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Bodenbemalung, barrierefreier Zugang und heller Straßenbelag (Antrag SPD vom 22. September 2025)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHeilbronn
Datum2026-06-22
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Gemeinderatsdrucksache-Nr. 173 / 2026 Dezernat IV Datum 1 5.06.2026 Amt für Straßenwesen Gz. Telefon 56-2763 Behandlung Gremium Datum Status Entscheidung Bau- und Umweltausschuss 14.07.2026 öffentlich Anlagen Antrag 060/2025 Betreff Bodenbemalung, barrierefreier Zugang und heller Straßenbelag (Antrag 060/2025 der SPD-Fraktion) I. Anträge 1. Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion gem. § 34 Abs. 1 GemO 1.1 Die Verwaltung führt ein Pilotprojekt zur klimafreundlichen Bodenbemalung mit UV-reflek- tierender Spezialfarbe durch, wie es aktuell in Wien (Hanuschhof) erfolgreich erprobt wurde. Ziel ist es, die Hitzebelastung auf stark versiegelten Flächen zu reduzieren und zugleich Kunst sichtbar in den öffentlichen Raum zu bringen. Als mögliche Standorte wer- den insbesondere Schulhöfe mit hohem Versiegelungsgrad vorgeschlagen, alternativ ein stark versiegelter öffentlicher Platz. Das Projekt könnte gemeinsam mit lokalen Künst- ler:innen und Schulen umgesetzt werden, um Klimaschutz, Bildung und Kunst miteinander zu verbinden. 1.2 Der Fußgängerüberweg in der Lohtorstraße wird barrierefrei gestaltet und damit der Zu- gang zum barrierefreien Eingang ins Rathaus optimiert. Die Erledigung erfolgt schnells- tens und nicht erst mit der seit langem in Aussicht gestellten Neugestaltung der Lohtor- straße. Begründung: Der Bordstein ist nicht auf der gesamten Breite des Fußgängerüberwegs abgesenkt. Der Zugang zum Rathaus für Rollstühle und Kinderwägen wird, wenn man über den Fußgängerüberweg kommt, durch die Fahrradabstellplätze erheblich er- schwert. 1.3 Künftig wird in Heilbronn, überall wo es möglich ist, heller Straßenbelag (Asphalt mit Bei- mischung) eingebaut und verwendet. Begründung: Der helle Straßenbelag speichert die Hitze weniger. Leider wurde in den letzten Jahren dieser Belag nicht mehr überall verwendet, obwohl es möglich gewesen wäre, z.B. Staehlenstraße in Sontheim. 2. Antrag der Verwaltung Die Erläuterungen der Verwaltung im Sachverhalt werden zur Kenntnis genommen. GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 173/ 2026 Seite 1 von 6 Seite 2 von 6 GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 173/ 2026 II. Sachverhalt Zu 1: (gemeinsame Stellungnahme Schul-, Kultur- und Sportamt, Amt für Straßenwesen und Grün- flächenamt) Grundsätzlich sind die technischen Ämter der Stadtverwaltung bereits seit Jahren bestrebt, insbesondere aus Klimagesichtspunkten hellere Belagsoberflächen anzulegen. Auf Schulhö- fen wie auch auf öffentlichen Plätzen oder vergleichbaren Flächen spiegelt sich dies vorwie- gend in der Auswahl von hellen Pflastermaterialien wider. Zudem wird den Flächen im Hinblick auf den Versiegelungsgrad unter Berücksichtigung verschiedenster Ansprüche (Feuerwehrflä- chen, Aufenthaltsflächen, Spielflächen, Laufwege, etc.) besonderes Augenmerk geschenkt. Asphaltflächen kommen in besagten Bereichen zum Einsatz, um Kosten einzudämmen, wer- den aber gleichermaßen im Hinblick auf eine Aufhellung mit Beschichtungen versehen (Bei- spiele: Radwegachse Südbahnhof, Fußgängerbereiche Sonnenbrunnen) – ein Ansatz, der aufgrund des Reifenabriebs auf regelmäßig befahrenen Flächen eher nicht zum Tragen kom- men sollte, wie vereinzelte Bereiche im Stadtgebiet zeigen. In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die Einfärbung von Asphaltmaterialien wird auf die Ausführungen zu Antragspunkt 3 verwiesen. Seitens des Kultur- und Sportamts wird darauf hingewiesen, dass die künstlerische Bemalung von Schulhöfen/Straßen Bestandteil der sogenannten Urban Art ist und damit die Bemalung von Hausfassaden ergänzt. Da Urban Art den öffentlichen Raum gestaltet und über viele Jahre sichtbar ist, besteht ein wichtiges Element der Planung in der Auswahl qualitativ hochwertiger Kunstwerke bzw. entsprechend qualifizierter Künstler. Die gute künstlerische Gestaltung trägt zur Aufenthaltsqualität bei und sichert eine langfristig erfolgreiche Gestaltung und Nutzung des Ortes. Dies umso mehr, wenn Schulklassen/ Kinder beteiligt werden sollen. Gerade dann ist eine professionelle Planung essentiell, damit ein im Raum wirksames Ergebnis erzielt wird. Denn anders als bei temporären Gestaltungen mit Kreide, soll die klimafreundliche Bodenbe- malung ja dauerhaft sichtbar bleiben. Daher ist auf eine gute Qualität der Farben und ihre Haltbarkeit sowie auf ihre Eignung für künstlerische Zwecke und gleichsam für Klimawirksam- keit zu achten. Derzeit fehlen der Stadtverwaltung die personellen Kapazitäten, um ein Pilotprojekt insbeson- dere auf Schulhöfen oder vergleichbaren Flächen anzugehen. Aktuell laufen zahlreiche Groß- projekte im Bereich des Schul- und Kindertagesstättenbaus, die entsprechendes Fachperso- nal binden. Im Umkehrschluss erfolgt eben gerade bei diesen Bauprojekten auch ein Neubau oder ggf. Umbau von Gebäuden und Freiflächen unter dem Gesichtspunkt der angestrebten Klimaneutralität 2030. Zu 2: (gemeinsame Stellungnahme Inklusionsbeauftragte und Amt für Straßenwesen) Barrieren gestalten sich je nach Behinderungsart unterschiedlich. Während Bordsteine für Personen im Rollstuhl ein Hindernis darstellen, sind sie für blinde Personen, die mit dem Langstock unterwegs sind, essentielle Orientierungspunkte, die davor schützen, versehent- lich auf die Fahrbahn zu geraten. Eine Absenkung des Gehweges im besagten Bereich der Lohtorstraße über die gesamte Breite ist daher nicht im Sinne der Barrierefreiheit. 3 GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 173/ 2026 Das Amt für Straßenwesen führt derzeit eine Prioritätenliste mit ca. 80 Maßnahmen für die sogenannten Baulichen Sicherheitsmaßnahmen, bei denen insbesondere der barrierefreie Ausbau von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) und anderen Querungen mit oder ohne Lichtsignalanlagen grundsätzlich eine tragende Rolle spielt. In der Prioritätenliste aufgeführt sind zahlreiche Maßnahmen, die ihren Ursprung in Gremienanträgen oder -anfragen, in Bür- gerhinweisen oder Projekten wie Fußverkehrschecks und Schulwegesicherheit haben. Die Beurteilung bzw. Einreihung der Maßnahmen in die Prioritätenlisten behält sich das Amt für Straßenwesen, u.a. auch nach Abstimmung in der Verkehrsbesprechung mit Polizei und Ordnungsamt, vor dem Hintergrund der personellen und finanziellen Ressourcen vor. Die Dringlichkeit der besagten Querungsmöglichkeit wird geringer eingestuft als bei anderen gelisteten Maßnahmen und wird erst mittelfristig zur Umsetzung kommen. Ein richtlinienkon- former Ausbau (Beleuchtung, Barrierefreiheit und Einbindung ins Umfeld), hierauf sei kurz verwiesen, wird vom Amt für Straßenwesen mit 15.000 bis 30.000 Euro veranschlagt, je nach Umfeld vor Ort. Im Zusammenhang mit den Fahrradabstellanlagen, welche die direkte Zuwegung zum Ein- gang des Rathauses unterbunden haben, wurde zwischenzeitlich das Abstellelement ver- schoben, welches die Laufrichtung Rathauseingang vom Fußgängerüberweg herkommend beeinträchtigt hat. Abschließend verbleibt der Hinweis auf die auch im Antragspunkt der SPD-Fraktion er- wähnte Umgestaltung der Lohtorstraße im Hinblick auf ein stimmiges Gesamtkonzept. Zu 3: Die Klimarelevanz von Asphaltbelägen wurde in jüngster Vergangenheit öffentlich in unter- schiedlichen Ausprägungen diskutiert, teils auch über Feldversuche im Hinblick auf die Auf- hellung der Beläge erprobt. Im konkreten Zusammenhang erfolgte bislang kein Eintrag in die technischen Regelwerke, wenngleich eine Aufhellung auch mit zulässigen Baustoffen möglich ist. Schwerpunkt von Forschungen in der Vergangenheit war die Haltbarkeit von Bauweisen in Asphalt. Sichtbare Helligkeitskontraste bei vielen auch unmittelbar benachbarten Asphaltflächen im Stadtgebiet Heilbronns lassen vermuten, dass teils mit Aufhellungsmaterialien gearbeitet wurde. In fast allen Fällen ist dieser Eindruck jedoch auf das unterschiedliche Alter der Flächen zurückzuführen. Der Alterungsprozess wird maßgeblich von Sonneneinstrahlung sowie Abnut- zung und Reifenabrieb durch Fahrzeugüberfahrten beeinflusst. Der dunkle „Kleber“ der obers- ten Asphaltschicht, das sogenannte Bindemittel, unterliegt an der Oberfläche der Abnutzung sowie Verwitterung und infolge dieser werden dann die helleren Gesteinszuschlagstoffe frei- gelegt. Nachvollziehbar, allgemein bekannt und bereits durch einfache Studien belegt ist der soge- nannte Albedo-Effekt bei hellen Straßenbelägen. Grund hierfür ist der höhere Reflexionsgrad dieser Flächen, eine geringere Oberflächentemperatur und Wärmespeicherung durch den Be- Seite 4 von 6 GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 173/ 2026 lag sind zu beobachten. Aktuelle Empfehlungen sprechen sich dafür aus, höhere Reflexions- grade bei Straßenbelägen im innerstädtischen Umfeld mit Vorsicht einzusetzen. Reflexion bei Straßenoberflächen ist gleichbedeutend mit einem Mehr an Absorption bei umliegenden Ge- bäuden, parkenden Fahrzeugen oder Personen und in der Folge nicht resultierend in der Re- duktion von Hitzeinseln. Hohe Reflexion steht zudem auch im Vordergrund von Untersuchun- gen, die Blendwirkung und hiermit zusammenhängende Sichteinschränkungen bzw. auch kon- krete Sehbeeinträchtigungen im Sinne der Barrierefreiheit (Kontraste) diskutieren. Grundsätzlich kann die Zusammensetzung und der Aufbau von Asphaltdeckschichten im Hin- blick auf eine Aufhellung durch folgende, im innerstädtischen Straßenbau auch in Heilbronn denkbare, teils auch bereits angewandte Methoden erfolgen: • Einsatz heller Gesteinskörnungen • Farbiger Asphalt (u.a. durch Farbpigmente, Beimischungen, farbloses Bindemittel) • Beschichtungen Einsatz heller Gesteinskörnungen: Helle Gesteinskörnungen können dem Asphalt bereits beim Mischen im Werk beigefügt oder nachträglich durch Einwalzen nach Aufstreuen hinzugefügt werden. Grundsätzliche Unterschiede bei den genannten Methoden liegen einerseits bei den Materia- lien, andererseits bei den Einbaumethoden. Materialien können nur der Aufhellung dienen oder auch gleichsam zusätzlich die Festigkeit als Grundbestandteil des Asphalts bestimmen. Letzteres ist dann eine Werksmischung, deren Zusammensetzung im Regelfall von den lokal vorhandenen Baustoffen bestimmt wird. Regional auf Asphaltwerke im Raum Heilbronn bezo- gen und damit auch dem Standard entsprechend sind dies eher dunkel ausfallende Materia- lien, d.h. darüber hinaus müssen hellere Materialien zugekauft und aus anderen Regionen angeliefert werden. Dies gilt auch für Aufhellungsgesteine, die nur aufgestreut werden. Maß- geblicher Nachteil aufgestreuter heller Materialien ist, dass die hierfür eingesetzten Materialien eine geringere Festigkeit aufweisen und damit einer hohen Abnutzung unterliegen. Für besondere Werksmischungen behalten sich die lokalen Mischwerke vor, Kostenauf- schläge für die Lieferung und das Einmischen besonderer aufhellender Materialien und für das Reinigen der Mischanlagen zu erheben. Auch werden Abnahmemengen und Einbauzeiten zu einem wesentlichen Faktor in der Preiskalkulation, sowohl beim Mischwerk als auch beim aus- führenden Straßenbauunternehmen, welches ebenfalls zusätzlichen Aufwand beim Reinigen der Einbaugeräte geltend macht. Jeweils im Detail abhängig von einzubauender Materialmenge und -art, aktueller Werks- und Unternehmensauslastung sowie im Zusammenhang mit jeweiligen Ansprüchen an das Mate- rial in Bezug auf die Ausbaustandards (Hauptverkehrsstraßen, Gehwegbereiche, Radwege, etc.) ist mit Mehrkosten von etwa 20 % bis 30 % zu rechnen. 5 GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 173/ 2026 Farbiger Asphalt: Neben einem hellen ggf. farblosen synthetischen Bindemittel, welches als „Kleber“ das her- kömmliche dunkle Straßenbaubitumen ersetzt, kommen auch hier helle oder ggf. farbliche Ge- steinskörnungen als Traggerüst zum Einsatz. Nur hierdurch kann durch die Beimischung von Farbpigmenten die gewünschte Farbe am besten erreicht werden. Die Herstellung erfolgt als Werksmischung wie oben beschrieben. Jedoch sind die Ansprüche im Hinblick auf Reinigung und Sauberkeit bei Herstellung und Einbau in Bezug auf die Verar- beitung farbloser Bindemittel und ein konkret eingestelltes Farbspektrum deutlich höher. Ein Beispiel wäre, dass das Personal sogar neue Arbeitsschuhe trägt, um Verfärbungen oder feh- lerhafte Stellen zu vermeiden. Ursprünglich wurden Farbasphalte für gestalterische Zwecke entwickelt, was bis heute den Stand der Forschung erklärt, auch im Hinblick auf die Klimarelevanz. Aufgrund der geringeren Verformungsbeständigkeit kommen Farbasphalte mehrheitlich bislang nicht im Hauptver- kehrsstraßennetz zum Einsatz. Für farbige Asphalte, begründet in den besonderen Materialien und Einbaubedingungen, be- laufen sich die Mehrkosten auf das etwa 3-fache im Vergleich zu Standardasphalten. Beschichtungen Beschichtungen können in nahezu jeder Farbe aufgebracht werden. Dies geschieht nachträg- lich auf die bereits hergestellten/vorhandenen Asphaltdeckschichten, ggf. nach einer Vorbe- handlung dieser für bessere Haftung. Zum Einsatz kommen in der Stadt Heilbronn bislang 2 Arten von Beschichtungen. Dies sind zum einen klassische Fahrbahnmarkierungsmaterialien wie bei der Rotbeschichtung von Rad- wegen. Zum anderen Beschichtungen mit farbigen Baustoffmaterialien, die mittels Kunstharz flächig mit dem Asphalt verklebt werden. Eine Lösung, wie sie insbesondere aus Gestaltungs- gründen z.B. im Bereich der Fußgängerflächen des Bahnübergangs bei der Verkehrslösung Sonnenbrunnen zum Einsatz gekommen ist. Auch wurde diese Bauweise in der Kramstraße im Kreuzungsbereich mit der Kirchbrunnenstraße erprobt. Als eigentliche Aufhellung im Fahrbahnbereich eignen sich Beschichtungen nur bedingt. Be- schichtungen unterliegen einem hohen Verschleiß und einer Verschmutzung, die hohe Unter- haltskosten mit sich bringen. Beides nachvollziehbar aufgrund der Erfahrungen z.B. bei der stetigen Nachmarkierungsarbeit bei den Fahrbahnmarkierungen oder der Verschmutzung, wie sie sich im Fahrbahnbereich der Kramstraße darstellt. Dort ist ein Kontrast zum Standardas- phalt kaum mehr zu erkennen. Für Asphaltdeckschichten mit Beschichtungen, in Heilbronn größtenteils sogar bisher in Hand- arbeit aufgetragen, belaufen sich die Mehrkosten auf das etwa 3-fache im Vergleich zu Stan- dardasphalten. Im Vergleich zu farbigen Asphalten kam die Beschichtungsmethode bislang in Heilbronn zum Einsatz, weil zwar Preisansätze für farbigen Asphalt existieren, die Mischwerke und Unternehmen jedoch bislang nicht darauf ausgerichtet sind. Seite 6 von 6 GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 173/ 2026 Fazit Bislang gibt es keine umfassenden konkreten Forschungsergebnisse, die den Einfluss heller Straßenbeläge im Hinblick auf einen klimatischen positiven Effekt erörtern. Hier fehlen insbe- sondere Ergebnisse aus Langzeitbeobachtungen, wobei sich vor Ort nur schwer prüfbare „La- borbedingungen“ herstellen lassen: Vergleichbarkeit von Witterung (u.a. Wind, Temperatur), Belagszustand, Umgebung (u.a. Bebauung). Erste Forschungsergebnisse zeigen, dass aufgehellte Deckschichten (Aufhellungsgestein) eine kühlere Deckschicht von 2 bis 3 Grad aufweisen, helle, nahezu weiße Asphalte oder An- striche auf Asphalt bis zu 8 Grad kühlere Oberflächentemperatur bewirken können. Der ge- samtklimatischen Situation vor Ort muss dies nicht zwingend zum Vorteil gereichen, worauf bereits oben bei der Erläuterung der Zusammenhänge von höherem Reflexionsgrad beim Straßenbelag mit einem Mehr an Absorption von Wärmestrahlung im Nahbereich hingewiesen wurde. Die Stadtverwaltung wird daher zunächst von einem Einbau heller Straßenbeläge (Asphalte) Abstand nehmen. Gründe sind der Forschungsstand und immer wiederkehrende Leitungsar- beiten im innerstädtischen Raum. Insbesondere sei aber darauf hingewiesen, dass bezugneh- mend auf den aktuellsten Straßenzustandsbericht ein zwingender Sanierungsbedarf existiert, der bei der Investition in hellere Asphaltflächen nur in geringem Maß gedeckt werden kann. Ein weiterer Ansatz der Stadtverwaltung ist es jedoch, in Kernbereichen der Stadt abzuwägen, ob der Einbau von Pflaster bzgl. Aufhellung und gleichsam auch Dauerhaftigkeit im Zusam- menhang mit zunehmenden Leitungsaufgrabungen sinnvoll ist (Schwerpunkt Gehwege). So geschehen zuletzt im Zuge der Umbaumaßnahmen im Bereich der Wilhelm-Leuschner- Straße. Pflasterbauweise ist insbesondere auch geeignet, optische Einbußen durch spätere Aufgrabungen zu minimieren. Grundsätzlich befürwortet die Stadtverwaltung den Einsatz hellerer Fahrbahnbeläge. Bereits initiiert, beabsichtigt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Hochschule Heilbronn bzw. durch studentische Arbeiten in Form von Seminar- und Masterarbeitsthemen, den Ein- satz von Straßenbelägen im Stadtgebiet Heilbronn in Hinblick auf ihre Klimawirkung zu unter- suchen und abschließend eine Empfehlung für den Einsatz verschiedener Materialien im Stra- ßenbau und für die Eignung in den verschiedenen Anwendungsbereichen zu erhalten. III. Finanzwirtschaft Keine finanziellen Auswirkungen IV. Bürgerbeteiligung/Vorhaben Der Antragsgegenstand ist kein Vorhaben im Sinne der „Leitlinien“ für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Heilbronn“. Eine Bürgerbeteiligung ist nicht vorgesehen. V. Klimarelevante Auswirkungen Keine relevanten Auswirkungen auf das Klima.

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