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Grundsatzbeschluss zur Sanierung des kombinierten Fuß- und Radweges zwischen der Bahnhof- und Bornstraße hier: Auf Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOrtsgemeinde Dexheim
Datum2025-10-16
DatenstufeNur Dokumente
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Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Oppenheim, den 16.10.2025 Fachbereich: Bauen und Umwelt Aktenzeichen: Vorlage: 011/2025/0034 Besc h l u ssvor l age Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst. ja nein Enth. Gemeinderat Dexheim 06.11.2025 8.1 Öff. Grundsatzbeschluss zur Sanierung des kombinierten Fuß- und Radweges zwischen der Bahnhof- und Bornstraße hier: Auf Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich, die vorhandenen Asphaltschäden auf dem kombinierten Fuß- und Radweg zwischen der Bahnhofstraße und der Bornstraße im 1. Quartal 2026 stellenweise beseitigen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2026 entspre- chend bereitzustellen. Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung. Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich. Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus Buchungsstelle: Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 GemO in Höhe von : € wird erteilt. Schriftlicher Antrag ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen geprüft: vorstehende Angaben zutreffend vorstehende Angaben nicht zutreffend (Duttenhöfer) Haushaltsachbearbeiterin Seite 2 Im Auftrag Im Auftrag In Vertretung (Asaad) (Crosland) Stv. (Wagner) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Beigeordnete Sachdarstellung der Verwaltung: Die SPD-Fraktion Dexheim hat beantragt, den kombinierten Fuß- und Radweg zwischen der Bahnhof- straße und der Bornstraße zeitnah zu sanieren. Im Bereich des asphaltierten Fuß- und Radweges zwischen der Bahnhofstraße und der Bornstraße weist seit Jahren erhebliche Schäden auf. An vier Stellen ist der Asphaltbelag durch das Wurzelwachs- tum angrenzender Bäume aufgeworfen. Zudem sind deutliche Aufbrüche und Verwerfungen der As- phaltdecke entstanden. Auch im Abschnitt zwischen Bornstraße 19b und dem Zugangsbereich der Bornstraße bestehen erheb- liche Schadstellen (Unebenheiten, Asphaltrisse), die im Wesentlichen durch Alterung und Witterungs- einflüsse verursacht wurden. Die vorhandenen Schäden beeinträchtigen mittlerweile die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Rad- fahrer deutlich, Es ist absehbar, dass sich die Schadenssituation ohne Sanierungsmaßnahmen weiter verschlechtern wird. Die Ortsgemeinde Dexheim ist als Straßenbaulastträger verpflichtet, die Verkehrssicherheit wieder- herzustellen und die festgestellten Schäden zu beseitigen. Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung mit der Ortsgemeinde wurden die betroffenen Bereiche durch unsere Vertragsfirma Firma Hebau begutachtet. Aus fachlicher Sicht ist zu beachten, dass eine wassergebundene Wegedecke auf einem bislang asphal- tierten Abschnitt nur eine geringere Haltbarkeit aufweist und einen höheren Pflegeaufwand verur- sacht. Daher wird empfohlen: • die sanierungsbedürftigen Bereiche vollständig aufzunehmen, • das vorhandene Wurzelwerk im betroffenen Bereich fachgerecht zu beseitigen, • den Weg anschließend mit einer neuen Asphaltdecke wiederherzustellen, • sowie eine einheitliche Asphaltoberfläche durch partielle Reparaturen nach dem Wurzelrück- schnitt sicherzustellen. Diese Maßnahme ist geeignet, die bestehenden Gefahrenstellen langfristig zu beseitigen und die Ver- kehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Die Firma Hebau hat gemäß dem bestehenden Jahresvertrag hierzu ein Angebot über die entsprechen- den Leistungen vorgelegt. Dieses umfasst: • die Sanierung der Asphaltschäden auf mehreren Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 305 m², • die Herstellung bzw. Anpassung von zwei Fahrbahnübergängen (Absenkung der Bordsteine im Zugangsbereich der Bahnhofstraße und der Bornstraße), • sowie die Entfernung des Wurzelwerks in den betroffenen Abschnitten. Der Gesamtbetrag des Angebots beläuft sich auf 29.273,83 € brutto. Seite 3 Aus baufachlicher Sicht ist eine umgehende Sanierung dringend erforderlich, um die Verkehrssicher- heit wiederherzustellen und Gefahren für Verkehrsteilnehmende abzuwenden. Die Finanzierung soll über den Haushaltsplan 2026 der Ortsgemeinde Dexheim, Produktbereich Stra- ßen- und Wegeunterhaltung, erfolgen. Anlagen: 1. Übersichtskarte 2. Antrag der SPD-Fraktion Dexheim vom 10.10.2025 3. Fotodokumentation 4. Angebot der Fa. Hebau

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