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Antragsrecht für fraktionslose Stadtvertreter/-innen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Kaltenkirchen |
| Datum | 2017-07-18 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Stadt Kaltenkirchen
Fachbereich: BL Büroleitende Beamtin Vorlage Nr.
VL-55/2017
Datum: 22.06.2017
öffentlich Geschäftszeichen: Bearbeitet von:
10.022-11 Meike Wölfel
Betreff: Antragsrecht für fraktionslose Stadtvertreter/-innen
Beratungsfolge Sitzungstermin Tagesordnungspunkt
Hauptausschuss 03.07.2017 Vorberatung
Stadtvertretung 18.07.2017 Entscheidung
1. Beschlussvorschlag Fachausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, § 6 der Geschäftsordnung für die Stadt-
vertretung der Stadt Kaltenkirchen und deren Ausschüsse nicht zu ändern.
2. Beschlussvorschlag Stadtvertretung:
Die Stadtvertretung beschließt, § 6 der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung der Stadt
Kaltenkirchen und deren Ausschüsse nicht zu ändern.
Sachverhalt:
Zur Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2017 und zur Sitzung des Hauptausschusses am
12.06.2017 wurde von Stadtvertreter Blechschmidt beantragt, § 6 Abs. 1 der Geschäftsord-
nung für die Stadtvertretung der Stadt Kaltenkirchen und deren Ausschüsse dahingehend zu
ändern, dass auch fraktionslose Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter das Recht erhalten,
eine Angelegenheit auf die Tagesordnung der Stadtvertretung setzen zu lassen.
Dieses Recht ist nach der derzeitigen Regelung einem Drittel der gesetzlichen Zahl der
Stadtvertretung, dem Hauptausschuss, einem Ausschuss, einer Fraktion und dem Bürger-
meister vorbehalten. Eine weitergehende Regelung ist grundsätzlich möglich.
Sofern man einem fraktionslosen Stadtvertreter das Recht gibt, Angelegenheiten auf die Ta-
gesordnung der Stadtvertretung zu setzen, müsste man dies allen Stadtvertreterinnen und
Stadtvertretern gewähren. Sie wären ansonsten benachteiligt, da sie nur im Kreis der Frakti-
on tätig werden könnten und weiterhin kein eigenes Antragsrecht hätten.
Eine Öffnung für alle Mitglieder der Stadtvertretung kann dazu führen, dass sich die Tages-
ordnungen verlängern.
Weiterhin ist zu bedenken, dass es nach der Kommunalwahl 2018 zu Konstellationen kom-
men kann, bei denen eine Rückführung auf die bestehende Regelung wünschenswert wäre,
aber u.U. nur schwer durchsetzbar ist.
Grundsätzlich haben fraktionslose Stadtvertreter/-innen und fraktionsgebundene Stadtvertre-
ter/-innen bereits jetzt die Möglichkeit, Angelegenheiten auf die Tagesordnung setzen zu
lassen, sofern Sie sich einer Fraktion anschließen, eine Fraktion um Übernahme des Antra-
ges bitten oder 10 weitere Stadtvertreter/-innen finden, die den Antrag unterstützen (ein Drit-
tel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder). Daneben steht Ihnen der Weg über die Dringlichkeit
frei, die allerdings eine zwei Drittel Mehrheit erfordert, es aber somit jeder Stadtvertreterin
und jedem Stadtvertreter ermöglicht, Angelegenheiten auf die Tagesordnung zur Sitzung der
Stadtvertretung zu bringen.
Im Ergebnis wird empfohlen, § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung der
Stadt Kaltenkirchen und deren Ausschüsse in seiner jetzigen Form bestehen zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X
Es stehen Mittel zur Verfügung: Ja Nein
Produktkonto:
Kosten der Maßnahme
Folgekosten
Erläuterungen:
Hanno Krause
Bürgermeister
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