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Bauleitplanung; Antrag auf 12. Änderung des Flächennutzungsplan 2030 für eine Wohnbebauung in der Ortsgemeinde Dalheim (Antrag der BfD-Fraktion)
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Dalheim |
| Datum | 2026-03-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 19.03.2026
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Aktenzeichen: 610-13_10_Wohnbebauung
Vorlage: 010/2025/0032-1
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Gemeinderat Dalheim 13.04.2026 1 Öff.
Bauleitplanung; Antrag auf 12. Änderung des Flächennutzungsplan 2030 für eine Wohnbe-
bauung in der Ortsgemeinde Dalheim
(Antrag der BfD-Fraktion)
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Beantragung auf Antrag der BfD-Fraktion zur 12. Änderung
des Flächennutzungsplanes bei der Verbandsgemeinde Rhein-Selz von landwirtschaftlichen
Flächen in eine Wohnbaufläche gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO (Allgemei-
nes Wohngebiet) zu stellen.
Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus
Buchungsstelle:
Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100
GemO in Höhe von : € wird erteilt.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen geprüft:
vorstehende Angaben zutreffend
vorstehende Angaben nicht zutreffend
(Duttenhöfer)
Haushaltsachbearbeiterin
Seite 2
Im Auftrag Im Auftrag
(Starck) (Livingston) (Wagner) (Groth)
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Beigeordnete Bürgermeister
Sachdarstellung der Verwaltung:
Die BfD-Fraktion der Ortsgemeinde Dalheim hat mit Schreiben vom 29.07.2025 beantragt die
geprüfte Fläche „DAL 4“ aus dem Bauflächenpotenzial des Planungsbüros bhm als Wohnbau-
fläche im Flächennutzungsplan 2030 auszuweisen. (Anlage 1)
Die ursprünglich geplante Fläche „Am Bordweg“ (Fläche DAL1) hat gezeigt, dass die Vorga-
ben der TA-Lärm nicht eingehalten werden können und aus diesem Grund diese Fläche nicht
als Wohnbaufläche geeignet ist.
Außerdem hat die BfD-Fraktion eine Standortanalyse des Planungsbüros Hendel aus dem
Jahre 2020 hinzugefügt, welche das Potential des neuen Standortes (DAL 4) belegt. (Anlage
2)
Überprüfungsergebnis der Verbandsgemeindeverwaltung:
Die Fläche befindet sich am westlichen Ortsrand. Das Gelände fällt leicht in Richtung Westen
ab. Die Grundstücke werden landwirtschaftlich genutzt. Im LANIS (Geoportal der Naturschutz-
verwaltung Rheinland-Pfalz) sind weder auf der potenziellen Fläche, noch im engeren Umwelt
europarechtlich relevante Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete), nationale Schutzge-
biete nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder geschützte Biotope nach § 30
BNatSchG bzw. § 15 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG RLP) eingetragen.
Der Artennachweis gemäß LANIS listet für den Standort den Gartenschläfer und den Feld-
Sandlaufkäfer auf, welche beide gem. § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG i.V.m. EG-VO Nr. 338/97
streng geschützt sind. Hierbei muss jedoch beachtet werden , dass die Kartierung der Arten
in einem 2 km x 2 km Raster erfolgt. Das bedeutet, dass nicht jede gelistete Art auch im po-
tenziellen Standort vorkommt. Die Artenliste bietet lediglich eine Orientierungshilfe. Eine ge-
naue Beurteilung der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten muss im Rahmen des Bebau-
ungsplanverfahrens in einer artenschutzrechtlichen Vorstudie erfolgen.
Der Flächennutzungsplan 2030 stellt diese Fläche als Landwirtschaft dar. Im unteren Bereich
der Fläche, angrenzend an das Mischgebiet, ist eine Teilfläche als Suchraum für Ausgleichs-
fläche dargestellt.
Aufgrund der leichten Hanglage fließt das Wasser bei Starkregenereignissen ab und staut sich
in den angrenzenden Geländesenken. Bei einer Planung sollten daher die Abflusswege be-
rücksichtigt und möglichst eingegrenzt oder umgeleitet werden.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag BfD-Fraktion
Anlage 2: Standortanalyse Neubaugebiet aus dem Jahr 2020
Text aus PDF extrahiert