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Ergänzung der Sitzungsvorlagen um einen "Klima-Check" (Antrag Fraktion DIE GRÜNEN)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Dierdorf |
| Datum | 2026-03-18 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeinde Dierdorf
für die Stadt Dierdorf
Sitzungsvorlage Vorlagen-Nummer:
2026-023
Beratungsgegenstand (TOP):
Ergänzung der Sitzungsvorlagen um einen "Klima-Check" (Antrag Fraktion DIE
GRÜNEN)
Beratungsfolge: Behandlung: Status: Sitzungstermin:
Hauptausschuss der Stadt vorberatend öffentlich 18.03.2026
Dierdorf
Stadtrat Dierdorf beschließend öffentlich 25.03.2026
Sachverhalt:
Auf beigefügten Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN im Stadtrat der Stadt Dierdorf vom
26.01.2026 wird zur Sachverhaltsdarstellung verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung
zum Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Ergänzung der Sitzungsvorlagen um einen
sog. „Klima-Check“ vom 26.01.2026
Im Allgemeinen ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Klimaaspekten in den
kommunalen Entscheidungsprozessen seit längerer Zeit im Fokus, was grundsätzlich
nachvollziehbar ist.
Die Verwaltung sieht allerdings erhebliche praktische und organisatorische Bedenken, die
gegen die vorgeschlagene Umsetzung in der angedachten Form eines „Klima-Check“ sprechen,
auch, wenn eine Begrenzung auf das „Bau- und Beschaffungswesen“ erfolgen sollte.
Hierzu im Einzelnen:
Der Antrag zum „Klima-Check“ sieht drei Kategorien vor: „Nicht klimarelevant", „Eventuell
klimarelevant", „Klimarelevant". Diese Kategorisierung ist zwar einfach und überschaubar
gehalten, jedoch mangels Definitionen vage und auslegungsoffen.
Weiter sieht der Antrag vor, dass von Verwaltungsmitarbeitenden Kurzkommentare zu
Treibhausgasbilanzen und Lebenszykluskosten verfasst werden.
Hierzu ist festzustellen, dass eine fachliche Expertise nicht gegeben ist, sondern die
Beurteilungen im Rahmen des „Klima-Check“ in erster Linie eine subjektive Einschätzung
bzw. Bewertung der Sachbearbeitenden darstellt (= Einzelmeinung).
Dies kann dazu führen, dass identische Sachverhalte einer unterschiedlichen „Klimarelevanz“-
Bewertung zugeführt werden. Dies zumal die Grenzen bzgl. der Kategorisierung nicht starr sind,
sondern fließend sein können, so dass -je nach Sichtweise- eine unterschiedliche Interpretation
möglich ist, wie nachstehende Beispiele belegen:
Kauf eines üblichen, dieselbetriebenen Kommunaltraktors
Nicht klimarelevant Eventuell klimarelevant Klimarelevant
Schadstoffausstoß
Kauf eines Anbaugerätes (Salzstreuer)
Nicht klimarelevant Eventuell klimarelevant Klimarelevant
kein Schadstoffausstoß Salz kontaminiert Wasser Traktorantrieb =
Schadstoffausstoß
Kauf eines E-Fahrzeugs für den Bauhof
Nicht klimarelevant Eventuell klimarelevant Klimarelevant
kein Schadstoffausstoß Batterie erfordert Ladestrom1 Herstellung Lithiumbatterie
Kauf eines Spielgerätehauses aus Metall
Nicht klimarelevant Eventuell klimarelevant Klimarelevant
Rohstoff „Eisenerz“
+ energieintensive Herstellung
Kauf eines Spielgerätehauses aus Holz
Nicht klimarelevant Eventuell klimarelevant Klimarelevant
nachhaltiger Rohstoff „Holz“ kesseldruckimprägniert Baumfällung
+ Metallverbinder + Dachbitumenbahn
Ausbau einer Gemeindestraße (Erneuerung Asphaltschicht)
Nicht klimarelevant Eventuell klimarelevant Klimarelevant
X
Allein diese Beispiele verdeutlichen, dass eine Unsicherheit bei der Kategorisierung gegeben
ist. Weiter ist offen, worauf im Bau- und Beschaffungswesen konkret abgestellt werden soll –
auf das Produkt selbst (Beschaffungszustand) oder bereits auf die Gewinnung der Rohstoffe
zur Herstellung des Produktes. Im Kern dürfte bei Letzterem nahezu bei allen Gütern eine
Klimarelevanz zu bejahen sein.
Die Verwaltungsmitarbeitenden würden die abgeforderten Angaben im Rahmen des „Klima-
Check“ nach bestem Wissen und Gewissen vornehmen wollen, was in Abhängigkeit des
anstehenden Entscheidungsgegenstandes die Einholung weitergehender Datenmaterialien und
-berechnungen erfordern kann.
Ein aussagefähiger Lebenszykluskosten-Vergleich, aber auch die Treibhausgasbilanzierung ist
ohne aufwendige Recherche oder Annahmen nicht möglich.
Dies ist zeitintensiv und bindet personelle Ressourcen.
Es steht zu befürchten, dass die Einführung des „Klima-Check“ in der vorgesehenen Form zu
verstärkten Rückfragen und Abstimmungen innerhalb der Verwaltung führen wird, obwohl
dieser mangels Bindungswirkung kein (alleiniger / wesentlicher) Entscheidungsfaktor
darstellt.
Im Bereich des Bauwesens werden exemplarisch durch rechtliche Vorgaben der Verbau
bestimmter, feuerhemmender Materialien gefordert, deren energieintensive Produktion bzw.
Herstellung Klimarelevanz aufweist. Dies dürfte bei der Beauftragung zum Einbau dieser
Materialien den kommunalen Entscheidungsprozess mit Blick auf die Einhaltung der
Brandschutzvorgaben kaum beeinflussen.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass bei einer Auswahlentscheidung -unabhängig der
Klimarelevanz- üblicherweise das (monetär) wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erfährt,
was auf haushalts- und vergaberechtliche Grundlagen zurückzuführen ist.
1 Bei der Beurteilung der „Klimarelevanz“ wäre auf die konkrete Stromerzeugungsart abzustellen.
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Der Klima-Check hat allenfalls dokumentarische Bedeutung, aber keine bindende Wirkung.
Ein echter Mehrwert durch den „Klima-Check“ im Kontext des kommunalen
Entscheidungsprozesses ist nicht ersichtlich.
Insoweit ist auch die Kosten-Nutzen-Relation fraglich.
Jedes Gremienmitglied wird sicherlich seine eigene Auffassung zur Klimarelevanz etwa im
Bereich des Bau- und Beschaffungswesens haben, was in Ausübung des freien Mandats seine
Berücksichtigung finden dürfte.
Auch ohne förmlichen „Klima-Check“ in den Sitzungsvorlagen dürften gerade in der jüngeren
Vergangenheit der Nachhaltigkeits- und Klimaaspekt bei den Gremienentscheidungen
implementiert gewesen sein.
Fazit: Im Interesse der Beibehaltung und Fortführung einer „schlanken Verwaltung“
wäre es zielführend und effizient, von dem angestrebten förmlichen „Klima-
Check“ Abstand zu nehmen.
Dierdorf, 19.02.2026
Im Auftrag
Hans Joachim Kehl
Büroleiter
Finanzielle Deckung:
☐ Haushaltsmittel in Höhe von EUR stehen beim Untersachkonto .
zur Verfügung.
☐ ist nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorhanden (siehe Sachverhalt).
☒ entfällt
Beschlussvorschlag:
Nach Beratungsverlauf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen
Dierdorf, den 19.02.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Fb 1.1 / HJK
Manuel Seiler
Bürgermeister
Anlage/n:
STR-Fraktionsantrag DIE GRÜNEN wg. Klima-Check
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