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Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen. a) Beratung und Beschlussfassung über Anträge und Vorschläge der Fraktionen und von Einwohnerinnen und Einwohnern b) Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 und c) Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOrtsgemeinde Ockenheim
Datum2022-12-07
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Beschlussvorlage Abteilung: Finanz-, Zentral- und 2022-459 Schulverwaltung öffentlich Aktenzeichen: Bezug-Nr.: Beratungsfolge Gremium Termin Vorlagenstatus Ortsgemeinderat Ockenheim 07.12.2022 öffentlich Betreff: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen. a) Beratung und Beschlussfassung über Anträge und Vorschläge der Fraktionen und von Einwohnerinnen und Einwohnern b) Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 und c) Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen Beschlussantrag: Der Ortsgemeinderat Ockenheim beschließt: a) über eingegangene Anträge und Vorschläge der Fraktionen und von Einwohnerinnen und Einwohnern. b) Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 und c) Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen Abstimmung: Ja Nein Enthaltungen Ortsgemeinderat Ockenheim Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 10. November 2022 dem Ortsgemeinderat Ockenheim zugeleitet. Während der Auslegungsfrist wurden keine Einwendungen / Vorschläge gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erhoben. Der Haushaltsentwurf wurde am 16. November 2022 im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Ortsgemeinderat einstimmig die Zustimmung empfohlen. Der Haushaltsplan 2023 weist nach Abschluss der Beratungen folgende Eckdaten auf: 1. im Ergebnishaushalt einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.034 Euro. 2. im Finanzhaushalt beläuft sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (freie Finanzspitze) auf 144.316 Euro. 3. Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 4. Die Steuersätze für die Gemeinden wurden an die geplanten Nivellierungssätze des Landes wie folgt angepasst: • Grundsteuer A 345 % • Grundsteuer B 465 % • Gewerbesteuer 380 % Die endgültige Fassung des Haushaltsplanes 2023 kann über das Ratsinformationssystem abgerufen werden. Eine Übersendung in Papierform erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch. Gau-Algesheim, den 28.11.2022 gez. Mai, Martina gez. Bürgermeister Sichtvermerk Abteilungen

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