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Überplanmäßige Ausgabe zur Beseitigung der Unwetterschäden in der Gemeinde Heidenau sowie Anfrage Kosten Beseitigung Unwetterschäden der Fraktionen ZUSAMMEN, Die Linke, BesserGrün und SPD und Antrag auf (anteilige) Kostenerstattung der Bauhofkosten durch die Gemeinde Heidenau.

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Tostedt
Datum2026-08-18
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Samtgemeinde Tostedt genehmigt überplanmäßige Ausgaben zur Beseitigung von Unwetterschäden vom 13.07.2026 in Heidenau: 10.871 Euro für Schäden im Bereich der Gemeinde Heidenau und 1.500 Euro für den Friedhof. Die Kosten werden als Gefahrenabwehrmaßnahme der Samtgemeinde getragen und über Zinskonten gedeckt. Der Bürgermeister Heidenaus hatte eine Kostenerstattung angefordert; ein Katastrophenfall lag nicht vor.

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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Kosten des Bauhofs zur Beseitigung der Unwetterschäden in Heidenau werden von der Samtgemeinde im Rahmen der Gefahrenabwehr unter der HH-Stellle: 10.12200/48110000 "Allgemeine Gefahrenabwehr - interne Leistungsbeziehungen" getragen. Aus diesem Grunde wird eine überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 10.871 Euro genehmigt. Ferner wird eine überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 1.500 Euro bei der HH-Stelle: 10.55300/48110200 "Friedhof Heidenau - interne Leistungsbeziehungen" genehmigt. Die Deckung ist jeweils über das Konto 10.61200/45170000 „Zinsaufwendungen Kreditinstitute“ gewährleistet. Sachverhalt: Der Samtgemeinde liegt die „Anfrage Kosten Beseitigung Unwetterschäden“ der Fraktionen ZUSAMMEN, Die Linke, BesserGrün und der SPD vor (Anlage 1). Hintergrund der Anfrage ist das schwere Unwetter vom 13.07.2026 in Heidenau. Hierzu soll ermittelt werden, (1.) welche Kosten seitens des Bauhofes der Samtgemeinde für die Beseitigung von Schäden an Liegenschaften der Samtgemeinde Tostedt in der Gemeinde Heidenau entstanden sind und (2.) welche Kosten für die Beseitigung von Schäden im Bereich der Gemeinde Heidenau entstanden sind. Schäden an Liegenschaften der Samtgemeinde Tostedt Kosten: 3.572,32 Euro Schäden im Bereich der Gemeinde Heidenau Kosten: 10.871,00 Euro Die Kosten sind mit Stand: 06.08.2026 ermittelt. Gegebenenfalls können sich die Summen noch erhöhen. Des weiteren hat der Bürgermeister der Gemeinde Heidenau mit E-Mail vom 31. Juli 2026 angefragt, inwieweit die Samtgemeinde Tostedt bereit ist, auf einen Teil der durch den Einsatz des Bauhofes entstandenen Kosten zu verzichten oder aufgrund der besonderen Lage ganz oder teilweise von einer Umlage der Kosten auf die Gemeinde Heidenau abzusehen (Anlage 2). Bei dem Unwetter handelte es sich um ein besonderes, lokales Naturereignis. Hiervon zu trennen ist der Begriff „Katastrophenfall“. Hierbei läge die Zuständigkeit beim Landkreis Harburg. Ein Katastrophenfall im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung einfordert. Ein derartiger Fall muss durch den Landrat festgestellt werden. Dies war vorliegend nicht gegeben. Die Beseitigung der Auswirkungen des Unwetters erfolgte im Rahmen der Gefahrenabwehr. Die Zuständigkeit wird bei der Samtgemeinde gesehen, da es sich um ein lokales Ereignis handelt für das die zuständige Gefahrenabwehrbehörde Maßnahmen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergreifen muss. Die Maßnahmen der Gefahrenabwehr umfassen ausschließlich den öffentlichen (Verkehrs)-Raum. Für Schäden an Privatgrundstücken haften die Eigentümer selbst. Für etwaige Kosten, die aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse entstehen gibt es dafür keinen konkreten Ansatz im Haushaltsplan. Eine überplanmäßige Ausgabe ist aus diesem Grunde im Bereich Gefahrenabwehr und Friedhofswesen erforderlich.

Text aus PDF extrahiert