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Antrag 7/2026 der CDU und der UWG v. 22.1.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Jülich |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
CDU und UWG beantragen, die Neubauten der beiden Rurbrücken (Kirchberger Straße und Freibad) als Verbundprojekt zu planen und mit einem möglichen Hallenbad-Neubau abzustimmen. Die Verwaltung empfiehlt gegen die Bündelung der Planungsleistungen, da ein EU-weites Vergabeverfahren erforderlich wäre, das zeitaufwändig und teuer ist, während separate Vergaben schneller möglich sind. Die Verwaltung soll eine abgestimmte Projekt- und Zeitplanung mit Kostenbetrachtung vorlegen; die Baukosten werden auf ca. 3,26 Millionen Euro geschätzt.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Jülich Jülich, 16.07.2026
Der Bürgermeister
Amt: 66/Sa.
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 207/2026
Mitteilung
Beratungsfolge Termin TOP Ergebnisse
Stadtrat 16.07.2026
Antrag 7/2026 der CDU und der UWG v. 22.1.2026
Anlg.:
66 SD.Net
Mitteilungstext:
Im o.g. Antrag werden mit dem Betreff „Neubau der Rurbrücken Kirchberger Straße und am Freibad – Bün
delung als Verbundprojekt und abgestimmte Projektplanung“ drei Beschlussvorschläge unterbreitet.
Die Geh- und Radwegbrücke Kirchberger Straße (Heckfeldbrücke) verbindet das Stadtgebiet mit dem Orts
teil Neu-Bourheim. Das Bestandsbauwerk aus dem Jahr 1957 hat eine Gesamtlänge von 80,45 m aufgeteilt
auf 3 Felder mit Einzelstützweiten von 25 m - 30,45 m – 25 m ausgebildet als Spannbeton-Durchlaufträger.
Angehängt befinden sich Versorgungsleitungen der Stadtwerke, der Thyssengas und eine Schmutzwasser
druckleitung der Stadt Jülich. Laut Auskunft der Stadtwerke kann die angehängte Leitung kurzfristig außer
Betrieb genommen werden. Die Gasleitung der Thyssengas wird im Herbst vom Netz genommen. Die
Schmutzwasserdruckleitung müsste, sofern es nicht zu einem Ersatzneubau der Brücke kommt, umgelegt
werden.
Die Brücke Freibad/Schulzentrum verbindet das rechte und linke Ufer der Rur ungefähr auf Höhe des Bau
gebietes „Nördliche Victor-Gollancz-Straße“. Bei dem Bauwerk aus Azobé (Bongossi) handelt es sich eben
falls um eine 3-feldrige Brücke mit Einzelstützweiten von 9,00 m – 31 m – 17 m. Hier besteht das Haupttrag
werk aus zwei 2,24 m hohen Fachwerkträgern. Als Belag dienen geriffelte Holzbohlen. Der Überbau liegt an
den jeweiligen Enden auf Stahlbeton-Wandscheiben und an den Zwischenauflagern auf insgesamt 4 Bohr
pfählen auf. Versorgungsleitungen sind nicht vorhanden.
Beide Brücken sind Fußgänger- bzw. auch Radfahrerbrücken und Zurzeit für den Verkehr gesperrt
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neubauten der Rurbrücken Kirchberger Straße und am Freibad
als Verbundprojekt zu planen und die Planungen zeitlich und inhaltlich so zu koordinieren, dass
Synergien in Planung, Vergabe und Bauausführung genutzt werden.
Beide Brücken sind aufgrund der Lage, der Örtlichkeit und der Geometrie als Einzelobjekte zu planen, so
dass hier keine Synergieeffekte zu erwarten sind. Aufgrund der Stützweitenverhältnisse ergeben sich u.U.
vollkommen unterschiedliche Tragwerksausbildungen.
Werden die Planungsleistungen für die beiden Brückenersatzneubauten in einem gemeinsamen Vergabe
verfahren ausgeschrieben und vergeben, ist der EU-Schwellenwert für die Vergabe von Liefer- und Dienst
leistungen für öffentliche Auftraggeber von derzeit 216.000 € (netto) zu beachten. Dieser Wert wird bei
überschläglicher Ermittlung des anstehenden Honorars überschritten. Es ist davon auszugehen, dass ein
EU-weites VgV-Verfahren (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) durchzuführen ist, welches
deutlich aufwändiger ist, als die separate Vergabe der Planungsleistungen mit einer durchzuführenden An
gebotsanfrage bei mindestens drei ausgewählten Ingenieurbüros. Eine Dauer von mindestens 4 bis 6 Mona
ten ist allein für das Verfahren zu kalkulieren. Neben dem Zeitaufwand inkl. der erforderlichen Personalres
sourcen sind weitere Kosten, z. B. Rechtsberatung, zu berücksichtigen.
Da dieses Verfahren gegenüber einer getrennten Angebotsabfrage mit mindestens drei Angeboten wie
oben dargestellt deutliche Nachteile hat, wird es nicht favorisiert.
Inwiefern Einsparungen durch die gemeinsame Vergabe der Bauleistungen zu erzielen sind, ist nicht be
kannt, da kalkulatorische Angaben und Daten diesbezüglich nicht vorliegen. Die Brücken liegen nicht in di
rekter Nähe. Der Hin- und Rückweg der Fahrstrecke zwischen den Bauwerken beträgt ca. 4 km.
Die gleichzeitige Abwicklung der beiden Maßnahmen könnte in Bezug auf Bauleitung, Polier, Materialbe
schaffung und Personaleinsatz Kostenvorteile für die beauftragte Baufirma ergeben. In welcher Größenord
nung diese liegen, ist nicht bekannt, da dazu keine Erfahrungswerte vorliegen.
Gleichzeitig kann es zu Nachforderungen seitens des ausführenden Unternehmens kommen, wenn durch
nicht vorhersehbare Umstände, z.B. Denkmalfunde, Kampfmittelfunde, Problemen im Baugrund, etc. die
zeitgleiche Durchführung von kalkulierten Arbeiten, z. B. Abdichtungsarbeiten durch Subunternehmer, etc.,
stocken oder zeitlich auseinanderdriften.
Vorteile aus Sicht des Auftraggebers können sich durch den eventuell geringeren Abstimmungs- und Koor
dinierungsaufwand mit nur einem Auftragnehmer ergeben.
2. Die Verwaltung prüft, ob und wie die Maßnahmen sinnvoll mit dem möglichen Hallenbad-Neubau
abgestimmt werden können und berücksichtigt dies in der Projektplanung.
Zurzeit befindet sich der Bebauungsplan Nr. 70 „Neubau Hallenbad“ in der Aufstellung. Daher steht ein
konkreter Zeitplan für den Bau noch nicht fest. Um die Beeinträchtigungen so klein wie möglich zu halten,
werden, für den Fall einer ganz oder teilweise parallelen Bautätigkeit des Hallenbades und der Brücke, die
erforderlichen Abstimmungen zwischen allen beteiligten Verantwortlichen durchgeführt.
3. Die Verwaltung legt dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss (PUB) sowie dem Haupt- und Fi
nanzausschuss eine abgestimmte Projekt- und Zeitplanung einschließlich aktualisierter Kosten- und
Risikobetrachtung (Preisstand) sowie möglicher Förder- und Finanzierungsoptionen vor. Bis zur Vor
lage dieser Entscheidungsgrundlagen soll von irreversiblen Schritten (Ausschreibung, Vergabe, Bau
beginn) abgesehen werden, soweit dem keine zwingenden Gründe der Verkehrssicherheit entge
genstehen.
Mitteilung 207/2026 Seite 2
Kosten- und Risikobetrachtung
Für den Ersatzneubau der Heckfeldbrücke wurden Baukosten von rd. 1.904.000 € brutto geschätzt. Daraus
ergeben sich nach HOAI geschätzte Kosten für die Planung des Ingenieurbauwerks und die Tragwerkspla
nung von ca. 228.000 € brutto. Ein etwaiger Nachlass wurde nicht berücksichtigt.
Für den Ersatzneubau der Brücke am Freibad wurden die Baukosten mit einem Ansatz von rd. 9.520 €
brutto (8.000 € netto) je m² Brückenfläche auf rd. 1.356.600 € brutto geschätzt. Hier ergeben die Kosten
nach HOAI für die Planung des Ingenieurbauwerks und der Tragewerksplanung ca. 176.000 € brutto. Auch
hier wurde kein Nachlass in Rechnung gebracht.
Bei der derzeitigen Marktlage können Kosten für die Baugrunderkundungen und die Erstellung der Bau
grundgutachten von ca. 42.000 € brutto geschätzt werden.
Die materialtechnischen Untersuchungen werden auf ca. 9.000 € brutto geschätzt. Weitere geringere Kos
ten entfallen auf Vermessung, Beweissicherung, SI-GE-Ko, Hochwasseralarmplan, etc. Diese werden übli
cherweise bei der Schätzung in Summe mit ca. 10 -15 % der Bausumme veranschlagt.
Die Honorare für die baustatische Prüfung werden nach einer Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums
ermittelt und sind von den anrechenbaren Kosten und der Bauwerksausbildung und dem damit verbunde
nen Prüfaufwand abhängig. Daher ist eine Vorhersage der Honorare derzeit nicht möglich.
Zur Risikobetrachtung ist zu sagen, dass Preissteigerungen möglich sind. Valide Aussagen über die Höhe wä
ren rein spekulativ und können daher nicht geschätzt werden.
Kostensteigerungen sind ebenfalls durch Unvorhersehbares, wie Denkmalfunde, Kampfmittelfunde, Schad
stoffbelastungen, Hochwasser während der Bauphase, etc. möglich. Dadurch können Bauzeitverzögerun
gen eintreten.
Sollte die Heckfeldbrücke nicht ersetzt werden, so muss die städtische Schmutzwasserdruckleitung gedü
kert oder zum Niersteiner Weg verlegt werden.
Dazu bestehen zwei Alternativen: 1. Die Leitung wird unter der Rur als Düker geführt. Bevor diese Leitung
an das Brückenbauwerk, sichtbar, angehangen wurde, gab es bereits einen Düker. Undichtigkeiten führten
dazu, dass auch Rurwasser gepumpt wurde und je nach Druckverhältnissen auch Schmutzwasser in die Rur
gelangt ist. 2. Aus Erfahrung und aus Gründen der Betriebssicherheit, wird eine Verlegung in den Nierstei
ner Weg favorisiert.
Zusätzlich sind Abrisskosten in Höhe von ca. 160.000 € brutto zu veranschlagen.
Projekt- und Zeitplanung
Die Projekt- und Zeitplanung hängt von sehr vielen Faktoren ab: Mittelbereitstellung, Beschlüsse, zeitlich
langwierige wasserrechtliche und sonstige Genehmigungsverfahren (Bezirksregierung Köln, Untere Wasser
behörde, Untere Naturschutzbehörde, Wasserverband Eifel-Rur). Da diese nicht beeinflussbar sind, ist eine
fundierte Aussage hierüber nicht möglich.
Förder- und Finanzierungsoptionen
Die Förderung für den Ersatzneubau von Rad- und Gehwegbrücken ist nach jetzigem Kenntnisstand auf
zwei Weisen möglich:
Mitteilung 207/2026 Seite 3
1. Förderung nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und
Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi-Nah)
2. Förderung durch Mittel aus dem Strukturwandel zur Umsetzung des Rheinischen Radverkehrskon
zeptes
Zurzeit wird intern geprüft, ob es für die Ersatzneubauten Möglichkeiten der Förderung gibt.
Mitteilung 207/2026 Seite 4
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