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Antrag SPD-Fraktion betreffend Interessenbekundung am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Homberg (Ohm)
Datum2026-06-23
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Beschlussvorlage - öffentlich - VL-298/2025 2. Ergänzung Fachbereich Bauverwaltung Amtsleiter Federführendes Amt Bauverwaltung Antragsteller SPD-Fraktion Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Stadtverordnetenversammlung der Stadt 23.06.2026 Homberg (Ohm) Betreff: Antrag SPD-Fraktion betreffend Interessenbekundung am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" Sachverhalt: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat am 15.12.2025 den folgenden Beschluss (VL-298/2025) gefasst: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat der Stadt Homberg (Ohm) reicht eine Interessenbekundung bis zum 15. Januar 2026 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) über das Förderportal des Bundes easy- Online ein. Der Magistrat der Stadt Homberg (Ohm) hat am 20.01.2026 den folgenden Beschluss (VL- 13/2026) gefasst: Der Magistrat der Stadt Homberg (Ohm) beschließt mehrheitlich, die Interessensbekundung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) Projektaufruf 2025“ über das Förderportal easy-Online einzureichen und billigt die Einreichung der Projektskizze. Die Interessenbekundung erfolgt mit Einreichung einer sogenannten Projektskizze. Die eingereichte Projektskizze hatte, kurz zusammengefasst, die folgenden Inhalte: Allgemeine Baubeschreibung: Die Stadt Homberg (Ohm) plant die umfassende Sanierung und Umnutzung des bestehenden Sportgeländes zu einem modernen Kunstrasen- und Multifunktionsplatz. Der neue Kunstrasenplatz soll für alle Ballsportarten nutzbar sein und als Austragungsort für Bundesjugendspiele sowie Veranstaltungen von Vereinen, Schulen und Kindertagesstätten dienen. Im Rahmen der Maßnahme erfolgt die Multifunktionalisierung der Sportanlage: • Umwandlung des bisherigen Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz • Erneuerung der Aschenlaufbahn zu einer Tartanlaufbahn • Ertüchtigung einzelner Bereiche wie Sprunggruben und Pflasterflächen • Errichtung einer modernen LED-Flutlichtanlage Ziel ist es, die Sportstätte ganzjährig für Fußball und Leichtathletik nutzbar zu machen und damit die Attraktivität und Nutzungsvielfalt für die gesamte Kommune deutlich zu steigern. Ausgabenplan: Seite 1 von 5 2027 Zuwendung (45%) Eigenanteil Planungsleistung Kunstrasenplatz 200.000 € Planungsleistung LED-Flutlichtstrahler 30.000 € Planungsleistung Kunststoffbahn 180.000 € 410.000 € 184.500 € 225.500 € 2028 Bauliche Umsetzung Kunstrasenplatz 800.000 € Planungsleistung LED-Flutlichtstrahler 120.000 € Planungsleistung Kunststoffbahn 720.000 € 1.640.000 € 738.000 € 902.000 € Gesamt 2.050.000 € 922.500 € 1.127.500 € Nachdem die Interessenbekundung fristgerecht eingereicht wurde, teilte uns das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 22.04.2026 mit, dass das Projekt „Sanierung des Sportplatzes an der Altenstadt in Homberg“ mit einer Förderung in Höhe von 750.000 € ausgewählt wurde. Dies bedeutet, dass entgegen der Interessenbekundung die Fördersumme nun 750.000 € beträgt und nicht wie beantragt 922.500 €. Dies führt nun zu einem erhöhten Eigenanteil von 1.300.000 €, anstelle der beantragten 1.127.500 €. Auf Nachfrage, warum die Kürzung erfolgte, wurde seitens des BBSR mitgeteilt, dass die Entscheidung über das Projekt und somit auch die Festlegung der Förderhöhe im Ermessen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages lag. Da es sich bei der in Aussicht gestellten Bundesförderung um einen maximal möglichen Betrag, der im Weg der Festbetragsfinanzierung als Zuwendung zur Verfügung gestellt wird, handelt, wird sich also die Fördersumme den wo möglichen späteren tatsächlichen Kosten nicht anpassen. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass etwaige Änderungen an den maßgeblichen Inhalten und Zielen der Projektskizze grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Dies wiederum bedeutet, dass eine wo mögliche Kürzung von vorgesehenen Einzelmaßnahmen (z.B. Verzicht Kunststoffbahn), um den Eigenanteil zu kürzen bzw. an die neue Förderhöhe von 750.000 € anzupassen, nicht statthaft sind. Die Maßnahme ist also komplett, wie bekundet, in vollem Umfang auszuführen. Im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung am 19.05.2026, wurden darüber hinaus noch u.a. folgende Förderbedingungen kommuniziert: -es wird ab Juni 2026 mit allen Antragstellern ein sogenanntes Koordinierungs-Gespräch geben. Zwei Wochen vor diesem Termin muss der eigentliche Förderantrag im Entwurf dem BBSR vorliegen. Im Rahmen des Koordinierungs-Gespräches wird dann dieser Entwurf im Detail besprochen werden. Vier Wochen nach diesem Gespräch muss dann der Förderantrag final eingereicht sein. -Bestandteile Förderantrag: Neben allgemeinen Antragsformularen wie Ausgaben- und Finanzierungplan (Gliederung nach Kostengruppen gemäß DIN 276), Projektlaufzeit und detaillierte Maßnahmenbeschreibungen, verschiedene Erklärungen (z.-B. Vorsteuerabzugsberechtigung, Arten der Beihilfe usw.) muss ein „Rats bzw. Kreistagsbeschluss über die Darlegung der gesicherten Finanzierung“ eingereicht werden -die Projektlaufzeit läuft bis 2031- denkbar wäre also auch eine spätere Ausführung anzustreben Beschlussvorlage VL-298/2025 2. Ergänzung Seite 2 von 5 -Vorhabenbeginn: Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 5 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gelten nicht als Vorhabenbeginn. Bei Bauleistungen liegt ein Vorhabenbeginn mit Abschluss des ersten Bauvertrags vor -Baufachliche Prüfung: Bei Zuwendungen unterhalb von 6 Millionen Euro werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift Nr. 13.1 zu § 44 BHO regelmäßig die zuständigen bautechnischen Dienststellen des Zuwendungsempfängers beteiligt. Es muss nun beraten und abgewogen werden, ob das Vorhaben unter den nun bekannten Bedingungen weiter umzusetzen ist! Soll also das Gesamtprojekt, als sogenannte freiwillige Leistung, mit einer maximalen Fördersumme von 750.000 € und einem derzeitigen Eigenanteil von 1.300.000 € umgesetzt werden. Hierbei sind aus Sicht der Bauverwaltung u.a. die folgenden Informationen entsprechend zu berücksichtigen und abzuwägen: • Die aktuellen Kosten stellen lediglich einen ersten Kostenrahmen dar. Erst im späteren Verlauf der Planung werden eine Kostenschätzung (Leistungsphase 2 Vorplanung gem. HOAI, dann eine Kostenberechnung (Leistungsphase 3 Entwurfsplanung gem. HOAI), dann der Kostenanschlag (Leistungsphase 6+7 Vergabe gem. HOAI) aufgestellt. Der Kostenrahmen basiert auf einer ersten konzeptionellen Idee, die Preistoleranzen können noch bis zu 40% betragen. Zur Erinnerung: Die Förderhöhe passt sich nicht an. • Es liegt noch keine projektbezogene Folgekostenberechnung vor. Allerdings sind aufgrund von Erfahrungswerten mit jährlichen Kosten von rund 15.000 bis 20.000 € zu rechnen: -Pflege Kunstrasenplatz (ca. 5.000 € – 10.000 € / Jahr): Beinhaltet das wöchentliche Aufbürsten, die Beseitigung von organischem Material, die Lockerung des Granulats und das Nachfüllen von Einstreumaterial -Pflege Kunststoffbahn (ca. 500 € – 1.000 € / Jahr): Regelmäßige Reinigung (Hochdruckreinigung, Entfernung von Moos und Algen), um die Elastizität und Rutschfestigkeit zu erhalten -Stromkosten LED-Flutlicht (ca. 1.500 € – 3.000 € / Jahr) Bei ca. 500 Betriebsstunden liegen die Kosten bei etwa 2 € bis 3 € pro Stunde -Wartung & Reparatur (ca. 500 € – 1.500 € / Jahr): Jährliche Sicherheitsprüfung der Lichtmasten, Austausch defekter LED-Leuchtmittel und kleine Ausbesserungen an Nähten des Kunstrasens oder Vandalismusschäden -Zuzüglich sollte eine Rücklage gebildet werden: Ein Kunstrasenplatz muss nach etwa 10– 15 Jahren für rund 200.000 € bis 350.000 € komplett erneuert werden (inklusive Entsorgung und Recycling). Auch die Kunststoffbahn muss nach ca. 15 Jahren für einen hohen fünfstelligen Betrag neu beschichtet • Die Ausführungszeit ist unter Beachtung der Haushaltsplanungen final abzustimmen (Laufzeit des Förderprogramm läuft bis 2031- könnte also auch erst in späteren Jahren umgesetzt werden). • Bei mehreren Pflichtaufgaben liegt ein erheblicher Sanierungsstau vor und somit weiterer hoher Investitionsbedarf für die nächsten Jahre (Aufzählung ist nicht abschließend): -Sanierung der Gemeindestraßen (Straßenzustandskataster befindet sich in Aufstellung) -Sanierung der Abwasserentsorgung (Die Zustandserfassung und Kanalreinigung nach der Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (EKVO) läuft aktuell) -Sanierung der Tiefbrunnen (aktuell wird der TB III Dannenrod für rd. 250T € saniert, unsere weiteren Tiefbrunnen weisen im Wesentlichen gleiche Erhaltungszustände vor) -Sanierung der Hochbehälter/ Sicherstellung der Wasserversorgung (Hochbehälter weisen erheblichen Sanierungsbedarf vor; Zusammenlegungen, Sanierungen u. Neubauten von Beschlussvorlage VL-298/2025 2. Ergänzung Seite 3 von 5 Hochbehältern werden in Kürze durch Fachplaner geprüft; Mängel wurden durch Begehung durch das Gesundheitsamt protokolliert) -Sicherstellung Löschwasserversorgung (I.R. der Sicherstellung der Wasserversorgung muss das städtische Leitungsnetz hydraulisch aufgenommen werden, um eine verlässliche Löschwasserversorgung planen zu können; Löschteiche sind i.d.R. abgängig; Neubau von Zisternen muss thematisiert werden) -Vertiefende Prüfung Feuerwehren (Zusammenlegungen, Sanierungen u. Neubauten von Feierwehrgerätehäuser werden aktuell geprüft; Stichwort Technischer Prüfdienst usw.) -Ingenieurbauwerke wie Stützmauern und Brücken sind wiederkehrend zu prüfen und zu sanieren (DIN 1076; Erheblicher Sanierungsstau ist zu erwarten) • Darüber hinaus stehen im Bereich der freiwilligen Leistungen/ Daseinsvorsorge verschiedene Projekte (Aufzählung ist nicht abschließend) an: -Beschluss und wo mögliche Umsetzung der beauftragten DGH-Studie (Fertigstellung steht kurz bevor) -Beschluss und wo mögliche Umsetzung des beauftragten Fuß- und Radverkehrskonzept (Fertigstellung steht kurz bevor) -weitere Umsetzung von bedeutsamen städtebaulichen Vorhaben wie zum Beispiel „Gewerbegebiet Am Roten Berg“ -weitere Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zeit-Kosten-Finanzierungsplans aus dem IKEK-Konzept „integriertes kommunales Entwicklungskonzept für die Stadt Homberg (Ohm)“ • Nach einer ersten Prüfung, kann die Unterhaltung der neuen Sportanlage nur extern durch Dritte sichergestellt werden. Demnach wäre z.B. die Gründung eines Fördervereins der zukünftigen Nutzer, eine Notwendigkeit für eine Umsetzung • Die genehmigten Maßnahmen aus der Interessenbekundung enthalten keine Leistungen zum vorhandenen Gebäude- sprich der aktuelle Stand der Duschen und Umkleiden wird fortdauern bzw. müsste noch zusätzlich eingeplant werden • Die Antragstellung und Umsetzung wird enorme Kapazitäten in der Bauverwaltung binden. Derzeit arbeiten zwei Vollzeitstellen (Verw.-Angestellter u. Klimaschutzbeauftragte) und eine Halbtagsstelle (Verw.-Angestellte) der Amtsleitung zu, im Oktober 2026 kommt eine weitere Vollzeitstelle (Techniker Hochbau) hinzu. Letztendlich wird eine Umsetzung, selbst unter Berücksichtigung einer weiteren absolut notwendigen Vollzeitstelle in 2027, nur unter einer strengen Priorisierung unter den Pflichtaufgaben möglich werden. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Mit der Umsetzung des Projekts ist in den künftigen Haushaltsjahren sowohl mit Investitionskosten als auch mit laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten zu rechnen. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen können erst im Rahmen der weiteren Planung und nach Vorliegen detaillierter Kostenschätzungen sowie Folgekostenberechnungen konkret benannt werden. Für die Antragstellung ist die Bereitstellung des Eigenanteiles nachzuweisen, der sich zurzeit auf 1.300.000 € beziffert (2.050.000 € abzüglich 750.000 € Festbetragsfinanzierung als Zuwendung des Bundes). Mittel aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz können als Eigenanteil der Kommune gewertet werden. Beschlussvorschlag: Beschlussvorlage VL-298/2025 2. Ergänzung Seite 4 von 5 1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) beschließt im Rahmen des bei einer derzeitigen Gesamtinvestitionssumme i.H.v. 2.050.000 € und einem derzeitigen Eigenanteil i.H.v. 1.300.000 € einzureichen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) beschließt im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) den Eigenanteil für das Bauvorhaben „Sanierung des Sportplatzes An der Altenstadt“ in Homberg in Höhe von derzeit voraussichtlichen 1.300.000 € im Haushaltsplan 2027 der Stadt Homberg (Ohm) bereitzustellen. Der Magistrat wird beauftragt, in den Entwurf des Haushaltsplanes 2027 einen Betrag in Höhe von 2.050.000 € als Auszahlung bzw. 750.000 € als Einzahlung für das Projekt vorzusehen (verteilt auf das Haushaltsjahr 2027 und Folgejahre). Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) für das Bauvorhaben „Sanierung des Sportplatzes An der Altenstadt“ in Homberg einen Förderantrag auf Grundlage der eingereichten Interessenbekundung und unter Berücksichtigung einer maximalen Fördersumme i.H.v. 750.000 € Anlage(n): 1 Antrag SPD-Fraktion - Interessenbekundung Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten Beschlussvorlage VL-298/2025 2. Ergänzung Seite 5 von 5

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