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Antrag CDU-Fraktion: Teilnahme am Programm zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete bzw. Asylbewerber

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Waldbronn
Datum2026-02-25
DatenstufeNur Dokumente
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Gemeinderat Waldbronn TOP 7 öffentlich 25.02.2026 Amt: Fachbereich I Sitzungsvorlage: ö2026/028 Bearbeiter/-in: Reinhold Bayer Anlage/n: 1 Datum: 13.02.2026 Aktenzeichen: Antrag CDU-Fraktion: Teilnahme am Programm zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete bzw. Asylbewerber I. Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeinde Waldbronn signalisiert grundsätzliches Interesse an der Kooperation mit dem Landratsamt, freiwillige und gemeinnützige Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu schaffen und am Programm des Landkreises teilzunehmen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, entsprechende Abstimmungen mit dem Landratsamt vorzunehmen. II. Beratungsergebnis: einstimmig Stimmenmehrheit Ja: Nein: Enthaltung: laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss: III. Nachhaltigkeitsprüfung: durchgeführt nicht durchgeführt, weil: IV. Auswirkungen auf den Haushalt: Noch keine konkrete Aussage möglich, da Detailabstimmungen erst nach politischem Signal erfolgen können. Seite - 2 - zur Sitzungsvorlage 2026/028 V. Begründung: Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat am 28.01.2026 beantragt, dass die Gemeinde Waldbronn am Programm zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete bzw. Asylbewerber teilnimmt. Der Antrag ist in der nächsten, spätestens übernächsten Sitzung zu beraten. Die Verwaltung hat in der Kürze der Zeit einen ersten Überblick über die Thematik zusammengestellt, welche für eine grundsätzliche Entscheidung oder für einen Verweis in einen Ausschuss ausreichend sein sollten. Aktueller Stand Die Gemeinde ist im Bereich der Integration stark aufgestellt. Das Netzwerk aus ehrenamtlichen Akteuren, der Caritas und insbesondere die Stelle der Integrationsbeauftragten sorgen für Erfolge in der Integration von Geflüchteten und Asylbewerbern, aber auch im Wohnungslosenbereich. Verwaltung hat bereits vor wenigen Monaten geprüft, unter welchen Voraussetzungen Arbeitsgelegenheiten bei Bauhof und Gärtnerei geschaffen werden können. Für einen sinnvollen Einsatz sind nicht nur die persönlichen (Mindestmaß an Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit…), sondern auch praktische und rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. So ist für den Tageseinsatz in Bauhof und Gärtnerei ein Führerschein notwendig. So könnten auch entlastende Arbeiten, wie die Abfalleimerleerung durchgeführt werden. Die Verwaltung ist intern zum Ergebnis gekommen, dass die Integrationsbeauftragte sowie das ehrenamtliche Netzwerk geeignete Kandidatinnen und Kandidaten im Fachbereich III melden kann, damit konkret die Arbeitsgelegenheit geprüft werden kann. Teilnahme am Programm a) Was ist die Kooperation / Zusammenarbeit? Die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Karlsruhe und den beteiligten Kommunen, Trägern und ggf. gemeinnützigen Gesellschaften besteht darin, dass der Landkreis aktiv Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete organisiert und koordiniert, und dabei gemeinsam mit Partnern vor Ort: - Kommunen und gemeinnützige Träger gewinnen, die solche Arbeitsgelegenheiten anbieten (z. B. Bauhöfe, Grünanlagen, soziale Einrichtungen). - Eine zentrale Ansprechpartnerin im Landratsamt bereitgestellt, die rechtlich und organisatorisch begleitet, Kommunen berät, Stellen vermittelt und Fragen beantwortet. - Kooperation mit der BEQUA gGmbH (gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft in Mitträgerschaft des Landkreises). → Dort nehmen Geflüchtete an solchen Maßnahmen teil, und es gibt ergänzende Angebote wie Sozialberatung und Jobcoaching, um den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Wichtig: Es handelt sich hier nicht nur um eine formale „Bewilligung“, sondern um aktive Partner-Akquise, Betreuung, Koordination und Beratung zwischen Landkreis, Kommunen und Trägern. b) Wer ist für was zuständig? - Landkreis / Landratsamt • koordiniert die Arbeitsgelegenheiten landkreisweit; • berät Kommunen und Träger über rechtliche und organisatorische Anforderungen; • stellt Informationen, Prozesshilfen und Ansprechpersonen zur Verfügung; • arbeitet operativ mit der BEQUA gGmbH zusammen. - Kommunen / Träger • richten konkrete Arbeitsgelegenheiten ein (z. B. Pflege öffentlicher Flächen, Bauhof- Tätigkeiten, Hilfe in Einrichtungen); • übernehmen die praktische Betreuung der eingesetzten Personen; Seite - 3 - zur Sitzungsvorlage 2026/028 • organisieren ggf. eigene Abläufe vor Ort. - BEQUA übernimmt zusätzlich eine begleitende Rolle in der Durchführung sowie sozialer Unterstützung der Teilnehmenden. c) Ist es nur eine „Bewilligung“ oder ein echtes Arbeitsangebot? Die Maßnahmen gehen über eine formelle Erlaubnis hinaus: • Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, sind dort teilweise verpflichtet, gemeinnützige Tätigkeiten zu übernehmen. Diese Arbeitsgelegenheiten erfüllen genau diese Vorgabe und geben ihnen eine konkrete sinnvolle Beschäftigung. • Sie erhalten eine kleine Entschädigung für diese Arbeit (die aber keinen regulären vergüteten Job ersetzt). • Die Tätigkeiten sind praktisch und strukturbildend, z. B. Grünpflege, Bauhofarbeit, Unterstützung bei kommunalen Aufgaben. d) Muss die Gemeinde dafür etwas bezahlen? • Die Arbeitsgelegenheiten werden im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes organisiert, das Landkreise und Kommunen rechtlich umsetzen (also ist das Teil ihrer gesetzlichen Aufgabe). • Die Entschädigung für Geflüchtete wird aus Mitteln für Asylbewerberleistungen bezahlt (also nicht unbedingt zusätzlich von der Gemeinde aus eigenen Mitteln). • Kommunen tragen organisatorisch den Einsatz vor Ort, indem sie Stellen einrichten und betreuen – das kann Personal- und Sachaufwand bedeuten. Explizit wird aber kein gesonderter finanzieller Beitrag von ihnen erwähnt. Einschätzung der Verwaltung Grundsätzlich können Arbeitsgelegenheiten Vorteile für alle Seiten bieten. Sie sind jedoch mit Organisations-, Koordinierungs- und teilweise bürokratischem Aufwand verbunden. Es muss daher gut abgewogen werden, ob man sich formal dazu verpflichten möchte oder grundsätzliche Bereitschaft signalisiert. Eine konkrete Festlegung, wie umfangreich oder wo die Einsätze stattfinden, sollte nicht Beschluss des Gemeinderats, sondern Ergebnis der Abstimmung zwischen den Fachstellen (Landratsamt und Gemeinde) sein. Der Antrag könnte daher grundsätzlich zustimmend angenommen werden, allerdings in abgespeckter Beschlussform (vgl. Beschlussvorschlag). Es dient zum politischen Signal und als Arbeitsauftrag an die Verwaltung, die Teilnahme praktikabel und unter vertretbaren (im Sinne des Antragstellers „kostensparende“ Umsetzung) Aufwendungen zu realisieren. Gez. Christian Stalf Bürgermeister

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