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Vorkaufssatzung "Erweiterung Gewerbepark Oßweil"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLudwigsburg
Datum2026-07-29
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Ludwigsburg beschließt eine Vorkaufssatzung für die Erweiterung des Gewerbeparks Oßweil. Damit sichert sich die Stadt ein Vorkaufsrecht an 39 Grundstücken (davon 24 in Privatbesitz) zwischen Spottenberger Weg, Mauserstraße, Voithstraße und Schmidener Straße. Ziel ist die Sicherung von Gewerbeflächenpotenzialen und die Ermöglichung geordneter städtebaulicher Entwicklung am bestehenden Standort. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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BESCHLUSSVORLAGE VORL.NR. 133/26 Federführung: FB Stadtplanung, Mobilität und Geoinformation Sachbearbeitung: Di Franco, Vanessa Müller, Janina Datum: 29.05.2026 Beratungsfolge Sitzungsdatum Sitzungsart Bauausschuss 23.07.2026 ÖFFENTLICH Gemeinderat 29.07.2026 ÖFFENTLICH Betreff: Vorkaufssatzung "Erweiterung Gewerbepark Oßweil" Bezug SEK: Handlungsfeld 03 (Wirtschaft und Arbeit) Bezug: Anlagen: 1 Lageplan des Fachbereichs Stadtplanung, Mobilität und Geoinformation vom 29.05.2026 Beschlussvorschlag: Aufgrund von § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird folgende Satzung über die Begründung eines Vorkaufsrechts beschlossen: § 1 Vorkaufsrecht Der Stadt Ludwigsburg steht für den in § 2 genannten Flächen zur Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Gemeinde den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen. § 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Flurstücke Nrn. 1705, 1706, 1707, 1708/4, 1709, 1710, 1710/3, 1711/3, 1712, 1713 (tlw.), 1715, 1716, 1717, 1718, 1719, 1720, 1721, 1722, 1723, 1724, 1725, 1726, 1727, 1729, 1730, 1731, 1732, Vorkaufssatzung "Erweiterung Gewerbepark Oßweil" Seite 1 von 3 1733, 1734, 1735, 1900/1 (tlw.), 1900/6, 2351, 2352, 2353, 2354, 2355, 2357/1 (tlw.) und 2377/2. Es gilt der beigefügte Lageplan des Fachbereichs Stadtplanung, Mobilität und Geoinformation vom 29.05.2026, der Bestandteil dieser Satzung ist. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sachverhalt/Begründung: In § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB wird die Gemeinde ermächtigt, in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, durch Satzung Flächen zu bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Ziel der Entwicklung ist es, notwendige Gewerbeflächenpotentiale für die Stadt Ludwigsburg zu sichern und Gewerbeentwicklung am vorhandenen Standort zu ermöglichen. Für die Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzungen ist daher eine frühzeitige Sicherung der potenziellen Flächen erforderlich. Grundlage der mit dieser Vorkaufssatzung beabsichtigten Entwicklung sind sowohl die Räumliche Perspektive Ludwigsburg, als Orientierungsrahmen zur räumlichen Entwicklung der Stadt, als auch die Gewerbeflächenkonzeption der Stadt Ludwigsburg. Ziel ist es hier, bestehende Gewerbestandorte zukunftsfähig weiterzuentwickeln, Flächenpotenziale effizient zu nutzen und die gewerbliche Entwicklung im Stadtgebiet gezielt zu steuern. Ein wesentlicher Entwicklungsschwerpunkt liegt hierbei im Gewerbepark Oßweil. Der Entwicklungsbereich umfasst insbesondere die Flächen zwischen Spottenberger Weg, Mauserstraße, Voithstraße und Schmidener Straße. Von den insgesamt 39 Grundstücken im Geltungsbereich befinden sich 15 bereits in städtischem Eigentum, die restlichen 24 Grundstücke in privatem Eigentum. Die Flurstücke mit den Nummern 1713, 1900/1 und 2357/1, die nur teilweise in den Geltungsbereich dieser Satzung hineinreichen, sind Wege bzw. Straßen und werden im Sinne der Vollständigkeit des Geltungsbereichs mit aufgeführt. Zur Weiterentwicklung des dort bereits bestehenden Gewerbestandorts ist langfristig die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans vorgesehen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und um sicherzustellen, dass die erforderlichen Flächen zur Verfügung stehen, ist die Festsetzung des Vorkaufsrechts nach §25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB erforderlich. Unterschrift: gez. Martin Kurt Vorkaufssatzung "Erweiterung Gewerbepark Oßweil" Seite 2 von 3 Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein Gesamtkosten Maßnahme/Projekt: EUR Ebene: Haushaltsplan Teilhaushalt Produktgruppe ErgHH: Ertrags-/Aufwandsart FinHH: Ein-/Auszahlungsart Investitionsmaßnahmen Deckung Ja Nein, Deckung durch Ebene: Kontierung (intern) Konsumtiv Investiv Kostenstelle Kostenart Auftrag Sachkonto Auftrag Klimatische Auswirkung (THG-Emissionen)? KlimaCheck hat bereits stattgefunden in Vorl.Nr. o - - - + + + Keine oder Stark negative Negative Positive Stark positive geringe Klimawirkung Klimawirkung Klimawirkung Klimawirkung Klimawirkung Begründung: Keine Versiegelung Alternativvorschlag (nur bei stark negativer Klimawirkung auszufüllen): Verteiler: DI, DII, DIII, DIV, 23, 60, 67, 80, R05 Vorkaufssatzung "Erweiterung Gewerbepark Oßweil" Seite 3 von 3 N OTIZEN Vorkaufssatzung "Erweiterung Gewerbepark Oßweil"

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