Startseite › Ludwigsburg › Antrag
Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ludwigsburg |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt plant eine zweite Änderung des Bebauungsplans Bismarckstraße, um Wohnnutzung vor Lärm- und Verkehrsbelastung zu schützen. Künftig sollen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke nur ausnahmsweise zugelassen werden. Das Verfahren läuft im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung ab. Der Gemeinderat und Bauausschuss beschlossen die öffentliche Auslegung und Stellungnahmeaufforderung an Behörden.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
VORL.NR. 145/26
Federführung:
FB Stadtplanung, Mobilität und
Geoinformation
Sachbearbeitung:
Linder, Oliver
Müller, Janina
Datum:
12.06.2026
Beratungsfolge Sitzungsdatum Sitzungsart
Bauausschuss 23.07.2026 ÖFFENTLICH
Gemeinderat 29.07.2026 ÖFFENTLICH
Betreff: Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr.
032/01_02
- Entwurf und förmliche Beteiligung
Bezug SEK: Handlungsfeld 01 (Attraktives Wohnen)
Bezug: Vorl. Nr. 161/25 Bebauungsplanänderung Bismarckstraße –
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung
Anlagen: 1 Geltungsbereich vom 26.06.2026
2 Textliche Festsetzungen vom 26.06.2026
3 Begründung vom 26.06.2026
4 Bericht über die frühzeitige Beteiligung vom 26.06.2026
Beschlussvorschlag:
Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche
Seite 1 von 5
I. Dem Entwurf der
Bebauungsplanänderung
„Bismarckstraße, 2.
Änderung“ Nr. 032_01_02
wird zugestimmt.
Maßgebend sind der
Geltungsbereich (Anlage
1), die textlichen
Festsetzungen (Anlage 2)
und die Begründung
(Anlage 3), jeweils mit
Datum vom 26.06.2026.
II. Ziel der Planung ist es, die Wohnnutzung vor einer weiteren Belastung
durch Lärm und Verkehr zu schützen und Nutzungskonflikte zu vermeiden.
Deshalb sollen künftig Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke durch die Bebauungsplanänderung
nur ausnahmsweise zugelassen werden
III. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
durchgeführt. Von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Anlage
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird
abgesehen.
IV. Der Bericht über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4). Die abschließende
Abwägungsentscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen bleibt dem
Satzungsbeschluss vorbehalten.
V. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan und die Begründung
gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
einzuholen.
Sachverhalt/Begründung:
Bezug zum Stadtentwicklungskonzept
Der Bebauungsplan unterstützt nach den Vorgaben des Stadtteilentwicklungskonzepte
(SEK) die strategischen Ziele des Handlungsfeldes HF 01 „Attraktives Wohnen“. Das
Planverfahren sichert und verbessert die Qualität bestehenden Wohnraums im Hinblick
auf die Lärm- und Verkehrsbelastung des Wohngebiets.
Ausgangssituation und Ziel der Planung
Bisheriger Verfahrensverlauf
Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche
Seite 2 von 5
Aufstellungsbeschluss 25.06.2025
Bekanntmachung 28.06.2025
Frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher 07.07.2025 – 08.08.2025
Belange
Frühzeitige Beteiligung der
07.07.2025 – 08.08.2025
Öffentlichkeit
Veränderungen gegenüber dem Aufstellungsbeschluss
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurden die Festsetzungen konkretisiert und
begründet. Es werden auch Anlagen für sportliche Zwecke einer ausnahmsweisen
Zulässigkeit zugeordnet (bisher waren diese unzulässig).
Es erfolgte eine Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung.
Weiteres Vorgehen
Gemäß § 3 (2) BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne für die Dauer eines Monats,
mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu
veröffentlichen. Die Unterlagen werden im selben Zeitraum öffentlich ausgelegt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
schriftlich um Stellungnahme gebeten.
Unterschrift:
gez. Martin Kurt
Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche
Seite 3 von 5
Finanzielle Auswirkungen?
Ja Nein Gesamtkosten Maßnahme/Projekt: EUR
Ebene: Haushaltsplan
Teilhaushalt Produktgruppe
ErgHH: Ertrags-/Aufwandsart
FinHH: Ein-/Auszahlungsart
Investitionsmaßnahmen
Deckung Ja
Nein, Deckung durch
Ebene: Kontierung (intern)
Konsumtiv Investiv
Kostenstelle Kostenart Auftrag Sachkonto Auftrag
Klimatische Auswirkung (THG-Emissionen)?
KlimaCheck hat bereits stattgefunden in Vorl.Nr.
o
- - - + + +
Keine oder
Stark negative Negative Positive Stark positive
geringe
Klimawirkung Klimawirkung Klimawirkung Klimawirkung
Klimawirkung
Begründung:
Keine Versiegelung
Alternativvorschlag (nur bei stark negativer Klimawirkung auszufüllen):
Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche
Seite 4 von 5
Verteiler: DI, DII, DIII, DIV, R05, 23, 60, 67, 80, S01
Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche
Seite 5 von 5
N
OTIZEN
Bebauungsplanänderung "Bismarckstraße, 2. Änderung", Nr. 032/01_02 - Entwurf und förmliche
Text aus PDF extrahiert