Lärm- und Verkehrsbelastung des Wohngebiets. Ausgangssituation und Ziel der Planung Bisheriger Verfahrensverlauf Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche Seite 2 von 5 Aufstellungsbeschluss 25.06.2025 Bekanntmachung 28.06.2025 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 07.07.2025 – 08.08.2025 Belange Frühzeitige Beteiligung der 07.07.2025 – 08.08.2025 Öffentlichkeit Veränderungen gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurden die Festsetzungen konkretisiert und begründet. Es werden auch Anlagen für sportliche Zwecke einer ausnahmsweisen Zulässigkeit zugeordnet (bisher waren diese unzulässig). Es erfolgte eine Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung. Weiteres Vorgehen Gemäß § 3 (2) BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Die Unterlagen werden im selben Zeitraum öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB schriftlich um Stellungnahme gebeten. Unterschrift: gez. Martin Kurt Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche Seite 3 von 5 Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein Gesamtkosten Maßnahme/Projekt: EUR Ebene: Haushaltsplan Teilhaushalt Produktgruppe ErgHH: Ertrags-/Aufwandsart FinHH: Ein-/Auszahlungsart Investitionsmaßnahmen Deckung Ja Nein, Deckung durch Ebene: Kontierung (intern) Konsumtiv Investiv Kostenstelle Kostenart Auftrag Sachkonto Auftrag Klimatische Auswirkung (THG-Emissionen)? KlimaCheck hat bereits stattgefunden in Vorl.Nr. o - - - + + + Keine oder Stark negative Negative Positive Stark positive geringe Klimawirkung Klimawirkung Klimawirkung Klimawirkung Klimawirkung Begründung: Keine Versiegelung Alternativvorschlag (nur bei stark negativer Klimawirkung auszufüllen): Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche Seite 4 von 5 Verteiler: DI, DII, DIII, DIV, R05, 23, 60, 67, 80, S01 Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche Seite 5 von 5 N OTIZEN Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche

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